Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1231/2024

Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, und René Isler, Winterthur, betreffend Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 367/2024

Sitzung vom 4. Dezember 2024

1231. Anfrage (Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, und Kantonsrat René Isler, Winterthur, haben am 4. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: Zunächst möchten wir die hervorragende Arbeit der Kantonspolizei Zürich, der Kommunal-Polizeien und der Bahnpolizei hervorheben. Deren engagierte Bemühungen und Professionalität tragen wesentlich zur Sicherheit der Reisenden, aber auch der Mitarbeitenden an Bahnhöfen bei und sind von unschätzbarem Wert. Trotz vorbildlicher Arbeit besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf, um die Sicherheit zu maximieren. In den letzten Monaten gab es vermehrt Berichte über Delikte, Kriminalität und Aktivitäten von Gangs an Bahnhöfen. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Vorfälle und welche Art von Delikten an Bahnhöfen wurden in den letzten fünf Jahren registriert?

2. Welche konkreten Massnahmen plant die Regierung, um die Sicherheit angesichts der zunehmenden Kriminalität zu verbessern?

3. Gibt es Pläne zur Erhöhung der Polizeipräsenz an Bahnhöfen und deren Umgebung, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan hierfür aus?

4. Wie wird die Regierung sicherstellen, z. B. am Hauptbahnhof Zürich, dass zusätzliche Überwachungskameras auch auf Stadtseite effektiv eingesetzt werden, um Straftaten zu verhindern und aufzuklären?

5. Welche Ressourcen und Unterstützung werden den Bahnhofsbetreibern zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass die Beleuchtung und andere Sicherheitsmassnahmen auf dem neusten Stand sind?

6. Plant die Regierung, Sensibilisierungskampagnen für die Öffentlichkeit durchzuführen, um das Bewusstsein für Sicherheitsmassnahmen an Bahnhöfen zu erhöhen, und wie sollen diese umgesetzt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, und René Isler, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2023 wurden im Kanton Zürich 28 067 Delikte mit dem Tatort «Bahnhof» oder «Bahnsteig» polizeilich registriert. Davon entfallen 16 459 auf Verstösse gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch (SR 311.0), bei den restlichen handelt es sich grossmehrheitlich um Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (SR 142.20) und das Betäubungsmittelgesetz (SR 812.121). Rund 42% der Delikte an Bahnhöfen ereigneten sich an den beiden Knotenpunkten Hauptbahnhof Zürich und Hauptbahnhof Winterthur. Am Hauptbahnhof Zürich allein kam es in dieser Zeit zu rund 10 700 Delikten. Am häufigsten kam es an Bahnhöfen zu Fahrzeugdiebstählen: Sie machen mit 5882 Delikten mehr als einen Fünftel aus. Diebstähle (einschliesslich Taschendiebstähle und Trickdiebstähle) und unrechtmässige Aneignungen beliefen sich mit 4202 Delikte auf rund 15% und Gewaltdelikte mit 1724 Straftaten auf 6% der Straftaten. Zu Fragen 2 und 3: Die Polizeipräsenz an Bahnhöfen setzt sich aus uniformierten und zivilen Einsatzkräften zusammen. Sie erfüllt sowohl präventive als auch repressive Aufgaben. Diese Präsenz wird der jeweiligen Lage angepasst. Bei planbaren Anlässen wie Kundgebungen, Demonstrationen, Züri- Fäscht, Streetparade, Silvesterzauber, Weihnachtsmarkt usw. werden verstärkt Polizeikräfte an den jeweiligen Standorten eingesetzt. Auch in diesen Fällen kommen lagegerecht uniformierte und zivile Einsatzkräfte zum Einsatz. Eine ständige Lagebeurteilung sowie ein Austausch und eine enge Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen – wie z. B. der Stadtpolizei Zürich, SBB-Transportpolizei und der Transsicura – stellen sicher, dass auf mögliche Herausforderungen proaktiv schnell und koordiniert reagiert werden kann. Werden Lageveränderungen oder eine Zunahme von Delikten festgestellt, wird die Präsenz der Einsatzkräfte an den Bahnhöfen und in deren Umgebung entsprechend verstärkt. Zu Frage 4: Das Aufstellen von Kameras auf Stadtgebiet bzw. ausserhalb des SBB- Areals fällt nicht in die Kompetenz des Kantons, sondern liegt bei der Stadtpolizei bzw. der Stadt Zürich.

Zu Frage 5: Die Kantonspolizei pflegt in Bezug auf die Sicherheit an Bahnhöfen einen regelmässigen Austausch mit den örtlichen Stadt- und Kommunalpolizeien, der SBB AG als Betreiberin der Bahnhöfe sowie deren Sicherheitsorganisationen Transportpolizei und Transsicura. Im Rahmen dieses Austauschs werden auch Optimierungsmassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen besprochen. Bezüglich der Umsetzung von baulichen Massnahmen bzw. Anpassungen an der Infrastruktur kann die Polizei zwar Empfehlungen abgeben, die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der SBB AG als Betreiberin der Bahnhöfe. Zu Frage 6: Spezifische Kampagnen der Kantonspolizei an Bahnhöfen sind zurzeit nicht vorgesehen. Die SBB AG unternimmt diesbezüglich viel, wie beispielsweise die aktuelle Kampagne «Gemeinsam respektvoll unterwegs» der SBB AG zusammen mit der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, dem Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter sowie dem Personalverband transfair.

II. Mitteilung an Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, und René Isler, Winterthur, betreffend Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen, Beantwortung (2024) | Lexipedia