Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1235/2024

Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Roger Cadonau, Wetzikon, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, betreffend Aufführung im Schiffbau «Die Verwandlung» von Franz Kafka, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 303/2024

Sitzung vom 4. Dezember 2024

1235. Anfrage (Aufführung im Schiffbau «Die Verwandlung» von Franz Kafka) Die Kantonsräte Hans Egli, Steinmaur, Roger Cadonau, Wetzikon, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, haben am 23. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Am 13. September war die Premiere von «Die Verwandlung» von Franz Kafka, inszeniert von Leoni Böhm. In Schulen im Kanton Zürich wurde das Buch gelesen und diskutiert, anschliessend organsierten Lehrer einen Besuch im Schiffbau, um mit den Kindern/Jugendlichen (3. Sek 14–15-Jährige) die Aufführung anzusehen. Am 19.September fand ein Besuch dieser Aufführung statt. Die Inszenierung von Leoni Böhm hatte mit dem Buch nur wenige Übereinstimmungen, welches einige Jugendlichen irritierte. Die sehr frei gewählte Umsetzung überforderte die Schüler. Es gab diverse Darstellungen und Handlungen, die man als anstössig bezeichnen muss, wie zum Beispiel Szenen, in denen sich 2 Männer in kurzen Röcken im Wasserbecken auf der Bühne räkelten und umarmten. In der Aufführung wurden ältere Besucher im Publikum von Darstellern als «Kompost» tituliert. Nach etwa der halben Spielzeit verliessen einzelne Jugendliche die Vorstellung, weil sie mit dem Gesehenen und Gehörten Mühe hatten. Als die Jugendlichen die Vorstellung verliessen, wurden sie mit Kommentaren, wie «ertragt ihr es nicht» oder «schau nur, die lehnen uns ab» von den Darstellern noch zusätzlich blossgestellt. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Gemäss Bildungsdirektion sind Werte wie Achtsamkeit, Respekt, Toleranz, Teamgeist usw. in der Schule zentrale Werte. Wie vertragen sich diese Werte mit der fragwürdigen Inszenierung «Die Verwandlung» von Franz Kafka?

2. Wer kontrolliert und überprüft, was unter «Kunst» gezeigt werden darf ? Wie gedenkt der Regierungsrat vorzugehen, wenn in Aufführungen Werte respektlos, diskriminierend, würdelos usw. dargestellt werden?

3. Wie wird sichergestellt, ab welchen Altersgrenzen Vorstellungen dem Publikum zugänglich sind? Gibt es Altersbegrenzungen? Wenn Ja, wer kontrolliert diese?

4. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat Kinder und Jugendliche vor solchen «Auswüchsen der Kunst» zu schützen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Roger Cadonau, Wetzikon, und Thomas Lamprecht, Bassersdorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Auseinandersetzung mit Kulturerzeugnissen, mit verschiedenen Sichtweisen und Haltungen thematisieren und schärfen die Jugendlichen ihre eigenen Werte. Die Schule hat den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern einen altersgerechten Zugang zu den verschiedenen Bereichen von Kultur zu öffnen und sie zu befähigen, am kulturellen Leben teilzuhaben. Kunst und Kultur gehören zu einer umfassenden Bildung und kulturelle Bildung ist Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrags. Auch künstlerische Darstellungen, die von einer Mehrheit getragene Sichtweisen infrage stellen, eignen sich für die wichtige Auseinandersetzung mit Wertefragen. Zu Frage 2: Gemäss Art. 21 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101) ist die Freiheit der Kunst gewährleistet. Dementsprechend sieht § 1 der Kulturförderungsverordnung vom 26. Mai 2010 (KFV, LS 440.11) vor, dass die kantonale Kulturförderung ein vielfältiges kulturelles Leben bezweckt und die Unabhängigkeit des kulturellen Lebens wahrt. Das bedeutet unter anderem, dass der Kanton die künstlerische Freiheit der Kulturinstitutionen respektiert und nicht in deren Programmgestaltung eingreift. Das Grundrecht der künstlerischen Freiheit darf jedoch weder das Persönlichkeitsrecht noch die Privatsphäre Dritter verletzen (vgl. die Beantwortung der dringlichen Anfrage KR-Nr. 111/2016 betreffend Finanzielle Unterstützung des «Theater am Neumarkt Zürich»). Eine solche Verletzung liegt hier nicht vor. Darüber hinaus äussert sich der Regierungsrat nicht zum Inhalt und zur Qualität der fraglichen Inszenierung. Zu Frage 3: Anders als bei Filmvorführungen gibt es bei Theateraufführungen keine staatlich verordnete Altersfreigabe und dementsprechend keine Kontrolle. Der Sektor Schule+Kultur im Volksschulamt stellt für die Schulen im Kanton Zürich (Volksschule, Berufs- und Mittelschulen, Berufsvorbereitungsjahre) ein kulturelles Angebot bereit. Im Falle des Schauspielhauses Zürich entsteht der Spielplan für Schulen im Austausch mit der Intendanz, der Dramaturgie und der künstlerischen Vermittlung (Bereich Theater&Schule). Gemeinsam werden Themen, textliche Grund- lagen und Inszenierungsformen begutachtet und auf ihre Tauglichkeit

für den Schulkontext überprüft. Altersempfehlungen für die Stücke werden unter Berücksichtigung von Entwicklungsstand und Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler gefällt. Bei der «Verwandlung» liegt die Altersempfehlung bei 16+, also bei der Sekundarstufe II. Zu Frage 4: Der Besuch von künstlerischen Vorführungen mit Schulklassen wird grundsätzlich begrüsst, erlaubt er doch das Erleben von Kunst in einem anderen Kontext als im Schulzimmer. Die Auswahl der zu besuchenden Veranstaltungen obliegt den Lehrpersonen, die diese Aufgabe in aller Regel verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung der entsprechenden Altersempfehlungen wahrnehmen. Gerade der Besuch im Klassenverband bietet den Lehrpersonen die Möglichkeit, Fragen oder Irritationen im Nachgang mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen. Aufgrund der vorgängigen Ausführungen sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli