Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1305/2024

Anfrage Jeannette Büsser, Horgen, und Florian Heer, Winterthur, betreffend Leistungen der SEBE – nur für eine Elite?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 393/2024

Sitzung vom 18. Dezember 2024

1305. Anfrage (Leistungen der SEBE – nur für eine Elite?) Kantonsrätin Jeannette Büsser, Horgen, und Kantonsrat Florian Heer, Winterthur, haben am 2. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG) in Kraft. Auch Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen können, wie und wo sie leben, von wem sie begleitet und betreut werden. Das System SEBE (selbstbestimmt entscheiden) soll dies möglich machen. Dies hat der Kantonsrat im Februar 2022 ohne Gegenstimme beschlossen. «Gemeinsam werden wir so einen Meilenstein bei der Selbstbestimmung in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Tagesgestaltung erreichen», hielt Regierungsrat Mario Fehr fest. Diverse Pilotprojekte wurden gestartet und es ist verständlich, dass noch nicht alle Angebote vorhanden und alle Abläufe geklärt sind. Jedoch wurde in den letzten Monaten offensichtlich, dass für viele Menschen mit Behinderung der Zugang zu SEBE sehr erschwert, wenn nicht gar unmöglich ist. Es ist zum Beispiel zwingend notwendig, dass die Person, die sich bei SEBE anmelden möchte, ein Handy hat und sich digital anmeldet. Hat sie ein Handy, kann sich aber nicht über das AGOV-Login einloggen, kann sie sich an eine der acht Beratungsstellen wenden, welche mit erheblichem Zeitaufwand die Betroffenen unterstützen. Schlussendlich müssen sie jedoch in der Lage sein, das Login und die Angebote digital zu managen. Für Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen kann dieses Anmeldeprozedere eine enorm grosse oder unüberwindbare Hürde darstellen. Somit scheint die aktuelle Form von SEBE einen nicht unerheblichen Anteil von Menschen mit Behinderungen auszuschliessen. Darum bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Warum wurde entschieden, sich für SEBE-Leistungen zwingend persönlich und digital anmelden zu müssen?

2. Ist vorgesehen, dass in Zukunft eine alternative Anmeldemöglichkeit geschaffen wird?

3. Von welchen Behinderungen sind die Menschen betroffen, welche sich bis heute erfolgreich anmelden konnten?

4. Wie viele Menschen konnten sich bis zum aktuellen Zeitpunkt anmelden und welcher Anteil davon hat effektiv Leistungen in Form von Vouchers erhalten?

5. Welche Leistungsarten, für die Vouchers ausgestellt werden, werden in welcher Häufigkeit (prozentual) beansprucht, und welche zusätzliche Angebote sind in Planung?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jeannette Büsser, Horgen, und Florian Heer, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (LS 831.5) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das neue System zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung wird unter dem Begriff SEBE (selbstbestimmt entscheiden) umgesetzt. Bei der Entwicklung von SEBE haben Menschen mit Behinderung sowie Verbände, Institutionen, Berufsbeistandspersonen, Hochschulen und kantonale Stellen mitgewirkt. Auch die Einführung erfolgte schrittweise unter Einbezug von Menschen mit Behinderung. Die Erfahrungen mit SEBE werden während einer Übergangsphase bis Ende 2026 gesammelt und ausgewertet. Allfällige Anpassungen können aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse laufend geprüft und allenfalls umgesetzt werden. Die Digitalisierung der Verwaltung wird im Kanton stetig vorangetrieben. Mit SEBE Digital werden Leistungsbeziehende und Leistungserbringende auf einer Onlineplattform zusammengebracht. Damit ist ein zeitnaher und übersichtlicher Überblick über die abgerechneten und die noch zur Verfügung stehenden Leistungen möglich. Einzig die Erstanmeldung erfolgt digital, spätere Schritte wie die Bedarfsabklärung können auch über andere Wege vollzogen werden. Die Anmeldung über die Onlineplattform SEBE Digital ist barrierefrei ausgestaltet. Es ist einzig ein Internetzugang erforderlich. Wer kein Mobiltelefon hat, kann einen Sicherheitsschlüssel für die Zwei-Faktoren-Authentifizierung bestellen. SEBE funktioniert in mehreren Schritten: Nach der Anmeldung auf der Onlineplattform SEBE Digital füllen Menschen mit Behinderung den SEBE-Fragebogen aus und geben an, wieviel Unterstützung sie benötigen. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass sich einige Personen mit Behinderung mit Unterstützung von Beistandspersonen, Angehörigen oder Beratungsstellen anmelden. Die Beratungsstellen haben im noch neuen System SEBE eine zentrale Funk- tion. Beratungen sind niederschwellig per E-Mail, Telefon, Online-Call oder vor Ort möglich. Dies gewährleistet einen Zugang zu SEBE für alle Menschen mit Behinderung. Zu Frage 3: Aufgrund der ersten Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die

grosse Mehrheit der antragstellenden Personen mit kognitiver oder psychischer Behinderung lebt. Damit zeigt sich, dass mit SEBE die gewünschte Zielgruppe erreicht werden kann, die vor dessen Einführung nicht oder nur mit privat organisierter und unentgeltlicher Unterstützung in einer eigenständigen Wohnform leben konnte. Zu Frage 4: Bis Ende November 2024 haben sich knapp 300 Personen im System SEBE angemeldet. Die meisten erfüllen die Voraussetzungen für SEBE. Ein Drittel davon hat bereits Leistungen zugesprochen erhalten und ein Drittel befindet sich in der Abklärungsphase. Die übrigen Personen setzen sich derzeit mit ihrem Bedarf auseinander und haben den Fragebogen zur Bedarfsabklärung noch nicht eingereicht. Zu Frage 5: Hinsichtlich Begleitung und Betreuung kennt SEBE die drei Voucher «Alltag und Privatleben», «Freizeit und Gesellschaft» und «Zukunft und Veränderung». Die ersten Erfahrungen zeigen, dass praktisch alle Antragstellenden Unterstützung im Bereich «Alltag und Privatleben» benötigen. Gut die Hälfte hat zudem einen Unterstützungsbedarf im Bereich «Freizeit und Gesellschaft». Knapp 10% der antragstellenden Personen benötigt Unterstützung im Bereich «Zukunft und Veränderung», um beispielsweise den Umzug von einer Institution in eine eigene Wohnung zu bewältigen. Während der dreijährigen Einführungsphase bietet SEBE vorerst Begleitung und Betreuung für den Bereich Wohnen an. Ab 2027 sollen Menschen mit Behinderung auch behinderungsbedingte notwendige Unterstützung in Bezug auf das Arbeiten im ersten Arbeitsmarkt beantragen können. Unter Einbezug von Menschen mit Behinderung sowie Dienstleistungsanbietenden werden die Rahmenbedingungen dafür zurzeit partizipativ erarbeitet.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli