RRB Nr. 1215/2024
Fortschreibung der Strategie des Landes Baden-Württemberg für die Zusammenarbeit mit der Schweiz, Schreiben an das Staatsministerium Baden-Württemberg
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2024
1215. Fortschreibung der Strategie des Landes Baden-Württemberg
Erwägungen
für die Zusammenarbeit mit der Schweiz (Stellungnahme) Im November 2017 veröffentlichte das Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg (Staatsministerium) erstmals die «Eckpunkte einer Strategie des Landes Baden-Württemberg für die Zusammenarbeit mit der Schweiz». Mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 liess Staatssekretär Florian Hassler dem Regierungsrat den Entwurf der Fortschreibung der «Strategie des Landes Baden-Württemberg für die Zusammenarbeit mit der Schweiz» (Schweiz-Strategie) zukommen und bat um dessen Ansichten und Anregungen. Bereits am 23. Juni 2023 hatte das Staatsministerium ein Zukunftsforum zur Fortschreibung der Schweiz-Strategie in Stuttgart organisiert. Weiter hatte der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg am 28. November 2023 zu einem Kamingespräch eingeladen, an dem die Strategie ebenfalls diskutiert wurde. Der Kanton Zürich war an beiden Anlässen vertreten. Im Entwurf der Fortschreibung der Schweiz-Strategie setzt das Staatsministerium insgesamt zehn Schwerpunkte in den Bereichen (1) Politischer Dialog und Netzwerke, (2) Zivilgesellschaft, Bürgerbeteiligung und Demokratie, (3) Wirtschaftliche Zusammenarbeit, (4) Wissenschafts- und Forschungskooperation, (5) Bildung, (6) Mobilität und grenzüberschreitende Räume, (7) Energieversorgung und Energiewende, (8) Artenschutz, Landwirtschaft und Fischerei, (9) Gesundheitspolitik sowie (10) Sicherheitskooperation. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat begrüsst den Entwurf zur Fortschreibung der Schweiz-Strategie grundsätzlich. Zu den Schwerpunkten 2, 3, 4, 5, 6 und 10 hat er Anregungen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Staatsministerium Baden-Württemberg, Staatssekretär Florian Hassler, Richard-Wagner-Strasse 15, 70184 Stuttgart, Deutschland (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an meral.mihci@stm.bwl.de): Mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 haben Sie uns eingeladen, zum Entwurf der Fortschreibung der «Strategie des Landes Baden-Württemberg für die Zusammenarbeit mit der Schweiz» (Schweiz-Strategie) unsere Ansichten und Anregungen mitzuteilen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die Fortschreibung der Schweiz-Strategie ausdrücklich und werten diese als Zeichen dafür, dass die Beziehungen zwischen Baden-Württemberg und den Grenzkantonen bzw. der Schweiz auch bei Ihrer Regierung einen hohen Stellenwert geniessen. Auch die Einbindung der Schweizer Grenzkantone in den Erarbeitungsprozess des Strategieentwurfes zeugt von grossem gegenseitigem Vertrauen. In den zehn Schwerpunkten werden Themen angesprochen, die für den Kanton Zürich von grosser Bedeutung sind. Nicht immer oder nicht vollständig liegt dabei die Zuständigkeit bei den Kantonen – auch mögen sich die Interessenlagen von Baden-Württemberg und dem Kanton Zürich mitunter unterscheiden. Das gehört zum normalen Gang nachbarschaftlicher Beziehungen. Wir können Sie jedoch versichern, sehr geehrter Herr Staatssekretär, dass wir bei gemeinsamen Herausforderungen unseren konstruktiven und offenen Dialog stets weiterführen werden. Aufgrund globaler Umwälzungen und Verwerfungen werden stabile Beziehungen zur Europäischen Union (EU) und besonders zum grenznahen Ausland für den Kanton Zürich noch wichtiger. Wir danken Ihnen in diesem Zusammenhang für die Rolle des Landes Baden-Württemberg als engagierter Brückenbauer zwischen der EU und der Schweiz und als Vermittler in Berlin und Brüssel. Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr und äussern uns zu den folgenden sechs Schwerpunkten konkreter. Schwerpunkt 2: «Zivilgesellschaft einbeziehen, Bürgerbeteiligung und Demokratie stärken» Die Stossrichtungen dieses Schwerpunktes begrüssen wir sehr; sie finden sich auch in den Legislaturzielen 2023–2027 des Regierungsrates des Kantons Zürich. Namentlich die 2023 geschaffene Koordinationsstelle Teilhabe des Kantons Zürich hat den Auftrag, die politische Bildung und die Partizipation der Bevölkerung im Kanton zu fördern sowie Massnah-
men gegen Diskriminierung zu erarbeiten. Im Frühjahr 2024 fand bereits ein Austausch mit der Servicestelle Bürgerbeteiligung des Landes Baden-Württemberg statt. Anregung 1: Der Kanton Zürich ist daran interessiert, mit der Koordinationsstelle Teilhabe an der im Strategieentwurf erwähnten Demokratiekonferenz zwischen Baden-Württemberg und dem Kanton Aargau teilzunehmen. Schwerpunkt 3: «Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Zukunftsbranchen ausbauen, Bürokratie abbauen» Wir befürworten die Weiterentwicklung des regelmässigen Austausches mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Bereich Innovationstechnologien (autonome Systeme, Künstliche Intelligenz und das Startup-Ökosystem beider Regionen). Anregung 2: Bei den Ausführungen zur Luft- und Raumfahrtbranche könnte zusätzlich der Space Hub Universität Zürich im Innovationspark Zürich ausdrücklich erwähnt werden. Schwerpunkte 4: «Wissenschafts- und Forschungskooperation stärken» und 5: «Grenzüberschreitende Bildung fördern» Das Land Baden-Württemberg und der Kanton Zürich sind herausragende Bildungsstandorte mit starker Forschung und Entwicklung. Sie stehen im globalen Wettbewerb, dem sie sich am besten gemeinsam stellen – zum Wohle ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Anregung 3: Es wäre wünschenswert, wenn neben der ETH Zürich auch die Universität Zürich, die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die Zürcher Hochschule der Künste und die Pädagogische Hochschule Zürich jeweils miteinbezogen würden. Das am 2. Februar 2024 unterzeichnete Memorandum of Understanding für die Stärkung und den Ausbau der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Kanton Zürich bezieht sich auch auf den Bereich Luft- und Raumfahrt. Anregung 4: Die im Schwerpunkt 4 festgehaltenen Zukunftstechnologien wären demnach um den Luft- und Raumfahrtbereich zu ergänzen. Schwerpunkt 6: «Nachhaltige Mobilität ausbauen und grenzüberschreitende Räume planen» Im Verkehrsbereich hat der Kanton Zürich auf strategisch-konzeptioneller Ebene in den letzten Jahren Berichte publiziert, deren Erkenntnisse auch für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wertvoll sein könnten (siehe Beilagen: Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 /
Güterverkehrs- und Logistikkonzept für eine sichere, flächensparende und klimafreundliche Versorgung und Entsorgung im Kanton Zürich / Digitalisierung und Nachhaltigkeit in der Mobilität im Kanton Zürich). Anregung 5: Eine digitale, themenstrukturierte Plattform zum grenzüberschreitenden Austausch von neuen Dokumenten und Publikationen könnte den Informationsfluss verbessern und Synergiepotenzial erkennbar machen. Die Zielsetzung Baden-Württembergs, durch Projekte für den grenzüberschreitenden Rad- und Fussverkehr die Verlagerung der Verkehrsströme auf umweltschonende Verkehrsträger zu erreichen, wird begrüsst und deckt sich mit der Strategie des Kantons Zürich, den Anteil des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Radverkehrs zu erhöhen. Für eine langfristige Erfolgskontrolle der grenzüberschreitenden Förderung dieser Verkehrsträger sind Grundlagendaten zu den Verkehrsmengen von Bedeutung. Anregung 6: Die Verkehrsmengen sollten an geeigneten Grenzübergängen zur langfristigen Erfolgskontrolle der grenzüberschreitenden Radverkehrsförderung erhoben werden. Schwerpunkt 10: «Sicherheitskooperation stärken» Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich sieht sich immer stärker konfrontiert mit Formen der internationalen – und damit grenzüberschreitenden – Kriminalität. In diesem Zusammenhang stellen sich auch vermehrt und akzentuiert Probleme und Herausforderungen, die sich nur im Verbund mit unseren in- und ausländischen Partnern lösen lassen. Vor diesem Hintergrund wird die statuierte Absicht, namentlich die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit weiter zu intensivieren, aber auch in verwandte Gebiete wie Cybersicherheit auszuweiten, sehr begrüsst. Anregung 7: Mit Blick auf die systemischen und organisatorischen Unterschiede der Strafverfolgungsbehörden zwischen Deutschland und der Schweiz wird angeregt, nicht nur die Polizeibehörden, sondern auch die Staatsanwaltschaften in geeigneter Form in den geplanten Austausch einzubeziehen. Die deutschschweizerische Zusammenarbeit im Rahmen der Steuerung und Begrenzung von Flüchtlingszahlen sollte sich unseres Erachtens nicht nur auf grenzpolizeiliche und migrationspolitische Fragen beschränken, deren einziges Ziel es ist, «die Flüchtlingsmigration so zu steuern und zu begrenzen», dass die gegenwärtigen vorübergehenden
Binnengrenzkontrollen zur Schweiz wieder entbehrlich werden. Gemeinsame Absicht muss es ebenfalls sein, die Menschenrechte der geflüchteten Personen im Asyl- und Migrationsbereich zu wahren.
Anregung 8: Es wird angeregt, einen Hinweis in der Strategie anzubringen, dass im Rahmen der deutsch-schweizerischen Zusammenarbeit in diesem Bereich die Menschenrechte der geflüchteten Personen zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten sind. Die Gewährleistung der Rechte aus europäischen sowie internationalen Menschenrechtskonventionen sowie aus den europäischen Migrationsregeln ist insbesondere für besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie unbegleitete Minderjährige, unerlässlich. Abschliessend möchten wir festhalten, dass wir die Fortführung des bewährten politischen und fachlichen Austausches mit Baden-Württemberg sehr begrüssen und uns auf den nächsten persönlichen Austausch freuen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der Fortschreibung 2024 der Strategie des Landes Baden-Württemberg für die Zusammenarbeit mit der Schweiz durch das Staatsministerium des Landes Baden- Württemberg nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli