RRB Nr. 1287/2024
Innovationspark Zürich, Berichterstattung 2023, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2024
1287. Innovationspark Zürich (Berichterstattung 2023, Genehmigung)
Erwägungen
I. Allgemeines Der Innovationspark Zürich (IPZ) wird zum einen von privaten Investoren finanziert und betrieben und zum anderen ist er ein wichtiger Teil der Innovationspolitik des Bundes und des Kantons Zürich. Neben Bund und Kanton sind noch weitere Organisationen am Aufbau und Betrieb des IPZ beteiligt. So übernimmt die Stiftung Innovationspark Zürich (Stiftung IPZ) insbesondere die Aufgabe, im Interesse des Kantons die Umsetzung der Ziele des IPZ und die damit verbundenen Qualitätsvorgaben für den IPZ sicherzustellen. Die IPZ Property AG entwickelt, baut und betreibt den Innovationspark entweder selbst oder zusammen mit weiteren Partnern. Sie ist zudem für die Organisation und Umsetzung des organisatorischen Betriebs und Facility Managements auf dem Areal des IPZ zuständig. Mit Beschluss Nr. 568/2022 hat der Regierungsrat das Konzept für die Governance des IPZ sowie die Governance-Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stiftung IPZ genehmigt. Im Governance- Konzept ist festgelegt, wie die Einhaltung der Rahmenbedingungen und Qualitätsvorgaben überwacht und durchgesetzt werden können und wie der Kanton Zürich seine Interessen im IPZ umsetzen kann. Das Governance-Konzept stellt sicher, dass der Kanton die relevanten Informationen jeweils zeitgerecht erhält. Die Volkswirtschaftsdirektion hat dem Regierungsrat jährlich Bericht zu erstatten. Der genehmigte Bericht wird dem Kantonsrat zur Information vorgelegt. Mit dem vorliegenden Bericht wird zum ersten Mal seit Rechtskraft des Kantonsratsbeschlusses über den Verpflichtungskredit für die Finanzierung (Vorlage 5819) über die Entwicklung des IPZ informiert. Er wurde mit Unterstützung der Stiftung IPZ und der IPZ Property AG erstellt. Grundlage bilden der Jahresbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht 2023 der Stiftung IPZ. Zudem konnten der Revisionsbericht 2023 der Stiftung und der Revisionsbericht der IPZ Property AG eingesehen werden. Der vorliegende Bericht ist noch nicht umfassend, da die Vorgaben des Governance-Konzepts im Berichtsjahr noch teilweise in Entwicklung sind. Auch sind noch nicht alle Organisationen operativ.
II. Stiftung Innovationspark Zürich Im Berichtsjahr hielt der Stiftungsrat sechs Sitzungen ab, darunter eine eintägige Klausur. Der Vertreter des Kantons hat an allen Sitzungen und der Klausur teilgenommen. Der Stiftungsrat überwachte die zweckentsprechende Mittelverwendung gemäss den geltenden Reglementen und dem Leistungsauftrag. Die Zusammensetzung des Stiftungsrates blieb im Berichtsjahr unverändert. Die Finanzierung der Stiftung ist über die Stifter und Stiftungspartner sichergestellt. Beiträge für den Betrieb der Stiftung leisten die beiden Gründungsstifter ETH Zürich und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) sowie die Universität Zürich, die Stadt Zürich und die Stadt Dübendorf. Im Berichtsjahr sind zwei weitere Partner, die Angst + Pfister Immobilien AG und die Credit Suisse, dazugekommen. Vom Kanton Zürich erhält die Stiftung gemäss Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich (Vorlage 5819) für die Aufbauphase 2023–2027 einen jährlichen Betriebsbeitrag und einen Beitrag für den Aufbau der zukünftigen Betriebsgesellschaft (IPZ Operation AG). Die Stiftung darf auch Drittmittel beschaffen. Weitere Einkünfte erwirtschaftet die Stiftung mit der Durchführung von Veranstaltungen und Events auf dem Areal des IPZ sowie mit Sponsoringgeldern. Die Stiftung weist im Berichtsjahr einen Betriebsgewinn von rund Fr. 69 700 aus. Zum Betriebsergebnis kommt ein ausserordentlicher Ertrag von 2,2 Mio. Franken aus dem Verkauf von Aktien der IPZ Property AG an die Angst + Pfister Immobilien AG hinzu. Der erzielte Kapitalgewinn aus dem Verkauf der Aktien wird für die Verlustdeckung im Jahr 2024 und den Aufbau der Zielorganisation verwendet. Bei einer Bilanzsumme von 5,06 Mio. Franken verfügt die Stiftung per 31. Dezember 2023 über ein Organisationskapital von 4,4 Mio. Franken und über ein Umlaufvermögen von 5 Mio. Franken. Gestützt auf die Governance-Vereinbarung erstattet die Stiftung der Volkswirtschaftsdirektion Bericht über Beiträge von Stiftern und/oder Spendern. Gegenüber der Volkswirtschaftsdirektion hat die Stiftung IPZ bestätigt, dass dadurch kein Einfluss auf die Entwicklung des IPZ ausgeübt wird. Zudem liegt die Selbstdeklaration des Stiftungsrates vor, mit der er für sich und die Stiftung bestätigt, die Grundsätze der Legal Compliance und Corporate Social Responsibility eingehalten zu haben.
III. IPZ Property AG Im Berichtsjahr wurde das Aktionariat durch die Aufnahme der Angst + Pfister Immobilien AG als Investorin erweitert. Seither ist es wie folgt zusammengesetzt: HRS Investment AG 50%, Angst + Pfister Immobilien AG 49,9% und Stiftung IPZ 0,1%. Nach der Änderung des Aktionariats wurde der Verwaltungsrat neu besetzt und in Bezug auf
Expertise und Erfahrung gestärkt. Der Kanton Zürich erhielt im Verwaltungsrat einen festen Sitz. Die Stiftung IPZ hat im Verwaltungsrat keinen Sitz mehr, nimmt jedoch als ständiger Gast an den Sitzungen teil. Im Gegenzug ist die IPZ Property AG als Gast bei den Sitzungen des Stiftungsrates vertreten. Dadurch ist ein enger und transparenter Austausch gewährleistet. Der neu gewählte Verwaltungsrat hat sich im Berichtsjahr zu einer konstituierenden sowie drei ordentlichen Sitzungen getroffen. Die IPZ Property AG hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von rund 0,3 Mio. Franken abgeschlossen und weist per 31. Dezember 2023 bei einer Bilanzsumme von 20,6 Mio. Franken ein Eigenkapital von 6,9 Mio. Franken und ein Umlaufvermögen von 3,3 Mio. Franken aus. Die Stiftung IPZ überwacht die relevanten Risiken aus Sicht des Kantons und erstattet der Volkswirtschaftsdirektion jährlich Bericht über die Beurteilung des Risk- und Compliance-Managements der IPZ Property AG. Für das Berichtsjahr 2023 bewertet sie das Risk- und Compliance-Management der IPZ Property AG dem Entwicklungstand entsprechend als ausreichend.
IV. Gesamtstrategie Die Stiftung IPZ entscheidet über die von der IPZ Property AG erarbeitete Gesamtstrategie des IPZ und vertritt diese nach aussen. Im Berichtsjahr wurde der Grundstein für eine neue Strategie gelegt. Die neue Strategie wird unter dem Titel «Dachstrategie 2024–33: Positionierung und Placemaking» zusammengefasst werden.
V. Arealentwicklung Bei der Arealentwicklung machte der IPZ erhebliche Fortschritte. Darunter fällt die substanzielle Beteiligung der Unternehmensgruppe Angst + Pfister Immobilien AG an der Arealentwicklungsgesellschaft IPZ Property AG. Weiter hat die Volkswirtschaftsdirektion in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumentwicklung, weiteren kantonalen Fachstellen sowie den betroffenen Standortgemeinden den Gestaltungsplan für das Teilgebiet B erarbeitet. Vorbehältlich allfälliger Rekurse besteht ab Anfang 2025 eine planungsrechtliche Grundlage für das Teilgebiet B.
VI. Würdigung Mit der Bewilligung des Verpflichtungskredits für den Innovationspark Zürich, Teilgebiete A und B gemäss Synthesebericht (Vorlage 5819), wurde die Grundlage für den Aufstart des IPZ gelegt. Die Entwicklung des Generationenprojekts steht erst am Anfang. Dennoch konnte der
IPZ 2023 seine Rolle als Drehscheibe für Forschung und Entwicklung erfolgreich wahrnehmen. Dank der Fortschritte in der Arealentwicklung durch die IPZ Property AG und dem verstärkten Ausbau der Netzwerke zwischen Hochschulen und Unternehmen trägt der IPZ zur Förderung der Innovationskraft im Kanton Zürich bei. Durch die Aktivitäten der Stiftung IPZ wurden eine tragfähige Grundlage für ein erfolgreiches Zusammenwirken von Wirtschaft und Wissenschaft und eine lebendige Community vor Ort gelegt. Die Stiftung IPZ und die IPZ Property AG bewältigen die Herausforderungen der Entwicklung mit starkem Engagement und einem klaren Fokus auf langfristige Partnerschaften. Dank der Unterstützung von Gründungsstiftern und neuen Investoren konnte der IPZ seine Infrastruktur erweitern und eine Vielzahl von innovativen Projekten unterstützen, was zur nachhaltigen Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsraums Zürich beiträgt. Die Instrumente für eine quantitative und qualitative Beurteilung der Entwicklung sind erst im Aufbau. Der Entwicklungsstand per Ende 2023 ist zwar beachtlich, der Anteil der realisierten Fläche ist aber im Verhältnis zum angestrebten Endzustand noch bescheiden. Eine vertiefte Bewertung der Entwicklung wird daher erst in den kommenden Berichten möglich sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Berichterstattung 2023 zum Innovationspark Zürich wird genehmigt.
II. Zustellung der Berichterstattung 2023 zum Innovationspark Zürich an die Stiftung Innovationspark Zürich, die IPZ Property AG und die Mitglieder des Kantonsrates durch die Volkswirtschaftsdirektion.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli