RRB Nr. 127/2025
Anfrage Edith Häusler, Kilchberg, betreffend Politische Werbung auf Lieferwagen des Strickhofs, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 419/2024
Sitzung vom 5. Februar 2025
127. Anfrage (Politische Werbung auf Lieferwagen des Strickhofs) Kantonsrätin Edith Häusler, Kilchberg, hat am 16. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: Auf einem Lieferwagen des Strickhofs ist SVP-Nationalrat Martin Hübscher abgebildet. Dass man an und in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs Werbung machen kann, ist bekannt. Neu ist aber, dass sich Politiker auf Fahrzeugen des Kantons abbilden lassen können. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Was kostet es, sich auf einem Lieferwagen der kantonalen Verwaltung abbilden zu lassen?
2. Wo kann man sich dafür bewerben? Und welche Kriterien müssen Bewerber erfüllen?
3. Kann man so einen Beitrag an die Finanzen des gemäss den bürgerlichen Parteien notleidenden Kantons Zürich leisten?
4. Was kostet diese Werbung für den Strickhof?
5. Wer auf dem Strickhof hat diese Werbung bewilligt bzw. welche Instanz ist dafür zuständig?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Edith Häusler, Kilchberg, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Bei dem in der Anfrage genannten Lieferwagen handelt es sich um ein Betriebsfahrzeug des Strickhofs, das vor allem für den Obstbau verwendet wird. Der Strickhof macht darauf Werbung für eines seiner Angebote (Grundbildung Landwirt/in EFZ). In der Regel werden solche Werbungen mit Lernenden, Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern oder Lehrpersonen gemacht. Im vorliegenden Fall ist Martin Hübscher als Berufsbildner zusammen mit einer Lernenden abgebildet. Das Bild wäre absolut austauschbar, hat aber optisch überzeugt. Das Bild hat keinerlei politischen Bezug, es sind entsprechend auch weder Namen noch politische Parteien aufgeführt. Es kann sich demnach auch niemand dafür bewerben, auf einem Fahrzeug der Flotte des Strickhofs abgebildet zu sein; weder zu persönlichen noch zu politischen Zwecken.
Zu Fragen 3 und 4: Die Kosten für die Fahrzeugbeschriftung mit der beidseitigen Werbung für das Bildungsangebot des Strickhofs betrugen einschliesslich Mehrwertsteuer Fr. 1884.75. Zu Frage 5: Ausgaben für die allgemeine Sichtbarmachung der Bildungsangebote des Strickhofs werden gemäss der Organisationsverordnung der Baudirektion vom 6. Juli 2012 (LS 172.110.7) und entsprechender Delegationsverfügung des Amtes für Landschaft und Natur durch den Direktor des Strickhofs bewilligt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli