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RRB Nr. 1230/2017

Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Zuwendungen 2017 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Dezember 2017

1230. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Zuwendungen 2017 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung)

Erwägungen

A. Allgemeine Bemerkungen Aufgrund Art. 131 der Bundesverfassung erhalten die Kantone 10% des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Die Kantone sind verpflichtet, diesen Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs zu verwenden und dem Bund entsprechend Bericht zu erstatten (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz). Gemäss den kantonalen Richtlinien für den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (RRB Nr. 2587/1998) liegt die Zuständigkeit für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung bei der Gesundheitsdirektion, während die Sicherheitsdirektion für den Bereich der Behandlung einschliesslich Nachsorge zuständig ist. Zudem stellt die Sicherheitsdirektion die Berichterstattung an den Bund sicher. Für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung sind 45% des Jahresbetreffnisses aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus vorgesehen. Für das Jahr 2017 werden der Gesundheitsdirektion von der Sicherheitsdirektion Fr. 2 006 584 zur Verfügung gestellt. Gemäss § 48 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (GesG) bekämpfen Kanton und Gemeinden den Suchtmittelmissbrauch. Der Kanton sorgt dabei zusammen mit den Gemeinden für ein Netz von Suchtpräventionsstellen und unterstützt Massnahmen Dritter zur Prävention, Therapie und Schadensminderung (§ 48 Abs. 8 GesG). Mit dem Beschluss Nr. 1465/1999 legte der Regierungsrat das Konzept für spezialisierte, kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention fest. Im Konzept ist die Verwendung des Alkoholzehntels im Bereich der Suchtprävention im Grundsatz festgelegt worden. Das für die Koordination der Suchtprävention zuständige Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) schliesst mit den vier privaten Fachstellen, die aus dem Fonds mitfinanziert werden, Leistungsaufträge ab. Das Konzept Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und RRB Nr. 1295/1994 bilden die Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die acht regionalen Suchtpräventionsstellen. Zusätzlich können Beiträge an wenige bewährte, eigenständige Projekte gewährt werden.

B. Bemerkungen zu den Projekten a) Verhütung (Primärprävention) 1. Die Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr leistet durch professionelle Suchtprävention in Schulen und Betrieben sowie direkt an öffentlichen Anlässen einen wichtigen Beitrag zur Verminderung suchtmittelbedingter Unfälle. Hauptzielgruppe der Sensibilisierungsmassnahmen zur Einhaltung der Promillegrenzen und der Drogenabstinenz im Strassenverkehr an Veranstaltungen sind junge Erwachsene. Mit der Fachstelle hat das EBPI für die Jahre 2016–2018 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Für 2018 ist eine Abgeltung von Fr. 190 000 vorgesehen. 2. Die Fachstelle Radix Gesundheitsförderung führt entsprechend dem kantonalen Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen eine umfassende, öffentlich leicht zugängliche Dokumentationsstelle für Suchtprävention. Sie bietet den Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich, interessierten Fachpersonen und der breiten Öffentlichkeit Dienstleistungen an, insbesondere den Zugriff auf fachspezifische Literatur. Für die Führung der Dokumentationsstelle hat das EBPI mit der Fachstelle Radix einen Leistungsauftrag für die Jahre 2016–2018 abgeschlossen. Für das Jahr 2018 ist eine Abgeltungssumme von Fr. 120 000 vereinbart. 3. Gemäss Konzept für die kantonsweit tätigen Fachstellen erbringt die Fachstelle des Vereins für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) Leistungen für die Migrationsbevölkerung. Diese ständig an Bedeutung zunehmende Aufgabe ist angesichts der Vielzahl von Ethnien mit entsprechendem Kommunikationsbedarf anspruchsvoll. Das EBPI hat mit der Fachstelle für die Jahre 2018–2020 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von jährlich Fr. 290 000 vereinbart. 4. Der bisherige Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs (ZüVAM) ist um den Tabakbereich erweitert worden und hat sich als Verein ZüVTAM konstituiert. Die bisherige Tabakpräventionsfachstelle Züri Rauchfrei wird in die Fachstelle ZüFAM integriert und ab 2018 als erweiterte Fachstelle weitergeführt. Der Verein ZüVTAM vereinigt alle massgebenden Organisationen, die im Bereich der primären und sekundären Prävention des Tabak-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs im Kanton Zürich engagiert sind. Die erweiterte auch kantonweit tätige Fachstelle konzipiert und setzt Projekte

und Massnahmen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung insbesondere für Tabak, Alkohol und Medikamente um. Sie ist verantwort- lich für die operative Steuerung und Umsetzung des kantonalen Tabakpräventionsprogramms. Für das Jahr 2018 hat das EBPI mit ZüVTAM eine Leistungsvereinbarung mit einer Abgeltungssumme von jährlich Fr. 530 000 abgeschlossen. Darin enthalten sind Fr. 6000 für die Entwicklung eines neuen Angebots zur Bewerbung attraktiver, alkoholfreier Getränke an Jugendliche durch das Blaue Kreuz Kantonalverband Zürich. 5. Der kantonale Abstinentenverband Zürich wird für 2018 mit Fr. 8000 unterstützt. Der Beitrag wird für die Förderung der Abstinenz durch die angegliederten Verbände eingesetzt. 6. Das Projekt SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung der Jugendverbände des Kantons Zürich befasst sich mit der Leiterausbildung und der Betreuung von Kinder- und Jugendlagern sowie mit der offenen Jugendarbeit. Die Federführung des Projekts, an dem alle wichtigen Jugendverbände beteiligt sind, liegt bei okaj, Organisation und Kontaktstelle aller Jugendvereinigungen Zürich. Die für 2018 mit einem Beitrag von Fr. 60 000 unterstützten und im Rahmen eines Leistungsauftrages definierten Angebote werden weiterhin durch die Stellen für Suchtprävention im Kanton systematisch begleitet. 7. Aufgrund des Konzepts Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und gestützt auf RRB Nr. 1295/1994 sind den regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) für 2017 Fr. 522 809.25 zugewiesen worden. Die Kampagne zur Sensibilisierung junger Erwachsener für den Suchtmittelkonsum, die vor allem auf elektronischen Medien aufbaut, wird fortgesetzt. Als gemeinsames Zweijahresthema 2018/2019 des Stellenverbundes wurde das Thema Früherkennung und -intervention gewählt. Die bestehenden Materialien sollen aktualisiert und stärker auf die vulnerablen Phasen der Lebensübergänge ausgerichtet werden. Die aufgeführten gemeinsamen Projekte der Stellen für Suchtprävention werden 2018 mit Fr. 90 774.75 unterstützt. Die RSPS erhalten damit insgesamt Fr. 613 584. b) Sekundärprävention 8. Die Krebsliga Zürich betreibt die Projektstelle Nicht (mehr) Rauchen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich der Raucherentwöhnung. Das EBPI hat direkt mit der Krebsliga Zürich für die Jahre 2017–2018 für

die Organisation und Durchführung von Rauchstoppkursen einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Für diese Aktivitäten im Bereich der Sekundärprävention stehen für 2018 Fr. 100 000 zur Verfügung.

c) Forschung, Aus- und Weiterbildung 9. Die Organisation Sucht Schweiz bietet gesamtschweizerisch ein breites Angebot mit Forschung, Prävention und Weiterbildung an, das der Öffentlichkeit und den Fachleuten im Kanton Zürich zugutekommt. Die Stelle berichtet kompetent über neue Suchtmittel, aktuelle Konsumtrends bei Jugendlichen und suchtmittelrelevante, sozialepidemiologische Fragestellungen und entwickelt auch neue Präventionsansätze. Sie führt auch die HBSC-Studie zum Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern durch. Vorab für ihre Tätigkeiten in den Bereichen Wissensmanagement, Information, Forschung und Bildung wird die Stelle im Jahr 2018 mit einem Beitrag von Fr. 95 000 unterstützt.

C. Verbuchung Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Alkoholgesetzes ist der Kanton Zürich verpflichtet, die vom Bund jährlich erhaltenen Mittel des Alkoholzehntels zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs einzusetzen. Mit § 48 Abs. 1 GesG besteht dafür eine gesetzliche Grundlage im Kanton. Gemäss § 46 GesG kann der Kanton Massnahmen Dritter zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren. Gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes handelt es sich um eine gebundene Ausgabe. Da die Auszahlung des Alkoholzehntels jeweils erst Ende Jahr erfolgt, können in der Regel mit den Mitteln erst im Folgejahr konkrete Leistungen eingekauft werden. Im Rahmen der Zuwendungen 2016 werden Fr. 522 809.25 für Aufwendungen im Jahr 2017 (siehe Ziff. 7) und Fr. 1 483 774.75 für Leistungen 2018 ausgerichtet. Die auszurichtenden Beträge von insgesamt Fr. 2006584 sind dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht (Leistungsgruppe Nr. 3920), dem Konto 3981 0 00000, Übertragung aus Fonds, zu belasten und der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, dem Konto 4981 0 00000, Übertragung aus Fonds, gutzuschreiben. Die Beiträge an die Gemeinden aus dem Alkoholzehntel (Ziff. 7, Fr. 613 584) sind dem Konto 3632 3 00000 und die Beiträge an private Institutionen (Ziff. 1– 6, 8–10, Fr. 1 387 000) dem Konto 3636 3 00000 zu belasten. Die Mittel sind in den Budgets 2017 und 2018 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Prävention des Suchtmittelmissbrauchs im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 006 584 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt und als Beitrag an folgende Institutionen ausgerichtet: in Franken 1. Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr 190 000 2. Fachstelle Radix Gesundheitsförderung, InfoDoc 120 000 3. Verein für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) 290 000 4. Zürcher Verein zur Prävention des Tabak-, Alkohol- und 530 000 Medikamentenmissbrauchs (ZüVTAM) 5. Kantonaler Abstinentenverband Zürich 8 000 6. Projekt SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung 60 000 der Jugendverbände im Kanton Zürich 7. Regionale Suchtpräventionsstellen 613 584 8. Krebsliga Kanton Zürich 100 000 9. Sucht Schweiz 95 000

II. Mitteilung an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in