Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1218/2024

Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, und Claudio Zihlmann, Zürich, betreffend Auswirkungen des Sparprogramms des Bundes auf den Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 282/2024

Sitzung vom 27. November 2024

1218. Anfrage (Auswirkungen des Sparprogramms des Bundes auf den Kanton Zürich) Die Kantonsräte Dieter Kläy, Winterthur, und Claudio Zihlmann, Zürich, haben am 9. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Eine Expertengruppe des Bundes hat kürzlich sämtliche Ausgaben des Bundes durchleuchtet. Bis 2027 sollen vier Milliarden, bis 2030 rund fünf Milliarden gespart werden, was rund 4% des Bundeshaushaltes entspricht. Das Programm umfasst Priorisierung bei Subventionen, Verzicht von Förderbeiträgen (Güterverkehr) und Einlagenkürzungen (Bahninfrastrukturfonds), Einsparungen im Asylbereich durch raschere Integration in den Arbeitsmarkt, Erhöhung von Studiengebühren, weniger Mittel für Forschung, Dämpfung der Krankenkassenkosten und vieles andere mehr. Dabei erwartet der Bundesrat von den Kantonen, dass diese auch einen Beitrag an die Bereinigung des Bundeshaushalts leisten. Die Projekte werden derzeit an runden Tischen mit den Kantonen und Sozialpartnern besprochen. Im Januar 2025 soll es eine Vernehmlassung geben. Danach wird zu Händen des Bundesparlaments eine Botschaft verabschiedet. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Wo erwartet der Regierungsrat direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Finanzen des Kantons?

2. Lassen sich die Auswirkungen quantifizieren?

3. Welches sind die mutmasslichen Gesamtauswirkungen auf den kantonalen Finanzhaushalt?

4. Im Juni 2024 ist unter dem Titel «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» ein Nachfolgeprojekt zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in Angriff genommen worden. Sind diese Tätigkeiten in irgendeiner Art und Weise mit den am 5. September 2024 präsentierten Massnahmen des Bundes abgestimmt? Falls ja, wie?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Dieter Kläy, Winterthur, und Claudio Zihlmann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gestützt auf den Bericht der Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» hat der Bundesrat am 20. September 2024 festgelegt, welche Massnahmenvorschläge aus dem Bericht weiterverfolgt werden sollen. Diese Massnahmen sollen bis zur Vernehmlassung im Januar 2025 konkretisiert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen vertieft analysiert werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die zur Weiterverfolgung beschlossenen Massnahmen dargestellt, bei denen gemäss Einschätzung der Expertengruppe des Bundes mit finanziellen Auswirkungen auf die Kantone zu rechnen ist. Die ersten vier Massnahmen in der Tabelle gehen laut Expertenbericht unmittelbar und vollständig zulasten der Kantone. Bei diesen Massnahmen haben die Kantone keine Möglichkeiten, die tieferen Bundesbeiträge durch Anpassungen der jeweiligen Leistungen zu kompensieren. Alle anderen Massnahmen in der Tabelle wirken sich gemäss Argumentation des Expertenberichts nur teilweise auf die Kantone aus, oder sie können die Mehrbelastung mittels Leistungskürzung und Priorisierung vermindern. Es gilt zudem zu beachten, dass einzelne Massnahmen nicht alle Kantone gleichermassen belasten (z. B. Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs). Ferner werden die aufgeführten Bundessubventionen vereinzelt auch an Gemeinden und Private ausgerichtet, wodurch die angegebene Entlastungswirkung des Bundes nicht vollständig zulasten der Kantone geht. Ausgabenseitige Massnahmen Entlastung Bund 2027 / 2030 (in Mio. Franken) Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs 140,0 / 140,0 Anmerkung: Geht vollständig zulasten der betroffenen Kantone. Verrechnung der Leistungen (ausländerrechtliche 22,0 / 22,0 Personenkontrollen) des Bundesamtes für Zoll und Anmerkung: Geht zulasten der Grenzsicherheit an die Trägerkantone der betroffenen Kantone Basel-Stadt und Genf. Flughafen Im Kanton Zürich erfolgen die Kontrollen schon heute durch die Kantonspolizei bzw. zulasten des Kantons.

Ausgabenseitige Massnahmen Entlastung Bund 2027 / 2030 (in Mio. Franken) Verzicht auf Subventionen für die kantonale 1,0 / 1,0 französischsprachige Schule in Bern Anmerkung: Geht zulasten des Kantons Bern. Kürzung der Pauschalbeiträge an die Kantone für die 20,0 / 20,0 Berufsbildung auf gesetzlichen Richtwert von 25% Anmerkung: Geht vollständig zulasten der Kantone. Priorisierung bei Subventionen für Klimapolitik (Finan- 383,0 / 400,0 zierung ausschliesslich aus dem zweckgebundenen Anteil der CO2-Abgabe, ohne diesen zu erhöhen) Verzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme 46,0 / 46,0 für Busse und Schiffe Kürzung der Bundeseinlagen in den Nationalstrassen- 117,0 / 96,0 und Agglomerationsfonds (NAF) um 10% (NAF finanziert auch Agglomerationsprogramme) Kürzung der allgemeinen Strassenbeiträge an 29,0 / 28,0 die Kantone um 10% Kürzung der Beiträge an die Kantone für Haupt­ 17,0 / 18,0 strassen um 10% Verkürzung der Abgeltungspflicht des Bundes an 250,0 / 500,0 die Kantone für Asylsuchende, Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzsuchende auf vier Jahre Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hoch- 120,0 / 120,0 schulen (Senkung der Grundbeiträge des Bundes; die Kantone sind angehalten, die Studiengebühren entsprechend zu erhöhen) Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen 58,0 / 62,0 Personenverkehr Verzicht auf Bundesbeiträge für familienergänzende 811,0 / 896,0 Kinderbetreuung Anmerkung: Die Zahlen zur Entlastungswirkung beziehen sich auf eine Vorlage, die zurzeit in den Eidgenössischen Räten beraten wird. Es wird auch eine Variante diskutiert, die insbesondere Arbeitgebende belasten würde. Verzicht auf weitere Fondseinlagen im Bereich 13,0 / 28,0 der neuen Regionalpolitik

Ausgabenseitige Massnahmen Entlastung Bund 2027 / 2030 (in Mio. Franken) Kürzung des Bundesanteils bei den Landschafts­ 65,0 / 65,0 qualitätsbeiträgen auf 50% (Beiträge zur Förderung und Erhalt von Kulturlandschaft) Verzicht auf projektgebundene Bundesbeiträge 28,0 / 32,0 an kantonale Hochschulen (keine Änderung bei den Beiträgen aufgrund der Pflegeinitiative) Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen 25,0 / 25,0 Anmerkung: Kanton Zürich ist mangels Regionalflughäfen nicht betroffen. Begrenzung des Wachstums der Bundesbeiträge 0,0 / 58,0 an Prämienverbilligungen Verzicht auf Abgeltungen an diplomatische Gruppen 1,0 / 1,0 der Genfer Polizei (Abgeltungen für Sicherheitsmass- Anmerkung: Geht zulasten nahmen für Botschaften und internationale Organisa- des Kantons Genf. tionen) Nullwachstum der Ausgaben der Kulturbotschaft 6,0 / 16,0 (Einfrieren auf dem Niveau von 2025 für fünf Jahre) Kürzung der Bundesbeiträge für ausserschulische 1,0 / 1,0 Kinder- und Jugendförderung um 10% Kürzung des Beitrags für Modellversuche im Straf- 1,0 / 1,0 und Massnahmenvollzug auf 50% Verzicht auf Bundesbeiträge an Ausbildungsveranstal- 0,3 / 0,3 tungen für im Bereich der Opferhilfe tätige Personen Kürzung der Finanzhilfen für Sportförderung um 10% 17,0 / 17,0 Kürzung der Innovations- und Projektbeiträge in 12,0 / 12,0 der Berufs- und Weiterbildung auf 50% Verzicht auf Finanzhilfen gemäss Weiterbildungsgesetz 19,0 / 20,0 Verzicht auf Bundesbeiträge zur Förderung von Um- 6,0 / 6,0 weltbildungsprojekten Kürzung bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich 47,0 / 54,0 um 10% und Neupriorisierung der Projekte zusammen mit den Kantonen

Einnahmenseitige Massnahmen Mehreinnahmen 2030 (in Mio. Franken) Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule Bund: 220 sollen im Rahmen der direkten Bundessteuer gleich Kantone: 60 stark belastet werden wie Rentenzahlungen (Anteil am Ertrag aus direkter Bundessteuer)

Zu Fragen 2 und 3: Eine Quantifizierung der Auswirkungen auf den Kanton Zürich kann erst nach Vorliegen der Vernehmlassungsvorlage vorgenommen werden, da die Massnahmen vom Bund noch konkretisiert werden. Gemäss Einschätzung des Bundesrates vom 20. September 2024 würde die direkte finanzielle Bruttobelastung der Kantone für 2027 insgesamt weniger als 200 Mio. Franken betragen. Einnahmeseitig soll die Anpassung bei der direkten Bundessteuer den Kantonen gemäss Schätzungen des Bundes zudem rund 60 Mio. Franken Mehreinnahmen pro Jahr bringen. Die gesamte direkte Nettobelastung der Kantone beträgt gemäss Bundesrat demnach rund 140 Mio. Franken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die tatsächliche Mehrbelastung der Kantone höher ausfallen wird, da der Handlungsspielraum kantonsseitig begrenzter sein könnte als von der Expertengruppe angenommen. Die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs würde mit 140 Mio. Franken einen beträchtlichen Teil der jährlichen Mehrbelastung für die Kantone ausmachen und allein für den Kanton Zürich eine Verschlechterung von rund 36 Mio. Franken bedeuten (2025). Der Kanton Zürich lehnt zusammen mit den anderen Kantonen einseitige Verschiebungen im Nationalen Finanzausgleich ab, da sie den Abmachungen zwischen Bund und Kantonen im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Reformen widersprechen. Auch eine Kürzung der Abgeltung des Bundes an die Kantone für die Sozialhilfekosten im Asylbereich würde zu einer massiven Mehrbelastung der Kantone führen. Der Bund verkennt mit seiner Argumentation, die Kantone könnten ihre Integrationsbemühungen intensivieren und dadurch eine Mehrbelastung vermeiden, dass eine erfolgreiche Integration von vielen exogenen Faktoren abhängt. Zudem verstösst er gegen gemeinsam ausgehandelte Eckwerte zur Integration. Bereits bei der Änderung des Finanzierungssystems Asyl per 1. Januar 2023 kam es zu einer Kostenverschiebung auf die Kantone, obschon damals eine kostenneutrale Umsetzung das Ziel war. Weitere Kostenverlagerungen auf die Kantone sind klar abzulehnen. Zu Frage 4: Im Gegensatz zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundes ist das Projekt «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone» ein gemeinsam vom Bund und von den Kantonen lanciertes Projekt. Das Projektmandat wurde von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

sowie dem Bundesrat im Juni 2024 verabschiedet und enthält eine Klausel, um diese zwei Vorhaben voneinander zu trennen: «Auf Bundesebene wird gegenwärtig eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchgeführt, um die strukturellen Defizite zu beseitigen und wieder strate- gischen finanziellen Handlungsspielraum für Bundesrat und Parlament zu gewinnen. Dieses Projekt des Bundes ist klar vom Projekt ‹Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund-Kantone› zu trennen, das gemeinsam von Bund und Kantonen durchgeführt wird. Die Zielsetzungen und der Zeithorizont sind unterschiedlich. Bei letzterem handelt es sich um ein staatspolitisches Projekt. Es bezweckt keine Einsparungen der einen Staatsebene auf Kosten der anderen.» Im Rahmen des Runden Tisches des Bundesrates mit den Kantonen vom 10. September 2024 forderte die KdK, dass der Bundesrat insbesondere auf Sparmassnahmen verzichtet, wenn der betroffene Aufgabenbereich Teil des Projekts «Entflechtung 27» ist. Dieses Anliegen hat der Bundesrat teilweise berücksichtigt. So hat er am 20. September 2024 entschieden, folgende Massnahmenvorschläge der Expertengruppe mit Rücksicht auf das Entflechtungsprojekt nicht weiterzuverfolgen: Verzicht auf Baubeiträge an Strafvollzugs- und Erziehungseinrichtungen, Verzicht auf Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen sowie Verzicht auf Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge an kantonale Hochschulen. Andere Massnahmen wie beispielsweise in der Verkehrsfinanzierung werden vom Bundesrat jedoch weiterverfolgt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli