RRB Nr. 1267/2024
Anfrage Silvia Rigoni und Jasmin Pokerschnig, Zürich, betreffend Unanständige Gewinne mit der Unterbringung von Geflüchteten?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 375/2024
Sitzung vom 11. Dezember 2024
1267. Anfrage (Unanständige Gewinne mit der Unterbringung von Geflüchteten?) Die Kantonsrätinnen Silvia Rigoni und Jasmin Pokerschnig, Zürich, haben am 18. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die ORS Service AG betreibt im Auftrag des Kantons Zürich Durchgangs- und Rückkehrzentren und im Auftrag zahlreicher Zürcher Gemeinden Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Die ORS Service AG gehört zum internationalen Konzern Serco Group, welcher mit Dienstleistungen im Migrationsbereich, aber auch mit dem Betrieb von Gefängnissen und einem Atomwaffenstandort viel Geld verdient. In den letzten Jahren wurde immer wieder Kritik an der ORS Service AG laut. Man hörte von überfordertem weil unqualifiziertem Personal, von Gewalt in den Unterkünften, und es ist auch fraglich, ob in den von den ORS betriebenen Rückkehrzentren das Wohlbefinden und die Grundrechte der Kinder gewährleistet sind (vgl. Anfrage 354/2024). Aktuell steht die ORS Deutschland, welche wie die schweizerische ORS Service AG zum Konzern Serco Group gehört, in der Kritik. Die Süddeutsche Zeitung erwähnt am 16.11.2024 Probleme, die auch bei der schweizerischen ORS Service AG kritisiert werden. Zusätzlich berichtet sie von exorbitanten Gewinnmargen der ORS Deutschland. So werden Bruttomargen von 45% und 65% bei der Unterbringung von Geflüchteten erwähnt. Wegen ihrer Zugehörigkeit zum gleichen Konzern muss befürchtet werden, dass die beiden ORS-Betriebe ein vergleichbares Geschäftsgebaren pflegen und dass mit Aufträgen im Migrationsbereich auch im Kanton Zürich grosse Gewinne abgeschöpft werden. Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie viele Durchgangszentren und Rückkehrzentren betreibt die ORS im Auftrag des Kantons? Wie hoch sind die Vergabesummen der aktuell laufenden Aufträge an die ORS?
2. Hat der Regierungsrat Kenntnis, mit wie viel Gewinn die ORS bei diesen Aufträgen rechnet? Hat der Regierungsrat eine Meinung dazu, wie viel Gewinn bei Aufträgen zur Unterbringung von Geflüchteten staatspolitisch vertretbar ist?
3. Hat der Regierungsrat Kenntnis, für wie viele Gemeinden die ORS Unterkünfte für Geflüchtete anbietet? Ist die Anzahl Plätze und die Auftragssumme bekannt?
4. Wie unterstützt der Kanton die Gemeinden, damit sie in den von ihnen verantworteten Unterkünften eine gute Qualität bei der Unterbringung der geflüchteten Menschen gewährleisten können? Gibt es Empfehlungen, welche Rahmenbedingungen Gemeinden mit gewinnorientierten Anbietern wie der ORS beachten sollten?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Silvia Rigoni und Jasmin Pokerschnig, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Die Unterbringung und Betreuung der Asyl- und Schutzsuchenden ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Der Bund weist Personen aus dem Asylbereich den Kantonen nach einem Verteilschlüssel zu, der gestützt auf die Einwohnerzahl festgesetzt wird. Der Kanton Zürich wendet für diese Aufgabe seit Jahren ein Zweiphasensystem an. In einer ersten Phase werden die dem Kanton Zürich zugewiesenen Personen in Kollektivunterkünften des Kantons (Durchgangszentren [DZ]) untergebracht. Die Ausrichtung von Nothilfeleistungen für weggewiesene Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich, welche die Schweiz verlassen müssen, erfolgt in der Regel in Kollektivunterkünften des Kantons (Rückkehrzentren [RZ]). Auch unbegleitete minderjährige Asylsuchende (Mineurs non-accompagnés [MNA]) werden vom Kanton nach Zuweisung durch den Bund in der Regel in gesonderten kantonalen Strukturen untergebracht, in denen sie betreut werden. Nach Art. 80a des Asylgesetzes (SR 142.31) kann der Kanton die Erfüllung seiner Aufgaben ganz oder teilweise Dritten übertragen, wobei diese über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen. Von dieser Übertragungskompetenz macht der Kanton hinsichtlich des Betriebs der kantonalen Asylunterkünfte bereits seit Jahren Gebrauch, wobei die Leistungsverträge auf die unterschiedlichen Zielgruppen und gesetzlichen Anforderungen in den drei Bereichen DZ, RZ und MNA Rücksicht nehmen. Im Hinblick auf den Ablauf der fünfjährigen Leistungsverträge mit der Asyl-Organisation Zürich (AOZ) und der ORS Service AG (ORS) per 29. Februar 2024 wurde eine Submission durchgeführt, welche am 15. Juni 2023 (Betrieb von Durchgangszentren und Rückkehrzentren) bzw. am 11. Juli 2023 (Betrieb MNA-Wohngruppen) auf simap.ch pub�- liziert worden ist. Der Betrieb der kantonalen Durchgangszentren wurde an die Caritas Schweiz und die ORS, der Betrieb der Rückkehrzentren an die ORS und die Betreuung von MNA an die AOZ, die Caritas und die ORS vergeben (vgl. RRB Nrn. 1198/2023 und 1223/2023).
Zu Frage 1: Die ORS führt derzeit sieben Durchgangszentren und vier Rückkehrzentren. Für letztere hatte nur die ORS ein Angebot eingereicht. Zudem führt die ORS zwei eigenständige MNA-Standorte. Für die Vergabesummen kann auf die erwähnten Beschlüsse des Regierungsrates verwiesen werden (Beträge in Franken): Zuschlag 1 Zuschlag 2 Zuschlag 3 Betrieb DZ ORS Caritas – (Los 1, 2 Zuschläge) 5 Jahre 32 116 552 42 369 214 – Option Verlängerung 38 471 862 50 775 057 – 6 Jahre Betrieb RZ ORS – – (Los 2, 1 Zuschlag) 5 Jahre 39 966 730 – – Option Verlängerung 47 892 076 – – 6 Jahre Betrieb MNA-Wohngruppen AOZ (Offerte Caritas (Offerte ORS (Offerte (Los 3, 3 Zuschläge) für 18 Wohn- für 15 Wohn- für 8 Wohngruppen) gruppen) gruppen Vergabesumme vorerst für 2 Jahre 58 142 976 39 346 992 12 427 242 festgelegt (bis 28. Februar 2026) Rahmenvertrag 4 Jahre mit Option Verlängerung auf 5 Jahre
Zu Frage 2: Wie bereits in der Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 126/2017 und 138/2019 ausgeführt, ist es legitim, dass eine private Anbieterin oder ein privater Anbieter allenfalls einen Gewinn – über dessen Höhe keine Informationen vorliegen – erwirtschaftet, wenn sie bzw. er die kantonalen Vorgaben erfüllt. Zu Fragen 3 und 4: Es ist nicht bekannt, wie viele Gemeinden mit der ORS oder anderen Anbietenden zusammenarbeiten. Die Gemeinden vollziehen die Asylfürsorge im gesetzlich vorgegebenen Rahmen kompetent. Es gibt keine Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Gemeinden mit externen Anbietenden, solche sind unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie auch nicht notwendig.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli