Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1288/2024

Dringliche Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, und Mitunterzeichnende betreffend Ausschreibung und Beschaffung von Klinikinformationssystemen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 372/2024

Sitzung vom 11. Dezember 2024

1288. Dringliche Anfrage (Ausschreibung und Beschaffung von Klinikinformationssystemen) Kantonsrätin Linda Camenisch, Wallisellen, und Mitunterzeichnende haben am 11. November 2024 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Die Dringlichkeit für die Anfrage ist durch die aktuelle Ausschreibung und den bis Ende 2024 geplanten Entscheid für das Klinikinformationssystem des USZ gegeben. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein wichtiges und dringliches Thema. Die Wichtigkeit von einheitlichen Datenstandards und der im Rahmen des Datenschutzes frei zugänglichen Patientendaten ist unbestritten. Die Wahl und Beschaffung von geeigneten Systemen obliegt der strategischen und operativen Verantwortung der jeweiligen Spitalorgane. Bestehende Systeme werden unter Hochdruck weiterentwickelt und erweitert. Der Vernetzung der kantonalen Spitäler in diesem Bereich misst die Gesundheitsdirektion einen hohen Stellenwert zu. Gleichzeitig bedeutet es auch einen grossen finanziellen Aufwand, und dies in einer Zeit, in der es schlecht um die Finanzen der Spitäler steht. Auch das Kinderspital war bekanntlich 2023 in einer finanziellen Notlage und musste beim Kanton zusätzliche finanzielle Unterstützung im Millionenbereich beantragen. Dessen ungeachtet sprach sich das Kispi für ein neues Klinikinformationssystem des sehr teuren amerikanischen Anbieters Epic Systems aus; ohne über eigene Mittel zu verfügen. Und das, obwohl auch eine wesentlich günstigere Lösung des Schweizer Anbieters Firma Cistec zur Auswahl stand. Der Entscheid des USZ, aktuell mit Cistec arbeitend, steht hingegen noch aus, und deshalb drängen sich zum jetzigen Zeitpunkt einige entscheidende Fragen auf. Wir ersuchen den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Der Kantonsrat hat den Anträgen des Regierungsrates entsprochen und sowohl einer Erweiterung des Darlehenskredites wie auch der Subvention für den laufenden Betrieb im Kinderspital zugestimmt. Versehen wurde dies seitens des Regierungsrates mit Auflagen. Zum einen wird eine externe Untersuchung mit Empfehlungen betr. Systemrelevanz, Governance und Finanzstruktur bis Ende 2024 verlangt. Zum anderen sollte die Eleonorenstiftung der GD einen Bericht bis September 2024 zu Businessplan und Ergebnisverbesserung vorlegen. Liegt dieser Bericht vor?

2. Die Leistungserfassung ist kein Eignungskriterium in der Ausschreibung des USZ für das neue Klinikinformationssystem. Sie ist für die Spitäler jedoch eine wichtige Voraussetzung. Sie sichert die Erlöse und ermöglicht schlanke administrative Prozesse. Zudem schafft sie Transparenz betr. Finanzen und Qualität der Leistungen. Unterstützt der Regierungsrat diese Argumentation und erachtet dieses Kriterium ebenfalls als eine Bedingung für die Vergabe?

3. Die Vorgaben des Datenschutzes sind zu berücksichtigen. Wem gehören die erhobenen Daten? Bei Epic gelangen sie zum Konzern in die USA, bei Cistec hingegen verbleiben sie in der Schweiz bzw. beim Spital. Wie beurteilen der Regierungsrat, die Datenschutzbeauftragte sowie die Patientenorganisationen diesen gravierenden Umstand?

4. Das Epic-System ist massiv teurer im Vergleich zu Cistec. Die Gesundheitsdirektion führt nach eigenen Worten regelmässige Vernetzungstreffen mit den vier kantonalen Spitälern zu Digitalisierungsthemen durch. Deshalb gehen wir davon aus, dass die GD auch die Unterschiede der Anbieter kennt. Erkennt sie einen Mehrwert beim amerikanischen Anbieter im direkten Vergleich der beiden Systeme Epic vs. Cistec?

5. Epic Systems ist ein US-Unternehmen mit Sitz im Bundesstaat Wisconsin und ca. 10’000 Mitarbeitern. In der deutschsprachigen Schweiz arbeitet sie mit dem LUKS (Luzerner Kantonsspital), der Insel- Gruppe (Bern) und neu dem Kinderspital Zürich zusammen. Cistec ist ein KMU mit Sitz in Zürich und ca. 200 Mitarbeitern. Zu den Kunden zählen u. a. die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK), das Universitätspital Zürich (USZ), die Universitätsklinik Balgrist, das Kantonsspital Winterthur (KSW), das Spital Uster, das Spital Bülach, das Spital Limmattal, das Stadtspital Zürich, das Kantonsspital Baden AG, das Kantonsspital St. Gallen, die Solothurner Spitäler AG und das Universitäts-Kinderspital beider Basel. Die Standortförderung Kanton Zürich unterstützt gemäss ihrer Website ansässige Unternehmen. Der Bereich Digital Health zählt zu den am stärksten wachsenden Segmenten des Gesundheitswesens und Zürich ist dabei ein wichtiger Wachstumsmotor. In welcher Form kann die Standortförderung ihrem Auftrag in dieser Hinsicht nachkommen und Zürcher Anbieter unterstützen?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung hat die erforderlichen Unterlagen zu Massnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken im Businessplan sowie zur Ergebnisverbesserung Ende September 2024 fristgerecht bei der Gesundheitsdirektion eingereicht. Der Regierungsrat wird rasch über das weitere Vorgehen beschliessen. Zu Fragen 2–5: Gemäss Art. 11 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) ist das Universitätsspital Zürich (USZ) als Auftraggeber verpflichtet, alle Angaben der Anbietenden während des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Diese gesetzliche Vertraulichkeitspflicht geht sowohl dem Akteneinsichtsrecht als auch dem Zugangs- und Auskunftsanspruch nach dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) vor. Entsprechend können sich das USZ und somit auch der Regierungsrat nicht weiter zum laufenden Verfahren äussern. Darüber hinaus hat der Regierungsrat in der Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 409/2023 betreffend Einkauf von Medikamenten und anderen medizinischen Produkten im Universitätsspital und dem Kantonsspital Winterthur sowie 131/2024 betreffend USZ, Ausschreibung eines neuen Klinikinformationssystems in der Vergangenheit bereits mehrfach festgehalten, dass grundsätzlich jedes Spital selbst verantwortlich ist für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Beschaffungsrechts. Ebenso liegt die Gewährleistung der Sicherheit der im Gesundheitswesen eingesetzten IT-Systeme in der Verantwortung der jeweiligen Leistungserbringenden. Sie haben dafür zu sorgen, dass ihre Arbeitsinstrumente dauerhaft einwandfrei funktionieren, ausfallsicher sind und den Bestimmungen des Datenschutzes und des Arztgeheimnisses entsprechen (vgl. KR-Nrn. 235a/2022 betreffend Konzept zur Umsetzung der nationalen Digitalisierungsstrategie im Zürcher Gesundheitswesen und 175a/2024 betreffend Administrativaufwand für Ärzte reduzieren dank Digitalisierung). Dies gilt auch hinsichtlich der Neubeschaffung des Klinikinformationssystems (KIS) im USZ. Gemäss den jeweiligen Spezialgesetzen liegt die strategische und operative Führung bei den vier kantonalen Spitälern beim jeweiligen

Spitalrat und bei der jeweiligen Spitaldirektion. Dies umfasst auch die

Digitalisierung. Der Entscheid, welches KIS am USZ künftig zum Einsatz kommt, liegt folglich in der Kompetenz des USZ. Der Regierungsrat hat in seinem Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie 2023 des USZ ausdrücklich festgehalten, dass insbesondere für das neue KIS ergebnisoffene Beschaffungsprozesse erwartet werden und dass die Aspekte der Betriebskosten sowie der Kooperation zwischen den Kliniken und den Spitälern besonders zu berücksichtigen seien. Ebenso sei beim Einsatz von neuen Technologien dem Datenschutzaspekt besonders Sorge zu tragen (vgl. Vorlage 5956). Die Beschleunigung der Digitalisierung und die damit verbundene Erneuerung des KIS nimmt in der Strategie des USZ eine hohe Priorität ein. Mit einem neuen KIS sollen die Prozesse der Patientenbegleitung bzw. -behandlung im USZ vereinfacht und massgeblich effizienter werden. Um diese Zielsetzung zu erreichen, wurden zuerst die Prozesse neu definiert und gestützt darauf sodann die Evaluationskriterien des zukünftigen Systems formuliert. Die Evaluation des künftigen Systems führt das USZ transparent nach den Regeln des Beschaffungsrechts durch. Wie bereits berichtet, hat das USZ die Ausschreibung für die Beschaffung des neuen KIS am 15. April 2024 auf simap.ch publiziert, wobei alle potenziellen Anbietenden eingeladen waren, im Rahmen des Submissionsverfahrens ein Angebot einzureichen und aufzuzeigen, wie sie die Vorgaben gemäss Pflichtenheft umsetzen können (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 131/2024). Die Frist für die Offertstellung lief bis am 19. August 2024. Die eingereichten Angebote werden derzeit in einem USZ-internen Prozess bewertet und geprüft. Der Zuschlag ist im ersten Quartal 2025 zu erwarten. Diesen Vergabeentscheid wird das USZ formgerecht eröffnen und auch öffentlich kommunizieren. Zusätzlich wird das USZ gegenüber der Gesundheitsdirektion im sogenannten Beschaffungsbericht Rechenschaft darüber ablegen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli