RRB Nr. 1312/2024
Strassen, Schlatt/Zell, 828 Girenbad-/Hofstetterstrasse und 830 Unterdorfstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2024
1312. Strassen (Schlatt/Zell, 828 Girenbad-/Hofstetterstrasse und
Erwägungen
830 Unterdorfstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Girenbad-/Hofstetterstrasse und die Unterdorfstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Schlatt und Zell zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich und werden im Kataster als regionale Verbindungsstrassen Nrn. 828 und 830 geführt. Die Girenbad-/Hofstetterstrasse im Abschnitt Gemeindegrenze Turbenthal bis Hofwisstrasse sowie die Unterdorfstrasse wurden in den 1960er-Jahren ausgebaut. Als letzte Massnahmen wurden die Strassen im Dorfgebiet von Oberschlatt 1992 und 1993 verstärkt und ausserhalb des Siedlungsgebietes zwischen der Gemeindegrenze Turbenthal und eingangs Oberschlatt 2002 mit einem Deckbelag versehen. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist teilweise leichte Spurrinnen in der gesamten Fahrbahnlänge auf. Zudem sind Längsrisse und einzelne Kornausbrüche vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf den Teilstücken km 2.689–3.100 und km 3.180–3.550 der bestehende Belag abgefräst und durch eine Deckschicht ersetzt. Im Zwischenstück km 3.100– 3.180 wird der gesamte Belag ausgebaut und durch eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. In den Abschnitten im Dorf Oberschlatt km 3.550–3.950 (Girenbad-/Hofstetterstrasse) und km 0.000–0.280 (Unterdorfstrasse) wird der gesamte Belag durch eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. Einzelne schadhafte Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden gesamtheitlich erneuert und die Fundationsschicht muss örtlich verstärkt und bei km 3.100–3.180 ersetzt werden. Ausserdem werden die Randbereiche teilweise mit einem Böschungssicherungssystem gestützt. Zudem wird die bestehende Elementplattenmauer ausgangs Oberschlatt Richtung Girenbad ersetzt. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Strassenbeleuchtung in Oberschlatt den geltenden Standards angepasst und die vorhandene Rohranlage überprüft. Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung erneuert die Gemeinde Schlatt die Wasserleitungen und erstellt eine Rohranlage für ein zukünftiges Glasfasernetz. Des Weiteren überprüfen und erweitern die
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich ihr Versorgungsnetz. Die Absprache und Koordination mit den Gemeinden, dem Verkehrsbetrieb und allen Werkeigentümern hat stattgefunden. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 20. November 2024 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 850 000 Nebenarbeiten 340 000 Technische Arbeiten 210 000 Total 3 400 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30661), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2025 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 1 855 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 828 Girenbad-/Hofstetterstrasse und 830 Unterdorfstrasse in den Gemeinden Schlatt und Zell wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli