RRB Nr. 1229/2024
Gemeindewesen, Gemeinsame Aktiengesellschaft "Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG", Interkommunale Vereinbarung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2024
1229. Gemeindewesen (Gemeinsame Aktiengesellschaft «Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG», Interkommunale Vereinbarung, Genehmigung)
Erwägungen
1. Nach § 75 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können politische Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Aufgaben vertraglich vereinbaren, eine juristische Person des Privatrechts und insbesondere eine Aktiengesellschaft zu errichten. Die interkommunale Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Vereinbarung auf ihre Rechtmässigkeit (§ 80 Abs. 1 GG). Die Genehmigung des Regierungsrates ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Rechtsgrundlage (§ 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel der interkommunalen Vereinbarung werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon und die Gemeindeanstalt Gemeindewerke Pfäffikon bilden unter dem Namen «Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland» zusammen mit den Wasserversorgungs- Genossenschaften Bertschikon, Grüningen, Grüt und Gossau, Hadlikon sowie Rapperswil-Jona eine einfache Gesellschaft. Die Gesellschafter sind übereingekommen, die einfache Gesellschaft in eine gemeinsame, gemeinnützige Aktiengesellschaft mit dem Namen «Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG» überzuführen. Zweck dieser Aktiengesellschaft ist die Bereitstellung und Lieferung von Wasser in Trinkwasserqualität zur Deckung des Trink-, Brauch- und Löschwasserbedarfs der Aktionäre. Hierzu betreibt die Aktiengesellschaft insbesondere eine Seewasseraufbereitungsanlage und weitere Wasseraufbereitungsanlagen sowie die dazugehörigen Transportleitungen und Steuerungsanlagen. Die Stimmberechtigten der acht Trägergemeinden haben daher am 22. September 2024 in je gesonderten Urnenabstimmungen der «Interkommunalen Vereinbarung zwischen den politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald, Wetzikon sowie der Gemeindewerke Pfäffikon betreffend Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG» zugestimmt; im Fall der Gemeindeanstalt Gemeindewerke Pfäffikon hat das zuständige Organ dieser interkommunalen Vereinbarung am 26. Juni bzw. 24. November 2024 zugestimmt. Der Bezirksrat Hinwil hat bestätigt, dass gegen die Urnenabstimmungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die interkommunale Vereinbarung regelt insbesondere Art und Umfang der auf die Aktiengesellschaft übertragenen Aufgaben, die Finanzierung dieser Aufgaben, die der Aktiengesellschaft übertragenen Befugnisse sowie die Aufsicht der Vertragsparteien über die Aktiengesellschaft. Damit enthält die interkommunale Vereinbarung alle wesentlichen Regelungsgegenstände für die Errichtung einer gemeinsamen Aktiengesellschaft zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe der Wasserbereitstellung. Sie tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die interkommunale Vereinbarung betreffend «Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG» wird genehmigt.
II. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, – Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, – Hinwil, Dürntnerstrasse 9, 8340 Hinwil, – Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon, – Mönchaltorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf, – Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, – Wald, Bahnhofstrasse 6, Postfach, 8636 Wald, – Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, – den Verwaltungsrat der Gemeindeanstalt Gemeindewerke Pfäffikon, c/o Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, – den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli