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RRB Nr. 1315/2020

Strassen, Henggart/Humlikon/Adlikon, 15 Weinlandstrasse, Autobahnanschluss A4 (Henggart) bis Kreisel Adlikon, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2020

1315. Strassen (Henggart/Humlikon/Adlikon, 15 Weinlandstrasse,

Erwägungen

Autobahnanschluss A4 [Henggart] bis Kreisel Adlikon, km 55.330–57.270, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Weinlandstrasse im Abschnitt zwischen Autobahnanschluss A4 (Henggart) und dem Kreisel Adlikon wurde 2001 im Zuge des Autobahnbaus ausgebaut. Seitdem wurden auf dem Strassenabschnitt keine grösseren Massnahmen ausgeführt. Die gesamte Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und hat stellenweise auch mittlere bis starke Spurrinnen. Zudem sind Längs- und Querrisse sowie Reflexionsrisse aus der Stabilisierung vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Stabilisierung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf dem ganzen Abschnitt der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht sowie eine neue Membrane eingebaut. Örtlich müssen grobe Risse in der Stabilisierung ausgebessert werden. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und bei den Fahrbahnrändern die Stabilisierung teilweise ergänzt. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Verkehrsmessstelle Nr. 1900 erneuert. Zudem wird im Knoten Weinland-/Flaachtalstrasse die Verkehrssicherheit verbessert und den gültigen Standards angepasst. Es werden drei neue Schutzinseln erstellt und die Fahrbahngeometrie korrigiert. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 26. November 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 850 000 Nebenarbeiten 280 000 Technische Arbeiten 310 000 Total 3 440 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 3 440 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30669), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 15 Weinlandstrasse, Gemeinden Henggart/Humlikon/Adlikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 440 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in