RRB Nr. 1326/2023
Anfrage Marcel Suter, Thalwil, betreffend Ist die sozialistische Stadt Zürich noch die «richtige» Hauptstadt für den mehrheitlich bürgerlich/liberalen Rest des Kantons?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 304/2023
Sitzung vom 15. November 2023
1326. Anfrage (Ist die sozialistische Stadt Zürich noch die «richtige» Hauptstadt für den mehrheitlich bürgerlich/liberalen Rest des Kantons?) Kantonsrat Marcel Suter, Thalwil, hat am 4. September 2023 folgende Anfrage eingereicht: Als liberal denkender Unternehmer mit einer KMU in und einem starken Bezug zur Stadt Zürich sowie seit 25 Jahren politisch tätig in diesem Kanton, stimmt mich die immer sozialistischere und in der Tendenz klar wirtschafts- und gewerbefeindliche Politik der Stadt Zürich mehr als nachdenklich. Der bereits grossmehrheitlich sehr linke Stadtrat wird nur noch von einem mehrheitlich sozialistischen Parlament überflügelt, das in der klaren Mehrheit immer neue und radikal ideologische Bestimmungen für seine Bevölkerung und/oder die Unternehmen in der Stadt «erfindet». Ganz aktuell werden grössere Bauvorhaben, vor allem für neue Wohnungen, aber auch für Geschäftsliegenschaften, grundsätzlich abgelehnt und somit indirekt die Wohnungsknappheit gefördert, was auch negative Auswirkungen für angrenzende Bezirke hat. Offensichtlich ist sich die links/ grüne Mehrheit in der Stadt Zürich nicht mehr bewusst, dass ca. 1 ⁄ 3 der Steuereinnahmen von Unternehmen kommen. Somit u. a. die Unternehmen dieser Stadt für den Wohlstand/die Einnahmen sorgen und nicht die links/grünen Parteien, welche vor allem den Aufwand jedes Jahr erhöhen, neue Staatsaufgaben erfinden und insbesondere mehr Staatspersonal einstellen. Da dies zu immer grosszügigeren Anstellungsbedingungen passiert, bezahlen die Unternehmen dies direkt mit, und auf der anderen Seite fehlen dann u. a. diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Selbstverständlich darf die Zürcher Stadtbevölkerung so wählen wie es der Mehrheit gefällt, die Auswirkungen auf den ganzen Kanton werden aber immer grösser und die «Abschottungspolitik» der Hauptstadt hat massive Auswirkungen für die ganze Bevölkerung im Kanton und die Unternehmen im Wirtschaftsraum Zürich, was langfristig nicht mehr einfach so hingenommen werden sollte seitens des Rests des Kantons. Die Stadt Zürich bzw. deren Regierung/Parlament hat völlig vergessen, dass eine Kantonshauptstadt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gegenüber dem Rest des Kantons hat.
Ich bitte den Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass die Stadt Zürich sich den Pflichten einer Hauptstadt immer weniger bewusst ist und gleichzeitig übergeordnete Rechte nicht umsetzt und auch zu oft nicht mehr akzeptiert? Bspw. Umsetzung des vom Volk angenommenen Gegenvorschlags zu Anti-Stau-Initiative, Umgang mit illegal Anwesenden, «Sans Papiers», langes Tolerieren nicht bewilligter Demonstrationen wie «Critical Mass» usw.
2. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die ausserstädtische Bevölkerung weiterhin auch in Zukunft mit allen Mobilitätsformen, nicht nur noch mit Velo, die Möglichkeit hat, kantonale Einrichtungen in der Stadt Zürich zu erreichen? Bspw. Strassenverkehrsamt, Passbüro, Universitätsspital, die kantonale Verwaltung. Dies wird je länger, je mehr verunmöglicht seitens der Stadt Zürich. Bspw. mittels Parkplatz- und absichtlichen Spurabbaus (bsp. Bellerive-Strasse), allgemeiner Behinderung des MIV und des ÖV durch flächendeckende Einführung von Tempo 30 usw.
3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass das Wirtschaftswachstum des Kantons Zürich nicht durch die Politik der Stadt Zürich gefährdet wird? Bspw. durch die allgemein kritische Haltung zum Flughafen Zürich, durch die Hochsteuer- und Antimobilitätspolitik usw.
4. Wie ist die Meinung des Regierungsrates zum Thema Wegzug von Firmen aus dem Kanton Zürich im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Unternehmens- und gewerbeunfreundlichen Politik der Stadt Zürich. Eine Firma, die die Stadt Zürich verlässt, und in einen anderen Kanton wechselt, zahlt auch keine kantonalen Steuern mehr im Kanton Zürich. Gerne bitte ich um folgende Zahlen: a) Wie viele Firmen sind in den letzten 5 Jahren aus der Stadt Zürich weggezogen und haben gleichzeitig den Kanton Zürich verlassen? b) Wie viele Firmen sind in den letzten 5 Jahren aus der Stadt Zürich weggezogen und haben sich im Rest des Kantons niedergelassen?
5. Der ländliche Teil des Kantons ist klar, die Agglomeration mehrheitlich bürgerlich und vor allem die Stadt Zürich wird immer klarer links/ grün. Der Kantonsrat ist bereits in vielen Themen in unklare Mehrheitsverhältnisse geteilt (vor allem auch wegen der Stadt Zürich). Das hat langfristig Folgen, die alle im Kanton betreffen. Bspw. im bevölkerungsmässig zweitgrössten Kanton Bern ist das Verhältnis «gesünder», d.h. gut 1 Million Bevölkerung insgesamt, wobei die Stadt Bern ca. 1 ⁄8 ausmacht. Dies sieht man auch an den Abstimmungen und Wahlen.
Der Kanton Bern ist bürgerlich, die Stadt Bern so links/grün wie die Stadt Zürich. Findet der Regierungsrat es langfristig gut, wenn der Kanton Zürich politisch von der grössten Schweizer Stadt so stark «beeinflusst» bzw. teilweise überstimmt wird?
6. Ist der Regierungsrat im Allgemeinen der Meinung, dass die Stadt Zürich auch langfristig immer noch mit dem Rest des Kantons zusammenpasst? In der Stadt Zürich gab es ähnliche Stimmen, einfach aus umgekehrten Gründen, auch schon. a) Wäre eine Variante prüfenswert, wo der Kanton zumindest prüft, eine andere Hauptstadt zu bestimmen, die auch in Zukunft willig ist, die Aufgaben für den ganzen Kanton zu erfüllen? b) Wäre eine Variante prüfenswert, welche den Kanton in Stadt- und Landkanton teilt? Ein gut funktionierendes Beispiel haben wir in der Schweiz bereits in den Halbkantonen Basel-Land und -stadt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Marcel Suter, Thalwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–6: Der Föderalismus und das Prinzip der Subsidiarität gelten als Leitprinzipien der schweizerischen Staatsordnung. Den Gemeinden als kleinsten politischen Einheiten wird gemäss den föderalistischen Grundsätzen ein Maximum an Selbstbestimmung zugestanden. Gestützt auf die Kantonsverfassung nehmen sie alle öffentlichen Aufgaben wahr, für die weder der Bund noch der Kanton zuständig sind (Art. 83 Abs. 1 Kantonsverfassung [LS 101]). Mit dem Projekt Gemeinden 2030 arbeiten Kanton und Gemeinden zusammen an den Grundlagen, um die gemeinsame Aufgabenerfüllung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger langfristig sicherzustellen. Die Stadt Zürich ist der Wirtschaftsmotor des Kantons, wie eine Studie der Volkswirtschaftsdirektion mit Bezug auf den Finanzsektor aufzeigt (vgl. Amt für Wirtschaft und Arbeit, Finanzplatz Zürich 2021/2022, Monitor, Prognosen, Fokus Versicherungsstandort Zürich, Zürich 2021). Sie gilt in allen Rankings als eine der weltweit attraktivsten Städte. Damit verleiht sie dem Kanton Zürich internationale Strahlkraft und stärkt den Standort der gleichnamigen Metropolitanregion. Selbstredend profitiert dabei die Stadt Zürich von der Infrastruktur und den Leistungen, die der Kanton zur Verfügung stellt – vom öffentlichen Verkehr über die Hochschulen bis zu den Sicherheitsleistungen.
Eine klare Abgrenzung zwischen Stadt und Land ist je länger je weniger möglich, weil die Siedlungsräume zwischen der Stadt und der Agglomeration zunehmend zusammenwachsen – physisch und funktional. Der Regierungsrat erachtet daher eine Aufteilung in zwei (Halb-)Kantone und damit die Schaffung von zwei eigenständigen politischen Organisationen auf kantonaler Ebene als nicht zielführend. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Aufteilung zu einer besseren Steuerung der öffentlichen Aufgaben führen könnte. Im Gegenteil wäre aufgrund paralleler politischer und Verwaltungsstrukturen mit höheren Kosten zu rechnen. In einem gemeinsamen funktionalen Raum, in dem die Aufgabenerfüllung stark miteinander verflochten ist und anstehende Herausforderungen vor keinen Grenzen Halt machen, sollten die öffentlichen Aufgaben möglichst koordiniert gelenkt werden. Dabei müssen beide Ebenen Kompromisse eingehen. Dass im Föderalismus ein Spannungsverhältnis zwischen den unterschiedlichen Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinden) und insbesondere den politischen Ansichten verschiedener Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen politischen Organe bestehen kann, ist systemimmanent und vom demokratischen Souverän gewollt. Bei einer Trennung von Siedlungsgebieten nach politischer Ausrichtung der darin lebenden Bevölkerung besteht die Gefahr, dass eine Lösungsfindung erschwert wird und Fronten verhärtet werden. Eine solche Segmentierung ist dem schweizerischen und auch dem zürcherischen rechtsstaatlichen und politischen System fremd. Nur als starker und geeinter Kanton kann der Kanton Zürich seine Interessen wirkungsvoll gegen aussen vertreten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli