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RRB Nr. 1279/2024

Strassen, Uster, Innere Büelen, Riedikon, Parzelle Kat.-Nr. B7334, Erwerb von Kompensationsrechten für Fruchtfolgeflächen, neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2024

1279. Strassen (Uster, Innere Büelen, Riedikon, Parzelle Kat.-Nr. B7334, Erwerb von Kompensationsrechten für Fruchtfolgeflächen, neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Fruchtfolgeflächen (FFF) sind beste Ackerböden und dienen der Ernährungssicherheit. Sie dürfen nur für die Erstellung von Bauten und Anlagen beansprucht oder im Rahmen von kommunalen Nutzungsplanungen einer Bauzone zugewiesen werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse ausgewiesen ist. Werden sie beansprucht, müssen sie gleichwertig kompensiert werden. Seit dem 1. Februar 2011 ist das Tiefbauamt (TBA) verpflichtet, bei einer Beanspruchung von FFF infolge von TBA-Projekten adäquaten Ersatz zu leisten. FFF-Verluste können bis zu einer Gesamtfläche von 5000 m² über mehrere Bauvorhaben kumuliert werden, bevor die Kompensation realisiert werden muss. In der Regel erfolgt die Kompensation durch landwirtschaftliche Aufwertung von Böden, die bereits menschlich verändert sind und keine FFF-Qualität aufweisen. Neben der Kompensation durch Schaffung von FFF im Rahmen von Bodenaufwertungsprojekten durch das TBA können sogenannte Kompensationsrechte von Dritten erworben werden. Das TBA ist stets bestrebt, den Verbrauch an FFF so gering wie möglich zu halten, projektintern zu kompensieren und/oder eigene grössere Bodenverbesserungsprojekte umzusetzen, wenn genügend verwertbarer Boden in Projekten anfällt. Trotz dieser Bemühungen muss der Bedarf an FFF-Kompensation grösstenteils mit dem Erwerb von Kompensationsrechten abgedeckt werden. Das TBA führt eine Bilanz über den Verbrauch und den Bedarf an FFF für die Realisierung von Strassenprojekten. Gemäss dieser Bilanz sind die Reserven an FFF-Kompensationsrechten bis Ende 2024 aufgebraucht. Damit Projekte, die einen Verlust an FFF verursachen, weiterhin geplant und realisiert werden können, ist der Erwerb von neuen Kompensationsrechten notwendig.

Im Frühjahr 2024 hat die Fachstelle Umwelt des TBA Unternehmen, die Bodenverbesserungsprojekte umsetzen, angefragt, ob von ihnen Kompensationsrechte von aufgewerteten Böden erworben werden können. Die Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH, Wollerau, hat dem TBA ein Angebot für den Erwerb von FFF-Kompensationsrechten unterbreitet. Das Angebot umfasst 28 497 m² FFF einer ausgeführten Bodenverbesserung auf der Parzelle Kat.-Nr. B7334 in der Stadt Uster. Das Projekt wurde zwischen Juli 2020 und Juli 2022 realisiert. Die Basler & Hofmann AG erhob im Auftrag der Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH (Bauherrschaft) und der Fachstelle Bodenschutz am 25. März 2024 den Bodenzustand nach der Folgebewirtschaftung. Das Rekultivierungsziel mit einer pflanzennutzbaren Gründigkeit von über 50 cm und einer Nutzungseignungsklasse 2 auf rund 28 500 m² wurde erreicht.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten für den Erwerb der Kompensationsrechte ist gemäss Kostenvoranschlag vom 11. November 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 2 564 730 Total 2 564 730

Für den Erwerb der Kompensationsrechte ist gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine neue Ausgabe von Fr. 2 564 730 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 73 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen 2 564 730 9 500 2,5% 64 000 Zwischentotal 9 500 64 000 Total 100% 2 564 730 73 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84A-55-110, Stadt Uster, Innere Büelen, Parzelle Kat.-Nr. B7334, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Erwerb der Kompensationsrechte für Fruchtfolgeflächen der aufgewerteten Parzelle Kat.-Nr. B7334 in der Stadt Uster wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 564 730 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in