Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1240/2024

Anfrage Martin Farner-Brandenberger, Stammheim, und Paul Mayer, Marthalen, betreffend Das Weinland als Abfallkübel des Kantons Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 301/2024

Sitzung vom 4. Dezember 2024

1240. Anfrage (Das Weinland als Abfallkübel des Kantons Zürich) Die Kantonsräte Martin Farner-Brandenberger, Stammheim, und Paul Mayer, Marthalen, haben am 23. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Am 20. Juni 2023 wurden die Zürcher Gemeinden per E-Mail erstmals über die laufende Deponieplanung «Gesamtschau Deponien» informiert. Die Bewertungskriterien wurden demgemäss in Zusammenarbeit mit kantonalen Fachstellen, dem Verband der Zürcher Gemeindepräsidenten und den Planungsregionen erarbeitet. Die Standortauswahl sollte Ende 2023 erfolgen, mit einer Berichtsveröffentlichung Anfang 2024. Im Vorfeld versprach man, betroffene Gemeinden, Grundeigentümer/innen und Planungsregionen rechtzeitig zu informieren und in den Prozess miteinzubeziehen. Die Baudirektion ermittelte inzwischen den Bedarf an Deponievolumen und geeignete Standorte, darunter auch «Birchbüel» in Trüllikon, als Standort für eine Deponie Typ B. Der Gemeinderat von Trüllikon wurde jedoch weder in den Prozess einbezogen noch rechtzeitig informiert. Zwar erhielt die Gemeinde am Vortag der Medienkonferenz Unterlagen, aber direkte Gespräche fanden nicht statt. Auch die direkt betroffenen Grundeigentümer/innen wurden erst am 3. April 2023 informiert und die Gemeinde Schlatt TG erfuhr ebenfalls nichts, obwohl sie von der geplanten Verkehrserschliessung (Frauenfelderstrasse – Diessenhoferstrasse) tangiert ist. Inwiefern die Landbesitzer/innen, die von der geplanten Erschliessungspiste betroffen sind, informiert wurden, ist uns nicht bekannt. Neben all diesen Aspekten wurde aus Sicht des Gemeinderats und der Kantonsräte folgende Punkte falsch oder unvollständig beurteilt: Fruchtfolgeflächen Der geplante Standort würde mindestens 10 Hektaren wertvolle Fruchtfolgefläche beanspruchen. Hinzu kommen erhebliche Strassenbauten, die weitere Fruchtfolgeflächen kosten würden. Die Wiederherstellung dieser Flächen würde Jahrzehnte dauern. Verkehrserschliessung Der Standort liegt abseits von Ballungsräumen und Verkehrsinfrastrukturen. Die vorgesehene Erschliessung über die Frauenfelderstrasse und Diessenhoferstrasse durch mehrere Dörfer scheint unrealistisch.

Viel wahrscheinlicher ist eine Nutzung der A4-Ausfahrt über die Andelfingerstrasse mit der Ortsdurchfahrt durch Trüllikon. Dies würde die bereits jetzt stark belastete Ortsdurchfahrt weiter massiv beeinträchtigen. Diese Lösung widerspricht zudem dem regionalen Gesamtverkehrskonzept «rGVK», dass in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit der ZPW erarbeitet und am 1. November 2023 verabschiedet wurde. Naturschutz Es bleiben viele Fragen offen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wald und den gemäss Waldentwicklungsplan schützenswerten Waldrand sowie das Eichenförderungsgebiet. Zudem verläuft eine Erdgasleitung durch den Deponieperimeter, was zusätzliche Risiken mit sich bringt. An der Medienkonferenz wurde auch bekannt gegeben, dass grössere Deponien anstelle mehrerer kleinerer Standorte bevorzugt werden. Der Gemeinderat Trüllikon kann sich mit dem Standort «Birchbüel» in keiner Weise identifizieren und lehnt diesen entschieden ab. Wir fordern Sie also hiermit auf, den Standort «Birchbüel» aus dem Verfahren zu streichen und von einer Aufnahme in den kantonalen Richtplan abzusehen. Zudem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt die Baudirektion den Verlust der wichtigen Fruchtfolgeflächen und welche Kompensationsmöglichkeiten werden in Betracht gezogen?

2. Wie bewertet die Baudirektion den zusätzlichen Verkehr und die geplante Verkehrserschliessung des Deponiestandorts?

3. Welche Position vertritt die Baudirektion zum Bau in einem BLN- und ISOS-Gebiet?

4. Welche Auswirkungen auf Wald und Natur sieht die Baudirektion und wie werden diese in die Planung einbezogen?

5. Wie wird die Bevölkerung der Gemeinde Trüllikon sowie der umliegenden Gemeinden in den Planungsprozess einbezogen?

6. Wie gestaltet sich der Einbezug des Kantons Thurgau, insbesondere der Gemeinde Schlatt, in die Deponieplanung?

7. Wie werden die betroffenen Gemeinden entschädigt?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Martin Farner-Brandenberger, Stammheim, und Paul Mayer, Marthalen, wird wie folgt beantwortet:

Mit dem Projekt «Gesamtschau Deponien» hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft in enger Abstimmung mit den betroffenen kantonalen Fachstellen die fachlichen Grundlagen für die Deponieplanung erarbeitet. Der Prozess der «Gesamtschau Deponien» umfasste die Bewertung von rund 400 Standorten im Kanton Zürich. In einer umfassenden Evaluation wurden die jeweils am besten geeigneten Standorte für die Festlegung im Richtplan vorgeschlagen. In der Planungsregion Weinland gibt es lediglich zwei potenzielle Deponiestandorte, das Weinland ist somit im Vergleich mit anderen Regionen unterdurchschnittlich belastet. Wie in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 149/2024 betreffend Deponieplanung und Infrastrukturplanung detailliert beschrieben, wurden die Gemeinden und Planungsregionen mehrfach über den Prozess der Standortsuche informiert und konnten im «Echoraum» mitwirken. Den Entscheid zur Festsetzung der Deponien im Richtplan fällt der Kantonsrat. Zu Frage 1: Neue Deponiestandorte erfordern immer eine Abwägung der Interessen zwischen Wald-, Landwirtschafts- und Naturschutzflächen. Eine übergeordnete Abwägung der Interessen erfolgte im Rahmen der Gesamtschau Deponien mit der Bewertung der Standorte. Fruchtfolgeflächen müssen vollständig und, soweit möglich, vor Ort kompensiert werden. Zu Frage 2: Bautätigkeiten in diesem Bereich führen zu Mehrverkehr, vom Entstehungsort bis zum Entsorgungsort. Eine lokale Verkehrszunahme ist deshalb nicht zu vermeiden, soll aber so gering wie möglich gehalten werden. Die Erschliessung, die genauen Zufahrtsrouten und die tolerierbare Verkehrsmenge werden im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. Zu Frage 3: Das BLN-Gebiet Nr. 1403 «Glaziallandschaft zwischen Thur und Rhein» sowie das nächstgelegene ISOS-Objekt Rudolfingen werden durch den Deponiestandort nicht tangiert.

Zu Frage 4: Die zuständigen Fachstellen Wald und Naturschutz haben die Standortevaluation eng begleitet. Die wertvollen Waldränder sollen durch das Deponieprojekt möglichst wenig tangiert werden. Naturschutzflächen sind nach heutigem Kenntnisstand keine betroffen. Zu Frage 5 und 6: Die Anhörung der Bevölkerung, der Gemeinden und der regionalen Planungsträger (einschliesslich angrenzende Kantone) erfolgt im Rahmen der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans. Die Anhörung und öffentliche Auflage beginnt am 6. Dezember 2024 . Die Gemeinden und die Regionalplanungsverbände erhalten damit die Gelegenheit, zu den Plänen der Baudirektion Stellung zu nehmen. Hinweise auf allfällige Fehler oder Lücken in den Grundlagen können auf diesem Weg eingebracht werden und fliessen in die weitere Bearbeitung der Richtplanvorlage ein. Zu Frage 7: Eine direkte Entschädigung der betroffenen Gemeinden ist nicht vorgesehen. Die Gemeinde erhält jedoch Steuereinnahmen vom Betrieb der Deponie. Betroffenen Gemeinden steht es zudem offen, mit dem Deponiebetreiber privatrechtlich eine Abgabe zu vereinbaren.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli