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RRB Nr. 1306/2021

Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale, Alarmzentrale und Katastrophenmaterial, Vergabe, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2021

1306. Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale (Alarmzentrale) und Katastrophenmaterial, Vergabe, gebundene Ausgabe

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1) stellt die Gesundheitsdirektion (GD) die Vermittlung der Krankentransportdienste und die Alarmierung der Rettungsdienste durch eine oder mehrere vernetzte Alarmzentralen sicher. Sie beschafft und unterhält zudem die für die Grossereignisse notwendige Ausrüstung. Die GD kann die Aufgaben gemäss § 44 Abs. 3 GesG selber erfüllen oder Dritte damit beauftragen. Die Gemeinden wiederum gewährleisten die Kranken- und Rettungstransporte im Gemeindegebiet (vgl. § 44 Abs. 1 GesG). Mit RRB Nr. 1692/2009 wurde die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich (SRZ) mit der Leistungserbringung beauftragt. Gemäss der Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 erbringt SRZ folgende Aufgaben im Auftrag der GD: – Betrieb sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale (Alarmzentrale) – Gewährleistung der jederzeitigen Erreichbarkeit der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale über die Notrufnummer 144 – Führen einer redundanten Einsatzleitzentrale – Sanitätsdienstliche Führung bei normalen, besonderen und ausserordentlichen Lagen in Absprache mit der zuständigen Führungsorganisation: Anrufannahme, Anleitung zu medizinischen Erste Hilfe- Massnahmen, Alarmierung und Disposition der notwendigen Organisationen – Abschluss von Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Rettungstransportdiensten – Bewältigung und Führung von sanitätsdienstlichen Grossereignissen – Befähigung der an den sanitätsdienstlichen Grossereignissen beteiligten Rettungsdienste mittels Übungen und Schulungen – Sanitätsdienstliche Führung bei Grossanlässen im Auftragsverhältnis – Qualitätssicherung der Leistungen (u. a. ISO-9001-Zertifizierung) – Beschaffung, Lagerung, Unterhalt, Einsatz und Betrieb des Katastrophenmaterials Die Vergütung der Leistungserbringung setzt sich bisher aus pauschalen Beiträgen für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial zusammen. 2010 betrugen die Beiträge rund 7,6 Mio. Franken für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und rund 0,8 Mio. Franken für das Katastrophenmaterial (Kostenstand 2008). Gemäss RRB

Nr. 1692/2009 können die pauschalen Vergütungen bei einer Erhöhung oder Senkung der Vollkosten von SRZ unter den in der Leistungsvereinbarung definierten Rahmenbedingungen angepasst werden. Voraussetzungen für eine Vergütungsanpassung sind gemäss Leistungsvereinbarung, dass die Kostenentwicklung anhand eines detaillierten Kosten- und Leistungsnachweises ausgewiesen wird, sich die Rahmenbedingungen verändert haben und es sich um Kosten handelt, die bei einer wirtschaftlichen Leistungserbringung anfallen. Letztmals wurde die Vergütung 2018 angepasst. Neu soll nun nicht nur die Höhe der Vergütung, sondern mit Wirkung ab 2021 auch der Vergütungsmechanismus angepasst werden, wobei von einer pauschalen Abgeltung zu einer jährlich beruhend auf den Kosten- und Leistungszahlen des jeweiligen Jahres berechneten Abgeltung gewechselt werden soll. Die entsprechenden Ausgaben sollen mit vorliegendem Beschluss für fünf Jahre bewilligt werden.

B. Auftragsvergabe Die GD hat 2009 entschieden, auf den aufwendigen, kostspieligen und langwierigen Aufbau einer eigenen Organisation für die Alarmierung der Rettungsdienste und die Vermittlung der Krankentransportdienste zu verzichten und stattdessen bereits vorhandene Strukturen zu nutzen. Da der Auftrag an SRZ, einer Dienstabteilung der Stadt Zürich und damit einem Gemeinwesen, erteilt wird, ist vorliegend das Beschaffungsrecht nicht anwendbar (Instate-Vergabe). SRZ stellt die modernste und grösste Einrichtung dieser Art in der Schweiz dar. Sie hat die zur Auftragserfüllung notwendige sehr spezifische Infrastruktur, die IT-Systeme sowie das Knowhow aufgebaut und das Personal entsprechend geschult. Um Infrastruktur, Systeme und Knowhow weiterhin nutzen zu können, ist eine Vergabe an SRZ zwingend notwendig. SRZ erbringt den Sanitätsnotruf zudem für die Kantone Schaffhausen, Schwyz und Zug und den Feuerwehrnotruf für die Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Durch die Auftragserfüllung durch SRZ können Synergien aufgrund der kantons- und bereichsübergreifenden Leistungserbringung genutzt werden.

C. Leistungs- und Kostenentwicklung der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Leistungs- und Kostenentwicklung der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale für den Kanton Zürich im Zeitraum 2015 bis 2020. Die Zahlen stammen aus der im Rahmen der Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 definierten Berichterstattung. Für den Zeitraum davor liegen keine entsprechenden Zahlen vor, bzw. die Zahlen sind aufgrund der Ende 2012 erfolgten Zusammenlegung und Vereinheitlichung der damaligen Sanitätsnotrufzentra- len Winterthur und Flughafen in einer neuen Zentrale am Standort Flughafen nicht vergleichbar. Tabelle 1 zeigt, dass die sanitätsdienstlichen Anruf- und Dispositionszahlen im Kanton Zürich über den betrachteten Zeitraum gestiegen sind. Die Anrufe haben sich um rund 3% und die Dispositionen um rund 11% erhöht. Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl sanitätsdienstlicher Anrufe und Dispositionen im Kanton Zürich im Zeitraum 2015 bis 2020 Werte auf 100 gerundet 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anrufe 86 300 80 300 82 500 86 100 88 900 88 500 Dispositionen 86 800 92 200 91 700 93 900 95 600 96 200

In Tabelle 2 ist die Kostenentwicklung der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale für den Kanton Zürich im Zeitraum 2015 bis 2020 abgebildet. Zur Berechnung der den Sanitätsnotruf Kanton Zürich betreffenden Kosten wurden die Gesamtkosten der Einsatzleitzentrale anhand der Anruf- und Dispositionszahlen aufgeschlüsselt. Die Personal- und Sachkosten sind um 15% bzw. 24% gestiegen. Infolge der getätigten Investitionen sind Abschreibungen und Zinsen um rund 31% gestiegen. Gesamthaft resultiert ein Kostenwachstum von 20%. Des Weiteren zeigt Tabelle 2, dass die in den Jahren 2018 bis 2020 ausgerichtete pauschale Vergütung der GD für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale von 8,0 Mio. Franken nicht kostendeckend war. Das entsprechende Defizit wurde von der Stadt Zürich getragen. Tabelle 2: Entwicklung der Kosten und der Vergütung der GD für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale Kanton Zürich 2015–2020 (Kostenschlüsselung anhand Anruf- und Dispositionszahlen) Werte auf Fr. 100 gerundet 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Personalkosten 3 817 700 3 993 700 4 114 900 4 244 200 4 253 500 4 376 800 Sachkosten 2 670 700 2 932 000 3 181 400 3 408 800 2 975 500 3 300 600 Abschreibungen und Zinsen 1 141 100 1 195 600 1 299 100 1 361 000 1 383 200 1 493 500 Gesamtkosten 7 629 400 8 121 300 8 595 400 9 013 900 8 612 100 9 171 000 Vergütung GD 8 257 500 8 257 500 8 257 500 8 000 000 8 000 000 8 000 000

Die Kosten der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale werden zum einen durch die Anruf- und Dispositionszahlen beeinflusst. Zum anderen ist die Entwicklung der gesetzlichen, technischen und qualitativen Anforderungen ein bedeutender Kostentreiber. In den letzten fünf Jahren hat SRZ unter anderem das Projekt «Optimierung Rettungswesen» umgesetzt, mit dem der Grundstein für die heute etablierte Nächst-Best- Strategie gelegt wurde. Zusammen mit dem ersten umfassenden Systemwechsel 2018, bei dem grosse Teile der Hard- und Software ersetzt wurden, erfolgte die technologische Einführung der Vorgaben der Nächst-Best-­ Strategie und deren operative Umsetzung. Neben der dadurch bedingten

Verwendung von Online-Kartenmaterial und einer automatisierten Berechnung der prognostizierten Eintreffzeit der Rettungsfahrzeuge wurden auch die Systeme in den Fahrzeugen erneuert und mit einer optimierten Routingsoftware ausgerüstet. Auch hatten die technologischen Veränderungen in der Telekommunikation – insbesondere der Wechsel von analoger auf digitale Telefonie – umfassende Umrüstungen der Notruf- und Alarmierungssysteme zur Folge. 2020 erfolgte die Erweiterung der Funkanlagen um eine zusätzliche Frequenz für den Rettungskanal («R- Kanal») mit dem Ziel, die Kommunikation mit den disponierten Rettungshelikoptern sicherzustellen. Zudem wurde zur Bewältigung der Coronapandemie ein Klinikdisplay eingeführt, das die Kapazitäten der Kliniken ersichtlich macht und eine Koordination der Spitalzuweisungen durch die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und die Rettungsdienste ermöglicht.

D. Anpassung Vergütungsmechanismus Die Einsatzleitzentrale von SRZ betreibt den Sanitätsnotruf 144 auch für die Kantone Schaffhausen, Schwyz und Zug. Zudem führt sie im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich den Feuerwehrnotruf 118 und koordiniert im Auftrag der Stadt Zürich Transporte von kranken und betagten Personen im Rahmen von Zivilschutz AKTIV plus. Um die anfallenden Kosten verursachergerecht auf die einzelnen Kostenträger aufzuteilen, hat SRZ mit seinen Vertragspartnern vereinbart, dass die effektiv angefallenen Kosten anhand der Anruf- und Dispositionszahlen des jeweiligen Jahres auf die einzelnen Kostenträger aufgeteilt werden sollen. In der Leistungsvereinbarung mit der GD vom 19. Dezember 2016 ist festgehalten, dass dieser kosten- und leistungsbezogene Vergütungsmechanismus ab 2021 angewendet wird. Der Wechsel des Vergütungsmechanismus ist konform mit RRB Nr. 1692/2009, da die definierten Voraussetzungen an eine Vergütungsanpassung weiterhin erfüllt sind. Die Einführung führt zu einer verursachergerechten Kostenaufteilung und sorgt dafür, dass die Vergütungen der einzelnen Kostenträger und die Gesamtkosten im Betriebsjahr übereinstimmen. Im Unterschied zur bisherigen pauschalen Vergütung variiert die Vergütung der GD zukünftig jedoch jährlich. Beispielsweise berechnet sich die Vergütung für das Jahr 2021 anhand der effektiven Kosten und der Leistungszahlen des Jahres 2021. Leistungserbringung und Vergütung sind periodengleich. Die Kosten und Leistungszahlen werden der GD zusammen mit der Investitionsplanung für die Folgejahre im Rahmen der Jahresberichterstattung vorgelegt. Die GD prüft, ob die angefallenen Kosten im Jahr 2021 sowie die geplanten Investitionen für einen wirtschaftlichen und qualitativ einwandfreien Betrieb notwendig sind. Die von der GD geprüften und genehmigten Zahlen bil- den die Grundlage für die Schlussrechnung der Vergütung des Jahres 2021. Von der GD nicht genehmigte Ausgaben oder Investitionen der SRZ werden rausgerechnet und fliessen nicht in die Vergütung der GD ein. Prozesse zur Differenzbereinigung sind in der Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 definiert.

E. Kostenprognose Grosse Teile der Ende 2012 bezogenen neuen Einsatzleitzentrale am Flughafen Zürich wurden 2020 vollständig abgeschrieben. Aus diesem Grund fallen die Kosten der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich deutlich tiefer aus. Prognostiziert sind Kosten von 8,1 Mio. Franken. Die IT-Systeme sind einem stetigen Erneuerungsprozess unterworfen. Aufgrund der komplexen und teuren Infrastruktur erfolgen grössere Systemwechsel jedoch nur etwa alle fünf Jahre. Die bestehende Einsatzleit- und Sprachsystemsoftware ist bereits rund zehn Jahre in Betrieb, und der Ersatz mittels Neubeschaffung soll nun 2022 bis 2024 erfolgen. Ausserdem führen der Technologiewechsel im Notrufumfeld gemäss der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Teilrevision des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) sowie des Bundesprojekts Polycom 2030 dazu, dass die Systeme nachgerüstet und auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden müssen. Aufgrund der beschriebenen betriebsnotwendigen Investitionen für den Systemersatz mit «state of the art»-Technologien und zur Erfüllung der Vorgaben von Gesetzgeber und Bund steigen die Kosten im Zeitraum 2022 bis 2025 an. Gemäss heutiger Finanzplanung betragen die Kosten der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale 2022 8,7 Mio. Franken, 2023 9,4 Mio. Franken und 2024 und 2025 je rund 10,0 Mio. Franken. Danach ist nach heutigem Wissensstand aufgrund der relativ kurzen Abschreibungsdauern der IT-Systeme mit etwas sinkenden Kosten zu rechnen.

F. Katastrophenmaterial Das Katastrophenmaterial besteht aus Fahrzeugen und Materialien wie Sanitätshilfsstellen oder Behandlungszelten. SRZ ist für die Beschaffung und Wartung der Materialien zuständig und sorgt dafür, dass sie ständig einsatzbereit sind. Zusätzlich werden die Kosten für Schulungen und Weiterbildungen im Umgang mit dem Katastrophenmaterial ausgewiesen. Die Gesamtkosten haben in den letzten Jahren der pauschalen Vergütung von Fr. 829 000 entsprochen. Da der Materialbedarf und die resultierenden Kosten relativ stabil sind, soll an der pauschalen Vergütungsform und der Vergütungshöhe festgehalten werden. Bei Kostenveränderungen aufgrund noch nicht absehbarer Entwicklungen besteht gemäss Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 grundsätzlich die Möglichkeit einer Vergütungsanpassung.

G. Finanzielle Auswirkung Die Vergütung der GD für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial beruht auf den jährlich von der GD geprüften und genehmigten Leistungs- und Kostendaten. In Tabelle 3 ist die prognostizierte Kostenentwicklung abgebildet. Die Prognose umfasst die Abschreibungen aufgrund der absehbaren betriebsnotwendigen Investitionen. Die Personal- und Sachkosten sowie die Aufteilung der Anruf- und Dispositionszahlen entsprechen dem Stand des Jahres 2020. Um eine allfällige Erhöhung der Personal- und Sachkosten, ein überproportionales Wachstum der Anruf- und Dispositionszahlen oder Unsicherheiten in der Projektumsetzung zu berücksichtigen, sind zusätzlich Reserven von 5% der Kosten einzuberechnen. Tabelle 3: Ausgaben für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial für den Kanton Zürich 2021–2025 Werte in Franken 2021 2022 2023 2024 2025 2021–2025 Einsatzleitzentrale 8 100 000 8 700 000 9 400 000 9 950 000 9 950 000 46 100 000 Katastrophenmaterial 829 000 829 000 829 000 829 000 829 000 4 145 000 Reserven 446 000 476 000 511 000 539 000 539 000 2 511 000 Total 9 375 000 10 005 000 10 740 000 11 318 000 11 318 000 52 756 000

Zur Vergütung der Leistungen von SRZ sind jährliche Ausgaben in der Höhe der prognostizierten Kosten (einschliesslich Reserven) zu bewilligen. Gesamthaft betragen die zu bewilligenden Ausgaben an SRZ für den Zeitraum 2021 bis 2025 Fr. 52 756 000. Mit den Ausgaben wird der gesetzliche Auftrag zur Alarmierung der Rettungsdienste und der Vermittlung der Krankentransportdienste durch eine Alarmzentrale sowie die Beschaffung und der Unterhalt der notwendigen Ausrüstung für Grossereignisse gemäss § 44 Abs. 3 GesG sichergestellt. Weil die Ausgaben zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zwingend erforderlich sind, handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um gebundene Ausgaben. Die Ausgaben betreffen die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Im Budget 2021, dem Budgetentwurf 2022 und dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 wurden Mittel in der Höhe der bisherigen pauschalen Vergütungen für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial von Fr. 8 829 000 pro Jahr eingestellt. Die Mehrausgaben in den Jahren 2021 und 2022 von höchstens Fr. 546 000 bzw. Fr. 1 176 000 können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300 kompensiert werden. Hinsichtlich der Jahre 2023 bis 2025 werden die Mehrausgaben im KEF 2023–2026 berücksichtigt. Es ist nicht mit betrieblichen und personellen Folgekosten bzw. -erträgen zu rechnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Leistungsauftrag gemäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes wird an die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich vergeben.

II. Zur Vergütung der Leistungserbringung der Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich wird für die Jahre 2021 bis 2025 eine gebundene Ausgabe von Fr. 52 756 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesundheitsgesetz, Art. 44 — read in the version of March 1, 2021; the act was consolidated again on November 1, 2022, May 1, 2023, July 1, 2023, and January 1, 2026.

Cited in