RRB Nr. 1261/2023
Interpellation Karin Fehr Thoma, Uster, Anne-Claude Hensch und Silvia Rigoni, Zürich, betreffend Wohnbau- und Wohneigentumsförderung im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 324/2023
Sitzung vom 1. November 2023
1261. Interpellation (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung im Kanton Zürich) Die Kantonsrätinnen Karin Fehr Thoma, Uster, sowie Anne-Claude Hensch und Silvia Rigoni, Zürich, haben am 18. September 2023 folgende Interpellation eingereicht: Die Wohnraumknappheit, der fehlende preisgünstige Wohnraum, die steigenden Wohnungsmieten und der zunehmende Wohnflächenkonsum pro Person bewegen immer mehr Menschen im Kanton Zürich. Gemäss Art. 41 der Bundesverfassung setzen sich Kanton und Gemeinden in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Das kantonale Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung sieht vor, dass Staat und Gemeinden die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen fördern, soweit ein Mangel besteht. Der Staat tut dies über die Gewährung von Darlehen unter der Bedingung, dass die Gemeinden eine gleichwertige Leistung erbringen. Ebenso soll der Staat aber auch das selbst genutzte Wohneigentum für Personen mit höchstens mittlerem Einkommen und Vermögen fördern, was er mit Bürgschaften tun kann. Im Kanton Zürich gab es Ende 2022 rund 778 000 Wohnungen und die Leerwohnungsziffer beträgt per 1. Juni 2023 0.53 Prozent. 2021 lag der Mietkostenanteil am Lebensunterhalt für Sozialhilfebeziehende durchschnittlich bei 40.9 Prozent des Bruttobedarfs. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie viele und wie hohe Darlehen wurden zwischen 2005 und 2022 gewährt und welche Gemeinden waren daran beteiligt? Bitte um Auflistung von Anzahl und Höhe der Darlehen pro beteiligte Gemeinde und Jahr.
2. Wie viele preisgünstige Wohnungen in welcher Grösse konnten mit diesen Darlehen in diesen Gemeinden geschaffen werden? Bitte um Auflistung der Anzahl Wohnungen mit Angaben zu Fläche und Zimmerzahl pro Gemeinde und Jahr.
3. Wie viele und wie hohe Bürgschaften wurden zwischen 2005 und 2022 übernommen? Bitte um Auflistung von Anzahl und Höhe der Bürgschaften pro Jahr.
4. Wie viele selbst genutzte Wohnungen bzw. Häuser in welcher Grösse konnten mit diesen Bürgschaften zwischen 2005 und 2022 in welcher Gemeinde gefördert werden? Bitte um Auflistung der Anzahl Wohnungen bzw. Häuser mit Angaben zu Fläche und Zimmerzahl pro Gemeinde und Jahr.
5. Wann wurde die kantonale Wohnbauförderung zum letzten Mal evaluiert und was hat der Regierungsrat seither konkret unternommen, um die Anzahl preisgünstiger Wohnungen im Kanton Zürich zu erhöhen?
6. Welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten sieht der Regierungsrat, um die Anzahl preisgünstiger Wohnungen im Kanton Zürich deutlich zu steigern?
7. Ist der Regierungsrat bereit, dem Kantonsrat bis Ende 2024 ein revidiertes Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung vorzulegen mit dem Ziel, die Anzahl preisgünstiger Wohnungen derart zu steigern, so dass Menschen mit unteren und mittleren Einkommen künftig deutlich mehr preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann? Flächensparende Wohntrends wie beispielsweise Klein- und Clusterwohnungen sollen bei der Gesetzesrevision berücksichtigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Karin Fehr Thoma, Uster, sowie Anne-Claude Hensch und Silvia Rigoni, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Das Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (WBFG, LS 841) und die dazugehörige Wohnbauförderungsverordnung (WBFV, LS 841.1) traten am 1. Juli 2005 in Kraft. Erste Förderprojekte nach diesem Recht wurden zwar bereits 2005 bearbeitet, die entsprechenden Fördergelder aber erst 2006 gewährt. Daher wird in der nachfolgenden Aufstellung der Zeitraum von 2006 bis 2022 dargestellt: Jahr Gemeinde Kantonales Total Wohnungs- Anzahl Wohnungsfläche (in Franken) Zimmer) 2006 Zollikerberg 603 900 16 1,0 8 40,0 2,0 1 55,0 2,5 7 60,0
Jahr Gemeinde Kantonales Total Wohnungs- Anzahl Wohnungsfläche (in Franken) Zimmer) Zürich 9 662 400 114 2,5 32 68,5–73,6 3,5 17 83,5–88,1 4,5 25 95,0–111,7 5,5 28 110,0–139,0 6,5 12 156,9 2007 Zürich 5 020 400 102 2,0 38 50,0–57,0 2,5 28 63,0–71,0 3,5 13 80,0–97,0 4,5 22 91,2–104,5 5,5 1 120,5 2008 Zürich 542 300 10 1,5 1 41,9 2,0 2 53,2–53,4 2,5 6 66,3–68,7 3,5 1 82,6 2010 Stäfa 1 164 060 14 2,5 7 62,7–63,0 3,5 3 87,0–87,2 4,5 2 105,2 5,5 2 119,5 Zürich 6 675 080 94 1,5 3 45,1 2,0 33 55,0–57,5 2,5 31 59,9–64,0 3,0 16 70,0–76,2 3,5 7 79,5–97,0 4,5 4 102,5 2011 Turbenthal 1 200 000 13 1,0 5 39,1 2,0 6 57,6 3,5 2 80,0 Winterthur 2 994 140 34 2,0 10 52,1–57,6 3,0 2 75,7 3,5 4 91,7–95,5 4,0 2 84,2 4,5 14 95,6–113,5 5,5 2 131,9–135,8
Jahr Gemeinde Kantonales Total Wohnungs- Anzahl Wohnungsfläche (in Franken) Zimmer) Zürich 888 720 10 2,5 4 64,5–65,5 3,5 2 79,5–84,5 4,5 2 107,5 5,5 2 120,5 2012 Zürich 15 438 750 164 1,5 18 43,0–49,5 2,0 2 58,0 2,5 22 56,4–63,8 3,0 1 77,7 3,5 35 80,3–92,6 4,5 56 94,3–114,4 5,5 21 117,5–128,8 6,5 9 140,5–152,4 2013 Dietikon 1 187 300 12 2,5 2 72,8 3,5 5 85,2–86,0 4,5 5 101,5–102,1 Zürich 5 657 950 72 1,5 6 44,1–54,1 2,0 9 54,3–57,5 2,5 24 59,8–61,7 3,0 6 70,3–74,8 3,5 13 84,9–91,9 4,5 12 96,5–108,1 5,5 2 123,8–124,7 2014 Zürich 3 316 830 49 1,5 1 45,6 2,0 22 54,8–56,8 2,5 19 60,1–63,3 3,0 7 69,4–71,5 2015 Horgen 1 560 600 18 2,5 7 61,4–71,0 3,0 3 77,2–77,3 3,5 1 81,6 4,5 6 98,8–105,6 5,5 1 118,7
Jahr Gemeinde Kantonales Total Wohnungs- Anzahl Wohnungsfläche (in Franken) Zimmer) Kloten 1 097 520 11 2,5 1 65,0 3,5 1 85,5 4,5 8 96,9–105,2 5,5 1 116,3 Zürich 10 636 470 135 1,5 15 46,0–53,7 2,0 20 53,0–58,2 2,5 28 59,3–68,4 3,0 16 69,8–77,7 3,5 25 70,0–93,2 4,5 28 80,9–105,9 5,5 2 118,1–118,9 6,5 1 132,0 2016 Richterswil 2 349 600 27 2,5 4 66,3 3,5 14 78,6–84,2 4,0 7 90,2–92,6 4,5 2 97,2 Winterthur 4 046 640 62 2,0 54 54,5–56,4 2,5 8 64,8–65,7 Zürich 2 840 250 31 3,0 8 67,0–69,2 4,0 13 74,0 4,5 5 69,1 5,5 5 116,6 2017 Zürich 12 049 860 128 1,5 2 48,6–56,8 2,0 1 56,8 2,5 17 58,7–78,4 3,0 1 73,5 3,5 41 77,6–103,6 4,5 51 95,3–118,2 5,5 13 118,1–130,0 6,5 2 140,9–124,7
Jahr Gemeinde Kantonales Total Wohnungs- Anzahl Wohnungsfläche (in Franken) Zimmer) 2018 Winterthur 812 200 10 2,5 6 61,5 3,5 1 81,0 4,5 2 101,0 5,5 1 119,0 Zürich 17 049 550 194 1,0 1 41,0 1,5 16 41,0–51,0 2,0 9 57,0–59,5 2,5 40 56,0–69,8 3,0 5 77,4 3,5 51 75,5–87,0 4,0 5 96,7 4,5 41 90,5 114,4 5,5 24 113,3–124,1 6,5 2 135,0–140,0 2019 Zürich 13 616 220 187 1,5 8 47,3–52,9 2,0 21 55,0–59,3 2,5 102 60,0–69,3 3,0 31 70,0–75,5 3,5 15 80,0–87,0 4,5 8 101,0–101,5 5,5 2 118,0 2020 Zürich 660 240 8 1,0 2 36,6–40,7 1,5 1 44,2 2,5 2 58,4–60,4 4,5 1 97,9 5,5 1 111,2 6,5 1 131,8 2021 Zürich 5 330 340 54 2,5 7 58,5–62,0 3,5 13 79,0–84,5 4,0 1 92,5 4,5 21 95,5–101,5 5,0 1 113,0 5,5 11 111,0–116,0
Jahr Gemeinde Kantonales Total Wohnungs- Anzahl Wohnungsfläche (in Franken) Zimmer) 2022 Zürich 14 939 240 168 2,0 15 55,4–58,8 2,5 8 60,0–61,3 3,0 29 71,1–77,4 3,5 19 81,2–85,6 4,0 57 92,0–93,3 4,5 30 95,7–99,4 5,0 1 108,2 5,5 7 111,5–116,5 6,0 2 125,6 2006– Total 141 340 560 1737
Zu Fragen 3 und 4: Der Kanton Zürich hat im fraglichen Zeitraum keine Bürgschaften übernommen. Gemäss §§ 9 f. WBFG fördert der Staat das selbst genutzte Wohneigentum mit Bürgschaften. Zu diesem Zweck kann er sich am Kapital von Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften beteiligen, die Wohneigentum fördern. Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum kann er die Bürgschaftsgebühren für die Dauer von längstens 15 Jahren übernehmen. Der Kanton hatte zu diesem Zweck mit der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung (HBW) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hatte ihrerseits die Rückbürgschaft für die HBW übernommen. An der Wohneigentumsförderung interessierte Personen hatten damit die Möglichkeit, von der HBW eine Bürgschaft zu erhalten, mit der sie bei einem Finanzinstitut auch Restfinanzierungen (2. Hypothek) zu einem vergünstigten Zinssatz erhielten. Der Kanton Zürich übernahm dabei die Bürgschaftsgebühren. Mangels Interesses der Wohneigentumserwerbenden an einem solchen Instrument und wegen des im Verhältnis zum Aufwand nicht ausreichenden Nutzens kündigte der Bund seine Rückbürgschaft, woraufhin die HBW ihre Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich auf Ende 2008 kündigte. Eine andere Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft, die an die Stelle der HBW hätte treten können, konnte nicht gefunden werden. Zu Frage 6: Am 12. Mai 2023 fand unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin ein runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Bau- und Immobilienbranche zur Wohnungs- knappheit statt. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass Handlungsbedarf besteht, und beauftragten eine Arbeitsgruppe, bestehend aus technischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, einen Entwurf eines Aktionsplans mit Massnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit zu erarbeiten. Der Entwurf liegt inzwischen vor. Es ist vorgesehen, den Aktionsplan an einem weiteren runden Tisch im Frühjahr 2024 zu verabschieden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sollten Massnahmen priorisiert werden, die dazu führen, dass mehr Wohnungen erstellt werden. Dazu zählen Massnahmen zur Förderung und
Erleichterung der Innenverdichtung, zur Verbesserung und Beschleunigung der Bau- und Bewilligungsverfahren sowie der Abbau von Regulierungen, wo dies aufgrund der technologischen Entwicklung ohne Einbusse bei der Qualität und Sicherheit möglich ist, wie etwa beim Lärmschutz. Ebenso sind Massnahmen in Betracht zu ziehen, die eine bessere Durchlässigkeit und Durchmischung von Gewerbe- und Wohnzonen ermöglichen. Mit diesen Massnahmen werden Anreize gesetzt, Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver zu gestalten. Zu Fragen 5 und 7: Die kantonale Wohnbauförderung wird laufend evaluiert. Die WBFV wurde 2009 geändert und seither mehrmals ergänzt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und Bedürfnisse wird die WBFV erneut revidiert und soll im Laufe des Jahres 2024 in die Vernehmlassung gegeben werden. Gemäss WBFG fördern der Staat und die Gemeinden die Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen für Personen mit geringen Einkommen und Vermögen, soweit ein Mangel besteht. Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass die Wohnbauförderung möglichst wirksam ist und somit dort zum Tragen kommt, wo die Hilfe auch tatsächlich benötigt wird.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli