Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1202/2024

Anfrage Mario Senn, Adliswil, Philipp Müller, Dietikon, und Marc Bourgeois, Zürich, betreffend Niederschwellige Eltern-Information über die finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 283/2024

Sitzung vom 27. November 2024

1202. Anfrage (Niederschwellige Eltern-Information über die finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit) Die Kantonsräte Mario Senn, Adliswil, Philipp Müller, Dietikon, und Marc Bourgeois, Zürich, haben am 9. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen einer Studie hat die Ökonomin Michaela Slotwinski Lehrerinnen mit Kindern nach den Gründen für ihre Teilzeitpensen befragt (vgl. https://sozialesicherheit.ch/de/fur-mutter-ist-eine-scheidung- -ein-riesenrisiko/?idU=2). Es zeigt sich, dass langfristige finanzielle Auswirkungen wenig bekannt sind und entsprechend bei der Pensumswahl eine geringe Rolle spielen. Interessant sind deshalb die Studienerkenntnisse zur Frage, ob ein besserer Wissensstand über die Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die soziale Sicherheit zu einer Pensenerhöhung und einer besseren langfristigen Absicherung führt. Ein Teil der Studienteilnehmerinnen wurde mit Informationsvideos und mit einem «Zukunftsrechner» auf finanzielle Auswirkungen eines tiefen Pensums hingewiesen. Die Studie ergab, dass Frauen, welche diese Informationen erhalten haben und zu Beginn wenig über die finanziellen Auswirkungen wussten, ihr Beschäftigungsniveau im nächsten Jahr im Vergleich zu den Frauen ohne zusätzliche Informationen um durchschnittlich 6 Prozent erhöhten. Dies entspricht einer Pensumserhöhung um etwa einen halben Tag pro Woche. Eine solche Pensenerhöhung reduziert die Einkommenseinbusse aus Teilzeitarbeit, was sich mittel- und langfristig positiv auswirkt: Einerseits reduzieren sich finanzielle Risiken im Falle einer Scheidung, andererseits erhöht sich die Altersrente. Natürlich profitieren davon auch Kanton und Gemeinden, indem die Wahrscheinlichkeit für eine Sozialhilfeabhängigkeit oder für den Bezug von Ergänzungsleistungen sinkt. Zudem wird dem Mangel an Fachkräften entgegengewirkt. Entsprechend sollten Eltern auf einfache Weise auf die finanziellen Folgen einer Pensumsreduktion hingewiesen werden. Gleichermassen wäre es sinnvoll, auf die langfristigen Folgen und Risiken eines vollständigen Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt hinzuweisen. Staatliche Stellen versorgen, teilweise in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, Eltern nach der Geburt (und auch später) über verschiedene Kanäle mit wichtigen Informationen (z. B. Schreiben der Müt-

ter- und Väterberatung), entsprechend gäbe es mehrere Anknüpfungspunkte, um Eltern bspw. mit der Zugabe einer einfach gestalteten Broschüre auf die finanziellen Folgen von Arbeitspensumsentscheidungen hinzuweisen. Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Erkenntnisse der erwähnten Studie von Frau Slotwinski im Hinblick auf die soziale Absicherung, Gleichstellung und Fachkräftemangel?

2. Inwiefern sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, Eltern bei der Geburt und auch später mit der Zustellung von Broschüren oder einem anderweitigen Informationsangebot auf die finanziellen Auswirkungen einer Arbeitszeitreduktion bzw. eines vollständigen Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt aufmerksam zu machen?

3. In welchem Umfang könnten dazu die bestehenden Informationskanäle der Gemeinden, der Schulen und des Amts für Jugend und Berufsberatung genutzt werden?

4. Wie informiert der Kanton als Arbeitgeber seine Mitarbeitenden bei Beginn einer Elternschaft über die finanziellen Auswirkungen einer Pensumsreduktion bzw. eines Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt?

5. Inwiefern kann sich der Regierungsrat vorstellen, die Arbeitgeberverbände in ein solches Informationsangebot einzubeziehen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Mario Senn, Adliswil, Philipp Müller, Dietikon, und Marc Bourgeois, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Gestaltung des Arbeitspensums ist ein individueller Entscheid, abhängig von den Lebensumständen der betroffenen Person. Für die Gesellschaft ist der Entscheid von Bedeutung, wenn sich daraus finanzielle oder soziale Folgen für die Allgemeinheit ergeben, wie zum Beispiel durch eine nicht ausreichende finanzielle Absicherung bei einer Änderung der Lebensumstände oder im Alter. Die Ergebnisse der in der Anfrage erwähnten Studie zeigen, dass der Entscheid für eine Herabsetzung des Arbeitspensums nicht immer in vollständiger Kenntnis über deren Folgen für die soziale Absicherung erfolgt. Vielmehr scheinen andere, zum Zeitpunkt des Entscheids für die betroffene Person bedeutendere Faktoren im Vordergrund zu stehen. Zu einem ähnlichen Resultat kommt auch eine neue Studie der Arbeits- marktbeobachtung Ostschweiz, Aargau, Zug und Zürich AMOSA (Beschäftigung und Stellensuche in einer flexiblen Arbeitswelt, Zürich 2024). Danach befassen sich Personen in flexiblen Arbeitsformen und mit tiefen Pensen tendenziell weniger aktiv mit ihrer Altersvorsorge als Personen in traditionellen Anstellungsformen mit hohem Beschäftigungsgrad. Im Wirtschaftsmonitoring des Amtes für Wirtschaft und Arbeit von Dezember 2022 wird sodann festgestellt, dass die Erwerbseinkommen von Zürcherinnen nach der Geburt des ersten Kindes markant tiefer liegen als vor der Familiengründung (zh.ch/content/dam/zhweb/bilderdokumente/themen/wirtschaft-arbeit/wirtschaftszahlen/wirtschaftsmo- Für die Gleichstellungsarbeit in der Schweiz ist der Einfluss von niedrigen Teilzeitpensen oder längeren Karriereunterbrüchen von Müttern – Studien zeigen, dass dies besonders häufig Mütter betrifft – ein zentrales Thema. Frauen in der Schweiz sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern überdurchschnittlich häufig erwerbstätig, allerdings häufig in sehr kleinen Pensen. Studien zeigen zudem, dass das Pensum oft nicht ansteigt, selbst wenn die Kinder älter werden (Sotomo, 2021). Eine Erhöhung des Arbeitspensums kann jedoch dazu beitragen, soziale Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit zu stärken und somit das Risiko von Altersarmut, den Gender Pension Gap sowie eine stagnierende Lohnentwicklung zu reduzieren. Wichtig ist dabei zu betonen, dass

diese Problematik alle Branchen und Berufsfelder betrifft. Die Sensibilisierung zu Auswirkungen von Teilzeitarbeit oder Karriereunterbrüchen aufgrund von Mutterschaft ist ein zentrales Anliegen der Gleichstellungsarbeit. Die Fachstelle Gleichstellung in der Direktion der Justiz und des Innern informiert daher regelmässig zu diesen Themen. Die Ergebnisse einer Studie der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragen zur Auswirkung einer Pensumsreduktion auf die 2. Säule zeigen, dass für eine ausreichende finanzielle Absicherung ein Mindestpensum von 70% zu empfehlen ist. Bezüglich der in der Anfrage aufgeworfenen volkswirtschaftlichen Aspekte zeigt eine aktuelle Studie von alliance F aus dem Jahr 2024, dass bereits eine leichte Erhöhung des Arbeitspensums von Müttern – auch nur um wenige Prozentpunkte – dazu führen kann, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren 25 000 zusätzliche Vollzeitäquivalente im Arbeitsmarkt geschaffen würden. Dies ist insbesondere im Kontext des Fachkräftemangels und der finanziellen Eigenständigkeit relevant. Diese Studie stützt sich auf die Einführung einer paritätischen Elternzeit, die es Müttern erleichtern würde, durch die Unterstützung ihrer Partner ihr Pensum zu erhöhen. Dabei gilt es auch, die Belastung durch unbezahlte Arbeit zu berücksichtigen: So zeigt eine Studie von Advance aus dem Jahr 2024 die Schwierigkeiten von Frauen, Karriere und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Zeitmanagement, psychischer Druck und hohe Kosten wurden dabei als Hauptprobleme genannt. Angesichts dieser Erkenntnisse ist es wichtig, dass neben der niederschwelligen Elterninformation auch begleitende Massnahmen ergriffen werden. Dazu gehört auch eine Weiterentwicklung der schulergänzenden Betreuung, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt. Denn die Sicherung der schulergänzenden Betreuung wie Tagesschulen leistet hier einen wichtigen Beitrag. So zeigt ein erster Bericht der Erfahrungen der Stadt Zürich mit dem Beschluss, die Volksschule bis 2030 in Tagesschulen umzuwandeln, dass über 20% der Eltern ihren Beschäftigungsgrad erhöht haben oder eine Erhöhung planen (durchschnittlich einen zusätzlichen Arbeitstag). Zu Fragen 2 und 3: Eine bessere Information der genannten Zielgruppe über die Konsequenzen des gewählten Anstellungsgrads für die persönliche Vorsorge erscheint aufgrund der zitierten Studien ein geeigneter Ansatzpunkt zur

Prävention einer mangelnden finanziellen Absicherung im weiteren Lebensverlauf. Der Kanton verfügt indessen nur über begrenzte Möglichkeiten, um die Zielgruppe direkt anzusprechen. Aus Sicht des Regierungsrates steht die Information durch Akteurinnen und Akteure mit direktem Kontakt zur Zielgruppe, darunter kommunale Stellen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Arbeitgebende im Vordergrund. Die 14 kantonalen Jugendhilfestellen (kjz) des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) gewährleisten gestützt auf § 15 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, LS 852.1) Information, Beratung und Unterstützung für Familien. Im Fokus der Beratung in den kjz – namentlich der Mütter- und Väterberatung – und der Elternbildung stehen dabei das Kind und dessen Entwicklung sowie das familiäre Zusammenleben. Ein darüber hinausgehendes Informations- und Beratungsangebot zum Thema Arbeitspensum der Eltern und namentlich zu den finanziellen Auswirkungen einer Arbeitszeitreduktion oder des Ausscheidens eines Elternteils aus dem Arbeitsmarkt ist in § 15 KJHG nicht vorgesehen und könnte nur mit einer Erweiterung des gesetzlichen Auftrags sowie mit zusätzlichen personellen Mitteln umgesetzt werden. Denkbar ist aber die Auflage oder Abgabe einer Informationsbroschüre oder eines Merkblatts in den kjz bzw. in den Mütter- und Väterberatungsstellen und in der Geschäftsstelle Elternbildung. Auch in den Infotheken der Berufsinformationszentren (biz), die im Rahmen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung vom AJB geführt werden (vgl. §§ 2 und 3 lit. c Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung [LS 413.319]), könnten solche Unterlagen aufgelegt werden. Zudem könnten die Be- rufsberatenden für das Thema sensibilisiert werden, sodass sie in den Beratungsgesprächen bei Bedarf auf die finanziellen Auswirkungen einer Arbeitszeitreduktion oder eines Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt noch gezielter hinweisen können. Die Fachstelle Gleichstellung hat den Auftrag, die Öffentlichkeit für gleichstellungsrelevante Themen zu sensibilisieren und informiert regelmässig darüber. Dies geschieht beispielsweise an (Hoch-)Schulen durch Vorträge, bei gemeinsamen Informationsveranstaltungen mit regionalen biz-Zentren des AJB zu Themen wie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – wo auch Informationsblätter verteilt werden – oder über die

Medien. Zurzeit überarbeitet die Fachstelle ihren Webauftritt und den Auftritt in den sozialen Medien, um diese Themen noch stärker in den Fokus zu rücken und zielgruppengerecht zu sensibilisieren. Neben den bereits erwähnten Kanälen ist auch die Internetplattform «fürs Leben gut» des AJB (fuerslebengut.ch) ein geeigneter Informa�- tionskanal. Im Bereich der Schulen entscheiden die Gemeinden in eigener Kompetenz, wie sie mit den Eltern kommunizieren. Einzelne Gemeinden verfügen über eigene Informationskanäle wie zum Beispiel Schulzeitungen oder Eltern-E-Mails, die abonniert werden können. Diese Kanäle dienen allerdings ausschliesslich der Information im Zusammenhang mit schulischen Themen. Zu Frage 4: Die Fachstelle Gleichstellung berät verwaltungsintern zum Thema, zum Beispiel an internen Schulungen. Zu Frage 5: Am wirkungsvollsten ist eine Informationsmassnahme zum vorliegenden Thema dort, wo sich Betroffene im Entscheidungsprozess bezüglich der weiteren Gestaltung ihres Arbeitspensums befinden, also insbesondere am Arbeitsplatz. Eine verstärkte Sensibilisierung durch Arbeitgebende ist deshalb zu begrüssen. Die Fachstelle Gleichstellung steht im Kontakt mit Branchenverbänden und eine Vertretung des Arbeitgeberverbands Zürich ist Mitglied der Gleichstellungskommission.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli