Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 1253/2022

Motion Anne-Claude Hensch, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Koordinierte Massnahmen der Berufsvorbereitung für geflüchtete und andere spät zugewanderte junge Menschen, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 231/2022

Sitzung vom 21. September 2022

1253. Motion (Koordinierte Massnahmen der Berufsvorbereitung

Erwägungen

für geflüchtete und andere spät zugewanderte junge Menschen) Kantonsrätin Anne-Claude Hensch Frei, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 11. Juli 2022 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche festlegt, wie geflüchtete und andere spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene auf eine reguläre Berufslehre EBA oder EFZ vorbereitet werden können. Ebenso soll die Integrationsvorlehre geregelt werden. Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) soll dementsprechend angepasst werden.

Begründung: In den letzten Jahren wurden im Kanton Zürich einige Massnahmen und Brückenangebote entwickelt, die helfen, dass spät zugewanderte junge Menschen den Zugang zur Berufslehre finden können: Das etablierte integrationsorientierte Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an Berufswahlschulen, seit 2019 das Pilotprojekt Integrationsvorlehre und seit 2020 der neue Angebotskatalog der Integrationsagenda Zürich, der neben vielen Sprachlernangeboten auch ein vollschulisches Bildungsangebot «Start! Berufsbildung» enthält. Diese verschiedenen Massnahmen, die sich alle bewährt haben, sollen nun gut aufeinander abgestimmt, in einem Gesamtkonzept zusammengefügt und auf Dauer gesichert werden. Es ist insbesondere festzulegen, dass Personen, die nach ersten Integrationsfördermassnahmen im Rahmen der Integrationsagenda die sprachlichen und allgemeinbildnerischen Voraussetzungen für eine Berufslehre noch nicht erfüllen, möglichst nahtlos in ein integrationsorientiertes BVJ an Berufswahlschulen eintreten können und sie bei Bedarf ein zweites schulisches oder praktisches BVJ oder eine Integrationsvorlehre besuchen können. Die Aufnahme ins BVJ und dessen Dauer soll für diese Zielgruppe aufgrund von Kriterien des Ausbildungsbedarfs für eine berufliche Erstausbildung geregelt werden. Ebenso soll die, mit anderen Kantonen verglichene, tiefe Alterslimite von 21 Jahren angehoben oder ganz aufgehoben werden, bzw. eigene Angebote für über 21Jährige erstellt werden. Sowohl Gemeinden wie auch andere Akteur:innen stufen die aktuelle Alterslimite als problematisch ein. Auch die Integrationsvor- lehre soll neu im EG BBG geregelt werden. Es ist festzulegen, wie die fachliche Koordination durch das Mittel- und Berufsbildungsamt und die kantonale Finanzierung dieser Angebote geregelt werden. Alle Massnahmen, die auf Angebote der Integrationsagenda folgen, sollen unter dem EG BBG geordnet und geregelt werden. Ziel ist es, mehr jungen Leuten, bei denen ein Bedarf nach mehrjähriger Vorbereitung besteht, einen Eintritt in eine Lehre EBA oder EFZ zu ermöglichen. Angesichts des ansteigenden Fachkräftemangels ist dies dringend nötig.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Motion Anne-Claude Hensch Frei, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat hat den in der Motion aufgeführten Handlungsbedarf in den Bereichen «Berufsvorbereitungsjahre» und «Integrationsvorlehre» bereits erkannt. Entsprechende Massnahmen wurden eingeleitet. Die Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) sind im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG, LS 413.31) und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Zurzeit werden verschiedene Anpassungen auf Verordnungsstufe ausgearbeitet, beispielsweise die Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen und der Neuerlass des Rahmenlehrplans. Dabei wird die Entwicklung eines zielgruppenspezifischen, erwachsenengerechten schulischen Brückenangebotes geprüft. Festzuhalten ist, dass die Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre vom 9. Dezember 2013 (LS 413.311.1) es bereits heute erlaubt, im Ausnahmefall junge Erwachsene über 21 Jahre zu den BVJ zuzulassen. Die Integrationsvorlehre ist zurzeit ein Pilotprogramm. Mit der Motion 21.3964 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, dieses Pilotprogramm zu verstetigen. Das Staatssekretariat für Migration wird gemeinsam mit den interessierten Programmpartnern der Kantone und der Wirtschaftsverbände die Grundlagen für die Fortführung der Integrationsvorlehre als dauerhaftes Angebot ab 2024 erarbeiten. Die Aufnahme der Integrationsvorlehre in das EG BBG ist vorgesehen, muss sich aber auf die Eckpunkte der Umsetzung der Motion 21.3964 abstützen. Da die Berufsvorbereitungsjahre und die Integrationsvorlehre auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen, die teilweise erst noch geschaffen werden müssen, sollen diese beiden Prozesse nicht miteinander verknüpft werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Wei- terentwicklung der BVJ durch den Gesetzgebungsprozess bei der Integrationsvorlehre verzögert wird. Die Arbeiten zu den beiden Brückenangeboten für die Zielgruppe der Spätzugewanderten werden aber inhaltlich aufeinander abgestimmt. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 231/2022 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

Cited in