Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 1222/2017

Tram Affoltern, Vorprojekt einschliesslich Arbeiten für die Infrastrukturkonzession, Staatsbeitrag, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Dezember 2017

1222. Tram Affoltern (Vorprojekt einschliesslich Arbeiten für die Infrastrukturkonzession, Staatsbeitrag) Mit Beschluss vom 15. Februar 2016 betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr in den Jahren 2018–2021 legte der Kantonsrat fest, dass für das Tram Zürich Affoltern die Entscheidungsgrundlagen für den Start der Projektierungsarbeiten geschaffen werden sollen (Vorlage 5213a). Affoltern ist ein bedeutendes Entwicklungsgebiet im Nordwesten der Stadt Zürich. Es ist in den vergangenen Jahren schnell gewachsen und weist mit rund 26 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 3900 Beschäftigten einen hohen Wohnanteil auf. Gemäss der städtischen Bau- und Zonenordnung bestehen zudem beträchtliche Ausnutzungsreserven für jeweils weitere 7000 Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Arbeitsplätze. Affoltern wird neben dem S-Bahn-Angebot (S6, S21) mit verschiedenen Buslinien erschlossen, die bereits heute während der Hauptverkehrszeiten sehr gut ausgelastet sind. Auch die Strassenkapazitäten lassen in diesem Gebiet zu den Spitzenverkehrszeiten kein bedeutendes Nachfragewachstum mehr zu. Vor diesem Hintergrund soll die Verkehrssituation in Affoltern durch eine neue Tramlinie verbessert werden. Geplant ist die Erstellung einer knapp 4 km langen Tramstrecke, welche die bestehende Tramlinie 11 (Rehalp–Bucheggplatz–Radiostudio–Bahnhof Oerlikon–Auzelg) ab der Haltestelle Radiostudio über die Wehntalerstrasse bis zur Endhaltestelle Holzerhurd führen wird. Die Trolleybuslinie 32 (Strassenverkehrsamt– Bucheggplatz–Holzerhurd) soll im Gegenzug nur noch bis Bucheggplatz (anstatt Holzerhurd) verkehren. Als Ersatz für die Tramlinie 11 zwischen den Haltestellen Radiostudio und Auzelg ist eine Verlängerung der bestehenden Tramlinie 15 (Bahnhof Stadelhofen–Bucheggplatz) ab Bucheggplatz über Bahnhof Oerlikon nach Auzelg vorgesehen. Mit diesem Ausbau können die bestehenden Kapazitätsengpässe auf der Trolleybuslinie 32 im Bereich der Wehntalerstrasse behoben und deutlich bessere Verbindungen von Affoltern in Richtung Innenstadt gewährleistet werden. Die Verwirklichung einer neuen Tramlinie von Affoltern in die Innenstadt ist in der Netzentwicklungsstrategie «züri-linie 2030» der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) als mittelfristige Massnahme vorgesehen und

wurde als solche in die 2. Generation der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung des Bundes aufgenommen (vgl. RRB Nr. 576/2012).

Gestützt darauf haben Kanton und Stadt Zürich am 12. März 2015 eine Umsetzungsvereinbarung unterzeichnet (Umsetzungsvereinbarung betreffend die Eisenbahninfrastrukturprojekte «Tramverbindung Hardbrücke», «Anpassungen Bahnhof Hardbrücke» und «Tramnetzergänzung Affoltern»). 2015 und 2016 wurde unter der Federführung des Tiefbauamts der Stadt Zürich in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Verkehr und dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) eine Machbarkeitsstudie zum Tram Affoltern erarbeitet. Die Ende 2016 abgeschlossenen Abklärungen kommen zum Ergebnis, dass das Vorhaben technisch machbar ist. Für den Streckenabschnitt im Bereich des Zehntenhausplatzes wurden zwei verschiedene Varianten ausgearbeitet und bezüglich der verkehrlichen und städtebaulichen Qualitäten sowie der Investitionskosten beurteilt. Bei der einen Variante wird ein Teil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) unter dem Zehntenhausplatz durchgeführt und auf dem Zehntenhausplatz ist ein Verkehrskreisel vorgesehen (Variante «Unterführung MIV»). Die andere Variante sieht einen Verlauf der Fahrspuren von Tram und MIV auf gleicher Höhe vor (Variante «à Niveau»). Gestützt auf den Variantenvergleich hat sich die Stadt Zürich für die Umsetzung der Variante «à Niveau» entschieden. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Affoltern haben diese Variante laut Angaben der Stadt Zürich bevorzugt. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie wird mit Kosten von 267 Mio. Franken (Kostengenauigkeit ±30%) für das Tram Affoltern einschliesslich Landerwerb gerechnet. Demgegenüber wäre die Variante «Unterführung MIV» mit 346 Mio. Franken rund 80 Mio. Franken oder 30% teurer. Ausschlaggebend für die Variante «à Niveau» waren die bessere städtebauliche Eingliederung, die wesentlich günstigeren Kosten sowie die Tatsache, dass mit Anpassungen am Verkehrsregime eine ausreichende, aber leicht verminderte Kapazität für den MIV angeboten werden kann. Zum letzten Punkt gilt es zu beachten, dass der neue Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung am 1. Februar 2018 in Kraft treten wird. Danach sorgt der Kanton für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr, und Verminderungen der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte sind im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen. Im Vorprojekt ist diesen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.

Der Regierungsrat hat in den Erwägungen zu seinem Antrag vom 21. Juni 2017 an den Kantonsrat betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr in den Jahren 2020–2023 (Vorlage 5370) festgehalten, dass die Ausbauten im Tramnetz auf die Entwicklungsziele der Raumplanung, die Agglomerationsprogramme des Bundes sowie die Finanzierbarkeit durch den Kanton Zürich abzustimmen seien. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 3. Generation (Zeithorizont 2019–2022) hat der Kanton Zürich die Tramverbindung Affoltern als mittelfristige Massnahme mit Realisierungshorizont 2023–2026 beim Bund eingegeben (RRB Nr. 1158/2016). Die Umsetzung soll dementsprechend im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 4. Generation (Zeithorizont 2023–2026) erfolgen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundes für die Einreichung von Grossprojekten im Rahmen der Agglomerationsprogramme soll daher in den Jahren 2018 und 2019 unter der Federführung der VBZ ein Vorprojekt einschliesslich Kostenschätzung für das Tram Affoltern erstellt werden. Grundlage dafür bilden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie. Nach Abschluss des Vorprojekts ist über das weitere Planungsprogramm zu entscheiden. Das Vorprojekt dient im Weiteren auch als Grundlage für das Gesuch um eine Infrastrukturkonzession, das im

Erwägungen

1. Quartal 2020 beim Bundesamt für Verkehr eingereicht werden soll. Die Kosten für das Vorprojekt, einschliesslich Erlangen der Infrastrukturkonzession, werden auf höchstens Fr. 5 077 300 veranschlagt. In diesem Betrag sind eine Reserve von 20% für Teuerung und Unvorhergesehenes sowie die Vorsteuerkürzung enthalten. Die VBZ können die Vorsteuer der Projektierung nicht zurückfordern, wenn diese durch eine Subvention finanziert wird. Über den Zeitplan und die Finanzierung der nachfolgenden Planungen ist später in Kenntnis der Kostenschätzung des Vorprojekts und der künftigen finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons zu entscheiden. Gemäss § 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (PVG, LS 740.1) gewährt der Kanton Beiträge an Investitionen für feste Anlagen, die in Übereinstimmung mit der Angebotsplanung des Zürcher Verkehrsverbundes das Verkehrssystem oder den Betrieb erweitern oder verändern. Das Tram Affoltern erfüllt diese Voraussetzung. Dementsprechend soll ein Kantonsbeitrag zur Deckung der erwähnten Kosten von Fr. 5 077 300 gesprochen werden. Da es sich ausschliesslich um Planungs- und Projektierungskosten handelt, gilt der Beitrag im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) als gebundene Ausgabe. Die Investitionen werden grundsätzlich über den Verkehrsfonds finanziert (§ 30 PVG). Den VBZ werden nur die tatsächlich ausgegebenen Mittel bis höchstens Fr. 5 077 300 entschädigt. Zwischen dem Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, und der Stadt Zürich, handelnd durch die VBZ, ist eine Leistungsvereinbarung vorgesehen. Sie regelt die Details zu Leistungen, Kosten und Terminen des Auftrags. Ausserdem hält sie die Zahlungsmodalitäten und das Controlling fest. Zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung bedarf die Volkswirtschaftsdirektion einer entsprechenden Ermächtigung. Es ist vorgesehen, dass die VBZ die Mittel nach Abschluss der Leistungsvereinbarung beim Kanton Zürich entsprechend dem Planungsfortschritt abrufen kann. Die beantragten Projektierungsmittel für das Tram Affoltern sind im KEF 2018–2021 in der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, eingestellt (2018: 3,0 Mio. Franken, 2019: 3,0 Mio. Franken).

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erstellung des Vorprojekts und die Arbeiten zur Erlangung der Infrastrukturkonzession für das Tram Affoltern durch die Verkehrsbetriebe Zürich wird eine gebundene Ausgabe von höchstens Fr. 5 077 300 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, bewilligt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, und der Stadt Zürich, handelnd durch die Verkehrsbetriebe Zürich, betreffend Vorprojekt einschliesslich der Arbeiten für die Infrastrukturkonzession für das Tram Affoltern zu unterzeichnen.

III. Mitteilung an die Verkehrsbetriebe Zürich, Luggwegstrasse 65, Postfach, 8048 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in