Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1275/2024

Anfrage Astrid Furrer, Wädenswil, Andreas Juchli, Russikon, und Jörg Kündig, Gossau, betreffend Was bedeutet die Abschaffung des Numerus Clausus?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 322/2024

Sitzung vom 11. Dezember 2024

1275. Anfrage (Was bedeutet die Abschaffung des Numerus Clausus?) Kantonsrätin Astrid Furrer, Wädenswil, sowie die Kantonsräte Andreas Juchli, Russikon, und Jörg Kündig, Gossau, haben am 30. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: National- und Ständerat haben beschlossen, den Numerus Clausus für das Medizinstudium abzuschaffen. Damit sollen der Zugang zum Studium erleichtert und gleichzeitig der Ärztemangel behoben werden. Klar scheint, dass es mehr Studienplätze in der Schweiz braucht, jedoch weiterhin selektioniert werden muss: Es ist unrealistisch, so viele Studienplätze zur Verfügung stellen zu können, wie es Interessentinnen und Interessenten gibt. Die Ausarbeitung obliegt dem Bundesrat. Der Kanton Zürich stellt zusammen mit den anderen Universitätskantonen die Studienplätze zur Verfügung und finanziert sie. Deshalb hat er ein gewichtiges Wort mitzusprechen. Wir stellen dem Regierungsrat folgende Fragen:

Erwägungen

1. Welche Konsequenzen auf die benötigte Anzahl Studienplätze in der Schweiz und in Zürich erwartet der Regierungsrat aufgrund des national- und ständerätlichen Entscheides?

2. Braucht es nach Ansicht des Regierungsrates ein alternatives Selektionsverfahren für das Medizinstudium zum Numerus Clausus, da die Nachfrage an Studienplätzen das Angebot übersteigt?

3. Falls ja: Was für ein Selektionsverfahren erachtet er als zielführend? Zu welchem Zeitpunkt (vor oder während Studium)? Wir bitten um eine Auslegeordnung der infrage kommenden Alternativen zum Numerus Clausus.

4. Von 2016 bis 2025 stellte der Bund 100 Millionen Franken für 400 zusätzliche Studienplätze in der Schweiz zur Verfügung. Wie geht es nach dem Entscheid, den Numerus Clausus abzuschaffen, mit der Finanzierung weiter? Geht der Kanton bspw. davon aus, dass der Bund einen weiteren Ausbau wieder finanziert oder er das den Kantonen überlässt? Musste der Kanton den Aufbau der 400 Studienplätze mitfinanzieren? Wir danken für die Beantwortung.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Astrid Furrer, Wädenswil, Andreas Juchli, Russikon, und Jörg Kündig, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die kantonalen Universitäten bzw. die Kantone als deren Träger sind für die Organisation und die Durchführung der universitären Ausbildungen abschliessend zuständig. Dies gilt namentlich auch für die Zulassung der Studierenden und die allfällige Festlegung der Studienkapazitäten. Der Bund verfügt in diesem Bereich über keine Kompetenzen. Für den Studiengang Humanmedizin an der Universität Zürich legt der Regierungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze fest und ordnet Zulassungsbeschränkungen an, sofern die Zahl der Studienanmeldungen die Zahl der Studienplätze übersteigt (§§ 3 und 4 Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 [VZMS, LS 415.432]). Damit wird die Zulassung entsprechend der Kapazität beschränkt, um die Ausbildungsqualität zu sichern. Wird eine Zulassungsbeschränkung angeordnet, wird ein Eignungstest (EMS) durchgeführt (§ 5 VZMS). Der Bundesrat wird mit der Motion 23.3293, Roduit, unter anderem im Bereich der universitären medizinischen Ausbildung beauftragt, in Absprache mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, sodass die Zulassung von Studierenden hauptsächlich auf Kompetenz- und Qualitätskriterien beruht. Er soll ferner insbesondere in der Grundversorgung für ein besseres Angebot an Studienplätzen sorgen und dafür gemeinsam mit den Kantonen die notwendigen Mittel bereitstellen. Die Motion Roduit hat nach den oben dargelegten Zuständigkeitsregelungen keine direkten Auswirkungen auf die humanmedizinische Ausbildung an den kantonalen Universitäten. Damit kann offenbleiben, ob mit der Motion tatsächlich die Abschaffung des Numerus Clausus verlangt wird oder ob diese lediglich auf Anpassungen eines auch künftig notwendigen Zulassungsverfahrens zielt (vgl. Beantwortung der Fragen 2 und 3). Sollte der Bund im Zuge der Umsetzung der Motion – analog zu seinem Sonderprogramm «Humanmedizin» von 2016 (vgl. Beantwortung der Frage 4) – finanzielle Mittel für zusätzliche Studienplätze in Humanmedizin an den kantonalen Universitäten zur Verfügung stellen, dürfte dies allerdings die Bestrebungen der Kantone zur Erhöhung der Studienkapazitäten befördern.

Zu Fragen 2 und 3: Zurzeit finden verschiedene Bestrebungen zur Erhöhung der Studienkapazität in der Humanmedizin statt. Zur Umsetzung der Motion KR- Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich hat der Universitätsrat die Universität Zürich etwa mit dem Projekt «Med500+» beauftragt, das eine Erhöhung der Studienkapazität Humanmedizin (380 Plätze) zum Ziel hat. Die hohen Qualitätsansprüche an die Ausbildung sowie weitere limitierende Faktoren (z. B. Zugang zu Patientinnen und Patienten, Verfügbarkeiten von qualifiziertem Lehrpersonal, Infrastruktur) und die erheblichen Kostenfolgen setzen der Erhöhung der Studienkapazität aber gewisse Grenzen. Trotz dem Ausbau der Kapazitäten ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Studienplätzen auch künftig die verfügbare Anzahl Studienplätze übersteigen wird, weshalb weiterhin ein Selektionsverfahren zur Ausbildung in der Humanmedizin notwendig sein wird. Im Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 146/2018 betreffend Numerus clausus oder alternative Eignungsprüfung für das Medizinstudium an der Universität Zürich: «Israelisches Modell» oder ähnliche zweistufige Verfahren, Selektion nach dem ersten Studienjahr, «sur dossier»- Zulassung (Vorlage 5639) äusserte sich der Regierungsrat ausführlich zur Kritik am EMS und prüfte alternative Zulassungsverfahren. Der Regierungsrat kam zum Ergebnis, dass sich der EMS zur Auswahl von Studierenden für die medizinischen Studiengänge bewährt hat. Die Ausfallrate für das Medizinstudium an der Universität Zürich konnte mit dessen Einführung auf unter 10% gesenkt werden. Auch der geringe finanzielle und personelle Aufwand sowie die mit dem EMS gewährleistete Chancengleichheit sind Vorteile gegenüber anderen Modellen. Zwar zeigen Erfahrungen von ausländischen Universitäten (Australien, Grossbritannien, Niederlande), dass sogenannte Hybridmodelle, die kognitive Tests mit einer Auswahl von Interviews, Motivationsschreiben und Praxiserfahrung verbinden, zu einer noch umfassenderen und gerechteren Auswahl der Studierenden führen könnten. Diese Modelle sind aber deutlich aufwendiger als der EMS und zurzeit fehlen noch genügend klare Erkenntnisse, die sich auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragen lassen. Für eine Anpassung des Selektionsverfahrens gibt es nach heutigem Erkenntnisstand daher keinen Anlass. Zu Frage 4:

Mit dem Sonderprogramm «Humanmedizin» von 2016 förderte der Bund mit rund 100 Mio. Franken Massnahmen der Hochschulen zur Erhöhung der Studienkapazität in Humanmedizin. Rund zwei Drittel dieses Förderbetrags wurden für in der Zeitperiode 2017–2020 neu geschaffene Masterstudienplätze ausgerichtet, mit einem Drittel wurden bis 2013 zurückreichende Kapazitätserhöhungen der Hochschulen entschädigt.

Der Regierungsrat erhöhte mit Beschluss Nr. 738/2016 die Studienkapazität für Humanmedizin an der UZH auf das erste Studienjahr 2017/ 2018 um 72 (Bachelorstufe) bzw. 65 (Masterstufe) Plätze. Der Kanton erhielt für die Mehrkosten dieser Kapazitätserhöhung aus dem Sonderprogramm des Bundes eine Entschädigung von einmalig rund 15 Mio. Franken. Mit diesem Betrag konnte die Erhöhung bis 2020 annähernd kostenneutral umgesetzt werden. Seit 2021 werden die Mehrkosten im Rahmen der ordentlichen Finanzierung (Globalbudget UZH / Kantonsbeiträge gemäss Interkantonaler Universitätsvereinbarung [LS 415.17] / Grundbeiträge des Bundes gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz [SR 414.20]) getragen. Ob der Bund im Zuge der Umsetzung der Motion Roduit eine erneute Zusatzfinanzierung erwägen wird, lässt sich beim derzeitigen Stand des Geschäfts nicht beurteilen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli