RRB Nr. 1322/2011
Universitätsspital, Modulbau und Technikzentrale Park, Projektantrag, Genehmigung, Projektierung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2011
1322. Universitätsspital (Modulbau und Technikzentrale Park, Projektantrag Projektierung)
I. Ausgangslage Der 1968 erstellte Nukleartrakt (NUK) des Universitätsspitals, bestehend aus den Teilgebäuden I, II und III, weist schwere bauliche Mängel auf, vor allem im Bereich des Brandschutzes. Eine Gesamtsanierung des Gebäudekomplexes wurde verworfen, da dieser für einen modernen Spitalbetrieb aus strukturellen Gründen (Raumtiefen, Geschosshöhen) grundsätzlich ungeeignet ist. Durch gezielte bauliche Sicherungsmassnahmen soll die Betriebsbereitschaft des NUK-Komplexes noch über vier Jahre aufrechterhalten bleiben, danach muss die Gebäudegruppe abgerissen werden. Die während der Planungs- und Bauzeit des NUK- Ersatzbaues erforderliche Rochadefläche für die heute in den NUK- Trakten untergebrachten Nutzungen steht dem Universitätsspital nicht zur Verfügung. Sie muss durch die Errichtung eines Provisoriums (sogenannter «Modulbau») geschaffen werden. Im Rahmen einer Nutzungsstudie wurde als Standort für den Modulbau der Park des Universitätsspitals ermittelt; eine genügend grosse Fläche steht auf dem Areal sonst nicht zur Verfügung. Hier kann parallel zum bestehenden Bettenprovisorium ein Baukörper mit einer Bruttogeschossfläche von rund 8000 m2 errichtet werden. In dem mittel bis hoch installierten Gebäude können technikintensive Nutzungen untergebracht werden. Die Bereitstellung der Rochadefläche an dieser zentralen Lage ermöglicht einerseits einen uneingeschränkten Spitalbetrieb während der Bauphase und begrenzt anderseits den Eingriff in den Park auf ein Mindestmass. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Modulbaus ist auch die Energieversorgung des Universitätsspitals zu verbessern. Durch die medizinische Entwicklung und den damit verbundenen stetig zunehmenden Einsatz medizinischer Geräte nimmt der Energiebedarf am Universitätsspital laufend zu. Der zur Sicherstellung der Leistungserbringung dringend nötige Ausbau der Kapazitäten ist in den bestehenden Technikzentralen nicht möglich. Vorgängig der Erstellung des Modulbaus sollen deshalb die vorhandenen Haustechnikräume des MR-Zentrums unterirdisch erweitert werden. Diese Erweiterung bildet – zusammen mit dem MR-Zentrum – den Sockel für den Modulbau.
Die Planung des Modulbaus und der neuen Technikzentrale muss ohne Zeitverzug an die Hand genommen werden. Dazu ist ein entsprechender Projektierungskredit zu genehmigen. Um die Voraussetzungen für die Genehmigung des Projektierungskredites zu schaffen, ist vorab der Projektantrag gemäss den §§ 13 bis 15 der Immobilienverordnung zu genehmigen.
II. Projektantrag der Gesundheitsdirektion
Erwägungen
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebsliegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionsprojekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Der vorliegende Projektantrag hält das Ergebnis der Prüfung der Projektskizze und der Nutzwertanalyse fest. Die gegenwärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat dem Projektantrag zu, wird das Projekt für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben.
B. Projektantrag Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektanträge von Projekten der Klassen 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. Nachstehend aufgeführter Projektantrag hat die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Tabelle 1: Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Projektie- Nettoinvest. Vorstudie Nutzer rung/Reali- Hochbau (in Fr.) sierung (in Fr.) Zürich, Universitätsspital Modulbau und 2012–2015 90 000 000 800 000 Technikzentrale Park
Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Zürich, Universitätsspital, Modulbau und Technikzentrale Park Ausgangslage Der Nukleartrakt muss infolge schwerer baulicher Mängel dringend ersetzt werden. Für die Räumung des Gebäudes fehlt die notwendige Rochadefläche. Darüber hinaus ist infolge des stetig wachsenden Energiebedarfes durch die medizintechnische Entwicklung die Energieversorgung nicht mehr gesichert. Projektziel Durch die Erstellung eines Modulbaus und einer Technikzentrale im Park werden Ausweichflächen für die Nutzungen der NUK-Trakte geschaffen und die Energieversorgung des Universitätsspitals sichergestellt. Nutzwertanalyse Die Kostenangaben beruhen auf einer Grobkostenschätzung mit einem Genauigkeitsgrad von +/–25%. Technisch bestehen keine Risiken. Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011–2012 2012 2012–2013 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 800 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6300, somatische Akutversorgung, Konto 6310.3131, Planungen und Projektierungen Dritter; die Ausgabe für die übrigen Phasen geht zulasten der gleichen Leistungsgruppe, Konto 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbauten.
III. Projektierungskredit Phase Vorstudie und Bauprojekt Mit der Genehmigung des Projektantrages wird das Vorhaben in die strategische Immobilienplanung aufgenommen und zugleich die Phase Vorstudie freigegeben. Das Projekt Modulbau und Technikzentrale Park ist so weit entwickelt, dass es nach der Genehmigung des Projektantrages nahtlos in die Vorstudienphase und nach deren Abschluss in die Phase der Projektierung übergehen kann. Die Vorstudienphase wird nur wenige Monate beanspruchen, sodass Anfang 2012 mit der Projektierung des Bauprojektes begonnen werden kann. Daher ist der Projektierungskredit gleichzeitig mit dem Projektantrag zu genehmigen.
Die Kosten für den Modulbau und die Technikzentrale werden derzeit auf 90 Mio. Franken (einschliesslich Kosten für die Projektierung) geschätzt; davon entfallen rund 50 Mio. Franken auf den Modulbau und rund 40 Mio. Franken auf die Technikzentrale. Für die Projektierung dieser Bauten hat das Kantonale Hochbauamt einen Kostenvoranschlag erstellt. Die Kosten betragen gemäss Schreiben vom 22. September 2011 Fr. 12 000 000. Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Architekt 4 000 000 Bauingenieur 1 000 000 Elektroingenieur 2 000 000 HLKK-Ingenieur 2 000 000 Spezialisten 2 000 000 Muster, Modelle, Vervielfältigungen, Dokumentation 1 000 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 12 000 000
Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich eine Ausgabe von Fr. 12 000 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Planung und Projektierung eines baulichen Vorhabens. Die Ausgaben gehen mit Fr. 800 000 zulasten des Kontos 6310.3131, Planungen und Projektierungen Dritter, und mit Fr. 11 200 000 zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Das Projekt ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 nicht enthalten. Die Finanzierung wird durch die Verschiebung von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, durch die Gesundheitsdirektion sichergestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Projektantrag für die Errichtung eines Modulbaus und einer Technikzentrale im Park des Universitätsspitals wird genehmigt sowie für die Phasen Vorstudie und Projektierung freigegeben.
II. Für die Projektierung des Modulbaus und der Technikzentrale im Park des Universitätsspitals wird eine gebunden Ausgabe von Fr. 12 000 000 bewilligt.
III. Die Ausgabe geht mit Fr. 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung und mit Fr. 11 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
IV. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi