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RRB Nr. 1263/2020

Strassen, Lindau/Brütten, 764 Brüttener-/Tüfistrasse, Poststrasse bis Zürcherstrasse, Fahrbahninstandstellung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020

1263. Strassen (Lindau/Brütten, 764 Brüttener-/ Tüfistrasse,

Erwägungen

Poststrasse bis Zürcherstrasse, km 2.380–3.491, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 764 Brüttener-/Tüfistrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Lindau und Brütten der Verbindungsachse Effretikon–Brütten weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 3020 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 4% auf. Die Brüttener-/Tüfistrasse zwischen der Poststrasse und der Zürcherstrasse muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist leichte Spurrinnen, viele Risse, viele Kornausbrüche auf und ist stark ausgemagert. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf der gesamten Sanierungsstrecke der Belag abgefräst und mit einer Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Zusätzlich werden einzelne Haltungen der Strassenentwässerung und deren Schächte zurückgebaut, erneuert oder angepasst. Die Querung des Wöschbachs wird saniert und gemäss den Vorgaben des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft erneuert. Die bestehenden Randabschlüsse werden ergänzt oder ersetzt. In Absprache mit der Fachstelle Betriebs- und Sicherheitsausrüstung wird eine neue Verkehrsmessstelle erstellt. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 4. November 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 643 000 Nebenarbeiten 329 000 Technische Arbeiten 253 000 Total 3 225 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 225 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10378), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 764 Brüttener-/Tüfistrasse, Gemeinden Lindau und Brütten, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 225 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in