RRB Nr. 1236/2024
Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinden Bonstetten, Dietlikon, Elsau, Gossau und Wila, Vereinbarungen, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2024
1236. Rückerstattung von Versorgertaxen, Gemeinden Bonstetten, Dietlikon, Elsau, Gossau und Wila (Vereinbarungen, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorgertaxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig verpflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflichtungen des Kantons aus einem Vergleich über mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unterbreiten.
B. Vereinbarungen 1. Gemeinde Bonstetten Die Gemeinde Bonstetten hat dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Bonstetten abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Bonstetten zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 942 335.35. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 118 705.40 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Bonstetten vom 31. Oktober 2024 ist zu genehmigen. 2. Gemeinde Dietlikon Die Gemeinde Dietlikon hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat er geben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Dietlikon abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Dietlikon zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 1 146 814.46. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 37 652.85 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Dietlikon vom 18. November 2024 ist zu genehmigen. 3. Gemeinde Elsau Die Gemeinde Elsau hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben,
dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Elsau abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Elsau zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 1 106 436.19. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 60 743.55 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Elsau vom 18. November 2024 ist zu genehmigen. 4. Gemeinde Gossau Die Gemeinde Gossau hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Gossau abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Gossau zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 2 604 034.54. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 281 566.98 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Gossau vom 31. Oktober 2024 ist zu genehmigen.
5. Gemeinde Wila Die Gemeinde Wila hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Wila abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Wila zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 1 433 322.56. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Wila vom 12. November 2024 ist zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Bonstetten über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 31. Oktober 2024 wird genehmigt.
II. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Dietlikon über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 18. November 2024 wird genehmigt.
III. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Elsau über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 18. November 2024 wird genehmigt.
IV. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Gossau über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 31. Oktober 2024 wird genehmigt.
V. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Wila über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 12. November 2024 wird genehmigt.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli