Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 13/2020

Zweckverband Gruppenwasserversorgung Furttal, Neubau Transportleitung Gross-Ibig bis Erlen, Subvention, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020

13. Gruppenwasserversorgung Furttal, Neubau Transportleitung

Erwägungen

Gross-Ibig bis Erlen (Subvention, gebundene Ausgabe)

Sachverhalt Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Furttal (GWF) beschafft Trinkwasser aus einem eigenen Grundwasserpumpwerk in Regensdorf sowie von den Städten Zürich und Winterthur. Die Verbandsgemeinden Dielsdorf, Niederhasli und Steinmaur sind heute nur mit einzelnen, teilweise wenig leistungsfähigen Verbindungen an die GWF angebunden. Deshalb plant die GWF den Bau einer Transportleitung vom bestehenden Reservoir Gross-Ibig, Regensdorf, bis zum neuen Abgabeschacht Erlen, Dielsdorf, um die Versorgungssicherheit dieser Gemeinden entscheidend zu verbessern. Darüber hinaus bildet das Projekt den ersten Teil eines geplanten Ausbaus der Wasserversorgungsinfrastruktur, der kurzfristig auch die Gemeinden Neerach und Bachs sowie mittelfristig zusätzlich Schöfflisdorf, Oberweningen, Schleinikon und Niederweningen an die GWF und somit die Wasserressourcen im Tösstal und des Zürichsees anbinden soll. Das Bauvorhaben stützt sich auf den regionalen Richtplan und eine Studie des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) sowie verschiedene weiterführende Untersuchungen. Der Zweckverband GWF ersucht mit Eingabe vom 17. Mai 2019 um Zusicherung einer Subvention an die auf Fr. 5 280 000 (einschliesslich MWSt) veranschlagten Baukosten. Sämtliche Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands GWF stimmen dem Vorhaben, gestützt auf die positiven Ergebnisse der durchgeführten Urnenabstimmungen, zu. Die Baudirektion hat das Bauprojekt im Rahmen des koordinierten Baubewilligungsverfahrens (BVV 19-1018) positiv beurteilt.

Erwägungen Der projektierte Neubau der 4250 m langen Transportleitung ab dem bestehenden Reservoir Gross-Ibig, Regensdorf, bis zum neuen Abgabeschacht Erlen, Dielsdorf, dessen Erstellung ebenfalls Teil des vorliegenden Projektes ist, ist von regionaler Bedeutung. Mit den geplanten Anlagen und deren Dimensionierung wird das Ziel einer verbesserten Versorgungssicherheit in den Gemeinden Dielsdorf, Niederhasli und Steinmaur erreicht. Auch die Gemeinden Oberglatt und Niederglatt, die Wasser von Niederhasli beziehen, profitieren indirekt von der verbesserten Versorgungssicherheit. Die gemäss Bauprojekt vorgesehene Ausführung des Abgabeschachtes Erlen lässt Raum offen für die Installation von Pumpen und Armaturen für einen zukünftigen Wassertransport Richtung Norden. Die Leitung ab dem Reservoir Gross-Ibig wird derart dimensioniert, dass zusätzliche Wasserbezüge von weiteren Gemeinden möglich sein werden. Gemäss § 34 Abs. 1 lit. b des Wasserwirtschaftsgesetzes (LS 724.11) kann die zuständige Direktion Anlagen der Wasserversorgung subventionieren, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt. Dieses ist im vorliegenden Fall gegeben, da es sich beim Bauvorhaben um die Ersterstellung von Anlagen der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung mit überkommunaler Bedeutung handelt (§ 6 Abs. 2 lit. a Verordnung über die Wasserversorgung [WsVV, LS 724.41]). Die Bauwerke entsprechen dem Stand der Technik. Die im Schreiben der Baudirektion vom 12. Dezember 2017 in Aussicht gestellte Subvention von 30% der anrechenbaren Erstellungskosten ist deshalb zuzusichern. Es handelt sich um eine Subvention nach § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) und daher um eine gebundene Ausgabe.

Subvention Kosten (einschliesslich MWSt) in Franken Kostenvoranschlag 5 280 000 Subventionsberechtigte Kosten 5 150 000 Voraussichtliche Subvention gemäss § 7 WsVV: 30% von Fr. 5 150 000 = Fr. 1 545 000, höchstens 1 550 000 Die Auszahlung erfolgt in Teilzahlungen, je nach Baufortschritt, von etwa Fr. 500 000 pro Jahr, verteilt auf voraussichtlich drei Jahre ab 2020. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 (Budget 2020 Fr. 500 000, Planjahr 2021 Fr. 500 000, Planjahr 2022 Fr. 500 000) eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Zweckverband Gruppenwasserversorgung Furttal wird an die subventionsberechtigten Ausgaben von Fr. 5 150 000 für das Projekt «Neubau Transportleitung Gross-Ibig bis Erlen» eine Subvention von 30%, höchstens jedoch Fr. 1 550 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, unter folgenden Nebenbestimmungen zugesichert:

1. Aufwendungen für Verwaltung, Bau- und Kapitalzinsen, Gebühren, Provisorien, Abbrucharbeiten, Reparaturen und Renovationen an bestehenden Werkteilen sowie Kosten für nur kommunalen Zwecken dienende Objekte sind nicht subventionsberechtigt. 2. Die Zusicherung enthält keine abschliessende Aussage über den Subventionsanteil der einzelnen im Gesuch aufgeführten Kostenpositionen. Die Ausscheidung nicht subventionsberechtigter Kosten in der Schlussabrechnung bleibt vorbehalten. 3. Bei Nichteinhaltung der Auf‌lagen oder bei Projektänderungen ohne Zustimmung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) kann die Ausrichtung der Subvention verweigert oder bei übersetzten Preisen die Subvention angemessen herabgesetzt werden. 4. Die Zusicherung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass bei Baubeginn eine rechtsgültige Baubewilligung vorliegt. 5. Das AWEL ist zur Abnahme des Werkes einzuladen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an – den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Furttal, c/o Gemeindeverwaltung Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, – Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen, – Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen, – Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon, – Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, – die Gesundheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in