Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1205/2024

Anfrage David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende betreffend Datenerhebungsstrategie für den Naturschutz, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 314/2024

Sitzung vom 27. November 2024

1205. Anfrage (Datenerhebungsstrategie für den Naturschutz) Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende haben am 30. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Mit dem Postulat 10/2019 «Umweltbericht: Mehr Qualität in den Schutzgebieten» wurde verlangt, die Inventare von Pflanzen-, Tier- und Pilzarten in den Naturschutzgebieten des Kantons Zürich so zu aktualisieren, dass der Unterhalt der Schutzgebiete die Qualität derselben fördert. Das Postulat wurde am 30. August 2021 abgeschrieben, da die Fachstelle Naturschutz bis 2022 eine umfassende Datenerhebungsstrategie erarbeiten wollte. Hinsichtlich der deutlich überschrittenen Zeitvorgabe bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat nach wie vor der Ansicht, dass trotz vielfältiger Bemühungen und punktueller Erfolge der Zustand der Biodiversität im Kanton Zürich besorgniserregend ist?

2. Arbeitet die Fachstelle Naturschutz an der Datenerhebungsstrategie?

3. Warum liegt zwei Jahre nach dem versprochenen Termin noch keine Datenerhebungsstrategie vor?

4. Was sind die Gründe, weshalb sich die Erarbeitung um mehr als zwei Jahre verzögert hat?

5. Bis wann kann der Kantonsrat die Datenerhebungsstrategie erwarten?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Verlust an Biodiversität hat sich in den letzten Jahren verschärft. Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Trotz punktueller Erfolge reichen die bisherigen Massnahmen nicht aus, um die Biodiversitätskrise zu stoppen. Die entsprechenden Aussagen und Inhalte des Umweltberichts von 2022 sind weiterhin gültig.

Zu Frage 2: Gemäss dem Bericht des Regierungsrates vom 3. Februar 2021 zum Postulat KR-Nr. 10/2019 betreffend Umweltbericht: Mehr Qualität in Schutzgebieten (Vorlage 5687) umfasst die Datenerhebungsstrategie drei Stossrichtungen. Dazu lässt sich Folgendes sagen: 1. Optimierung der Pflege in den Schutzgebieten Der Leitfaden «Pflegegrundsätze für Lebensräume und Arten des artenreichen Grünlands» wurde im Oktober 2021 fertiggestellt. Auf dieser Grundlage wurde bis dato rund ein Drittel der überkommunalen Naturschutzgebiete neu kartiert. Die Kartierungen bilden die Grundlage für neue, differenzierte Pflegepläne, deren Erarbeitung vor dem Abschluss steht. Die Auswahl der Flächen orientierte sich am Überarbeitungsbedarf der bestehenden Pflegepläne. Die kantonsweite Erhebung von sogenannten pflegerelevanten Arten erwies sich methodisch als sehr schwierig und finanziell als sehr aufwendig. Deshalb wurde vorläufig davon abgesehen. Im Wald werden die ökologisch besonders wertvollen Objekte der «Lichten Wälder» in regelmässigen Abständen floristisch kartiert. Ergänzende faunistische Erhebungen sind in Prüfung. Mit diesen Daten wird die Pflege der Objekte laufend optimiert. 2. Ergänzung der Datenlage zum Aufbau der ökologischen Infrastruktur InfoSpecies hat im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt eine sehr umfassende Analyse, die sich auf sämtlichen vorhandenen Artendaten zum Flächenbedarf der ökologischen Infrastruktur stützt, vorgenommen und 2023 publiziert (Ervan Rutishauser et al., 2023: Wie viel Fläche braucht die Artenvielfalt der Schweiz?, InfoSpecies, Neuenburg). Diese Analyse beruht auf sämtlichen vorhandenen Artendaten für Flora und Fauna in der Schweiz (über drei Millionen Funddaten). Damit steht für die ökologische Infrastruktur eine sehr gute artdatenbasierte Grundlage in regionaler Differenzierung und mit konkreten Lokalisierungen zur Verfügung. Ein über die bereits laufenden Datenerhebungen hinausgehendes spezifisches kantonales Projekt zur Ergänzung ist nicht angezeigt. 3. Umfassende Verbesserung der Biodiversität im Kanton Zürich Für die stark gefährdete Gruppe der Amphibien wurde in den letzten zwei Jahren ein kantonsweites Amphibienmonitoring aufgebaut, das ab 2025 angewendet wird. Zu weiteren Artengruppen werden im Rahmen der Artenförderung und der dazu gehörigen Aktionspläne fallweise vertiefte Abklärungen und Erhebungen durchgeführt. Weitere Arbeiten

konnten noch nicht angegangen werden.

Zu Fragen 3 und 4: Die Fachstelle Naturschutz integriert die Überlegungen zur Datenstrategie laufend in ihre Tätigkeiten und Planungen. Verschiedene Bestandteile sind bereits in Umsetzung oder werden gegenwärtig erarbeitet. Es hat sich gezeigt, dass ein pragmatisches Vorgehen angezeigt und auch sachgerecht ist. Dieses gibt die notwendige Flexibilität und ist bezüglich Umfang bewältigbar. Die verfügbaren personellen Mittel der Fachstelle Naturschutz sind begrenzt. Sie wurden in den letzten Jahren und werden zurzeit insbesondere mit der umfassenden Planungsaufgabe für die ökologische Infrastruktur, der Umsetzung von konkreten Aufwertungsprojekten im Nachgang zum vom Kantonsrat beschlossenen Gegenvorschlag zur Natur-Initiative und der Behebung der Vollzugsdefizite bei der Sicherung der schutzwürdigen Lebensräume stark beansprucht. Zwischen den verschiedenen, unbestreitbar wichtigen und notwendigen Strategiearbeiten sowie den ebenso dringenden Lebensraum- sowie Artförderprojekten mussten deshalb Prioritäten gesetzt werden. Zu Frage 5: Gemäss der ersten Stossrichtung (vgl. Beantwortung der Frage 2) wird die Fachstelle Naturschutz die bedarfsorientierten und praxisnahen Kartierungen für die restlichen Schutzgebiete weiterführen und gestützt darauf, wo nötig, die Pflegepläne aktualisieren. Die über die bisherigen Tätigkeiten hinausgehenden Planungen gemäss der dritten Stossrichtung werden aufgenommen, sobald es die Mittel zulassen. Insgesamt haben die vertieften Überlegungen und die Erfahrungen jedoch gezeigt, dass angesichts der wechselnden Bedürfnisse und des Zusammenspiels verschiedener Themenfelder für die Datenerhebung eine rollende Planung und die Integration in die bestehenden strategischen Arbeiten mehr Flexibilität bietet und zielführender ist als eine umfassende Gesamtstrategie.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli