RRB Nr. 1270/2018
Strassen, Opfikon-Glattbrugg, 4 Schaffhauserstrasse, Stadtgrenze Zürich bis Schaffhauserstrasse 44, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2018
1270. Strassen (Opfikon-Glattbrugg, 4 Schaffhauserstrasse,
Erwägungen
km 23.745–24.100, Stadtgrenze Zürich bis Schaffhauserstrasse 44, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Das zu sanierende Strassenstück ist Bestandteil der Hauptverkehrsachse zwischen der Stadt Zürich und Kloten. Die Schaffhauserstrasse weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 11 340 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 4,1% auf. Die Schaffhauserstrasse wurde im Abschnitt Stadtgrenze Zürich bis Schaffhauserstrasse 44 in den Jahren 1974 und 1991 teilweise saniert. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist versprödet und ausgemagert. Zudem hat der ganze Bereich Spurrinnen, diverse Verdrückungen sowie Längs-, Quer- und Netzrisse. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem ganzen Strassenstück der Belag abgebrochen und mit einer Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. In einigen Teilbereichen wird zudem die Fundationsschicht erneuert. Die zwei bestehenden Bushaltestellen werden neu in Beton ausgeführt. Einzelne Leitungen der Strassenentwässerung und deren Schächte sind neu zu ersetzen oder anzupassen. Die Randabschlüsse werden auf der gesamten Sanierungsstrecke erneuert. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstung des Tiefbauamtes wird die Strassenbeleuchtung erneuert sowie im Bereich der Gemeindegrenze eine neue Verkehrsmessstelle errichtet. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2019 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 12. November 2018 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 495 000 Nebenarbeiten 155 000 Technische Arbeiten 148 000 Total 1 798 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 798 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10364), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budget 2019 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 4 Schaffhauserstrasse, Stadt Opfikon- Glattbrugg, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 798 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli