RRB Nr. 1250/2020
Lotteriefonds Allgemeine Mittel, 3. Corona-Tranche, ausserordentliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020
1250. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, ausserordentliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, 3. Tranche)
Ausgangslage Die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) und die dagegen ergriffenen Massnahmen haben in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens, unter anderem auch bei Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich und bei Sportorganisationen, zu Ertragsausfällen oder Mehraufwendungen bzw. zu ungedecktem Betriebsaufwand geführt. Mit Beschluss Nr. 262/2020 bewilligte der Regierungsrat daher zusätzliche Mittelüberträge von insgesamt 28 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds an die Direktion der Justiz und des Innern (Fachstelle Kultur), die Baudirektion (kantonale Denkmalpflege und Amt für Landschaft und Natur), die Sicherheitsdirektion (Sportfonds), die Bildungsdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion zur Unterstützung von ausserordentlich betroffenen gemeinnützigen Organisationen in den betreffenden Bereichen. Für die gemeinnützigen Organisationen in den übrigen Bereichen stellte der Regierungsrat in Aussicht, eine Unterstützung aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds zu prüfen. Mit Beschluss Nr. 636/2020 regelte der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine solche Unterstützung. Mit demselben Beschluss und mit Beschluss Nr. 797/2020 bewilligte er die Ausrichtung entsprechender Beiträge an verschiedene Organisationen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die mit Beschluss Nr. 262/2020 bewilligten 2 Mio. Franken zur Unterstützung von Sportorganisationen ausgeschöpft werden. Die zweite Welle der Coronapandemie trifft den Breitensport erneut hart. Trainings sind nur eingeschränkt möglich, Meisterschaftsspiele und Wettkämpfe zurzeit gar verboten. Es drängt sich daher auf, in Ergänzung zu den Beiträgen an Gesundheits- und Sozialorganisationen zusätzliche Mittel zur Unterstützung von Sportorganisationen zu bewilligen. Das Sportamt hat dazu am 25. November 2020 ein Gesuch um Unterstützung zweier Vorhaben eingereicht.
Gewährung von ausserordentlichen Beiträgen
Erwägungen
1. Unterstützung des Vereins Arche Zürich Auf der Grundlage der erwähnten Voraussetzungen und im Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als zuständiger Fachdirektion soll der Verein Arche Zürich mit einem Beitrag von Fr. 80 000 aus dem Lotteriefonds unterstützt werden.
2. Projekt «Soforthilfe Sport II» Im Kanton Zürich sorgen 2400 Sportvereine mit ihren 375 000 Mitgliedern für ein breites und vielfältiges Sportangebot. Der Sport dient nicht nur der Gesundheitsförderung, sondern unterstützt die Gesellschaft als Ganzes und fördert die Integration. Die Coronapandemie und die dagegen ergriffenen Massnahmen haben die Sportvereine hart getroffen. Die mit Beschluss Nr. 262/2020 bewilligten 2 Mio. Franken zur Unterstützung von Sportorganisationen werden demgemäss ausgeschöpft. Unter dem Titel «Soforthilfe Sport» sind bereits 135 Beiträge für 25 Sportarten ausbezahlt worden. Die auf den 29. Oktober 2020 eingeführten Einschränkungen (Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage [SR 818.101.26], AS 2020, 4503) führen erneut dazu, dass Sportorganisationen in ihrem Betrieb belastet werden. Insbesondere die Einschränkungen bei den Sportveranstaltungen und weiteren Veranstaltungen treffen die Vereine hart. Diese Veranstaltungen mit den begleitenden Sonderaktionen bilden eine wichtige Einnahmequelle für die Vereine im Jugend- und Breitensport. Die entsprechenden Einnahmen werden massgeblich durch den Einsatz von freiwillig Engagierten erwirtschaftet. Ziel ist es, 2021 weiterhin Zürcher Sportvereine mit Soforthilfe-Beiträgen unterstützen zu können, deren finanzielle Situation belastet wird, die wenig Reserven haben und trotz Selbsthilfemassnahmen ein negatives Jahresergebnis erwarten müssen. Dabei liegt der Fokus bei Vereinen mit hohem Kinder- und Jugendanteil und bei Organisationen, deren Einnahmen massgeblich aus Veranstaltungen sowie ehrenamtlich erbrachten Sonderaktionen (Aktionen an Dorffesten, Papiersammlung usw.) stammen. Sportvereine sollen deshalb beim Sportamt ein Gesuch um einen Beitrag unter dem Titel «Soforthilfe Sport II» einreichen können. Jede Organisation muss dazu eine «Covid-Bilanz» erstellen mit Angaben zu Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben, aber auch Mehrerträgen (z. B. infolge Kurzarbeit) bzw. Minderaufwendungen (z. B. durch entfallenden Aufwand für Schiedsrichterinnen und -richter). Zudem muss die Vereinsbilanz eingereicht werden. Das Sportamt prüft den Anspruch gemäss den im März 2020 definierten Richtlinien «Soforthilfe Sport» und legt die Beitragshöhe fest. Der Beitrag deckt nur einen Teil des finanziellen Schadens.
Im Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als zuständiger Fachdirektion beantragt die Finanzdirektion, dem Sportamt für dieses Projekt «Soforthilfe Sport II» einen Beitrag von Fr. 500 000 aus dem Lotteriefonds zu gewähren.
3. Projekt «Strukturhilfe Sportverbände» Im Kanton Zürich gibt es rund 60 kantonale Sportverbände. Diese sind wichtige Dienstleister für die angeschlossenen Sportvereine und übernehmen übergeordnete Koordinationsaufgaben (z. B. Unterstützung der Vereine bei Fragen rund um Schutzkonzepte), sind in der Aus- und Weiterbildung tätig oder organisieren den Spielbetrieb. Sie nehmen damit eine wichtige Rolle im Sportsystem im Kanton Zürich war. Die Bedeutung sowie der Dienstleistungsumfang der Kantonalverbände unterscheiden sich je nach Sportart. Der Turnverband, der Schiesssportverband, der Fussballverband und der Tennisverband sind die grössten Zürcher Sportverbände; sie zählen gesamthaft mehr als 150 Mitgliedsvereine. Die Sportverbände finanzieren sich neben den Beiträgen von den Mitgliedern unter anderem durch Einnahmen aus Veranstaltungen und Turnieren sowie aus dem Kurswesen. In beiden Bereichen bestehen starke Einschränkungen aufgrund des Coronavirus. Ziel ist es, kantonale Sportverbände im Kanton Zürich zu unterstützen, damit diese ihre Dienstleistungen zugunsten ihrer Mitglieder aufrechterhalten können. Es sollen alle Vereine der entsprechenden Sportart indirekt von den Unterstützungsmassnahmen des Verbands profitieren, indem der Verband beispielsweise Gebühren erlassen bzw. verringern kann oder nicht gezwungen ist, diese zu erhöhen. Zürcher Sportverbände, die aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in der Weiterführung ihrer Dienstleistungen gegenüber den ihnen angeschlossenen Sportvereinen stark belastet sind, sollen deshalb beim Sportamt ein Gesuch um Unterstützung unter dem Titel «Strukturhilfe Sportverbände» einreichen können. Die Anträge können in einem von vornherein definierten Zeitfenster eingereicht werden und werden nach dessen Ablauf bearbeitet. Dabei müssen die Verbände die Belastung begründen. Die Beitragshöhe wird anhand eines Kriterienkatalogs (Dienstleistungsumfang, Meisterschaftsbetrieb, Ausbildungstätigkeit) und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Im Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion als zuständiger Fachdirektion soll dem Sportamt für das Projekt «Strukturhilfe Sportverbände» ein Beitrag von Fr. 500 000 aus dem Lotteriefonds gewährt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge im Rahmen der Coronahilfe zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken 1. Verein Arche Zürich 80 000 2. Sportamt des Kantons Zürich 500 000 (Projekt «Soforthilfe Sport II») 3. Sportamt des Kantons Zürich 500 000 (Projekt «Strukturhilfe Sportverbände») Total 1 080 000
II. Die Beiträge an das Sportamt werden den Konten 3700 1200 4002, Soforthilfe Sport II, bzw. 3700 1200 4003, Strukturhilfe Sportverbände, der Leistungsgruppe Nr. 3700, Sportamt, gutgeschrieben.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli