RRB Nr. 133/2025
Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2025
133. Justizvollzug und Wiedereingliederung, Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage und Überblick Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) kann als Teil der inneren Sicherheit seine Belastung nicht selbst steuern. Vielmehr muss es als letztes Glied in der Kette der Strafverfolgung und des Strafvollzugs jederzeit in der Lage sein, alles, was die vorgelagerten Behörden (insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) entscheiden, unverzüglich und zuverlässig zu vollziehen. Die Aufgaben von JuWe als Vollzugsamt werden durch Gesetze, Gerichte sowie verschiedene internationale und nationale Konventionen und Richtlinien definiert. JuWe steht in der Verantwortung, die ihm übertragenen Aufgaben sicher und rechtskonform zu erfüllen. Beinahe alle Tätigkeiten von JuWe sind mit Rechtsmitteln rechtlich anfechtbar. Gemäss Art. 75 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) ist es der Auftrag des Justizvollzugs, «das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern». Dafür hat der Strafvollzug «den allgemeinen Lebensbedingungen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung der Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen». Das Bundesamt für Justiz (BJ) erlässt gestützt auf diesen gesetzlichen Auftrag neben Vorschriften im Bereich der baulichen Infrastruktur auch Empfehlungen für angemessene Personalschlüssel in den unterschiedlichen Haftarten. Im August 2023 hat das BJ die Empfehlungen zum Personalschlüssel für die Haftarten «Offener Vollzug» und «Geschlossener Vollzug» sowie für die «Untersuchungshaft» aktualisiert. Hintergrund für die Anpassungen des Personalschlüssels ist die starke Zunahme der Belastungen durch die immer anspruchsvollere Gefängnispopulation. Demgemäss definiert das BJ für die verschiedenen Haftarten die folgenden Personalschlüssel: Offener Vollzug 1,5 Plätze pro Mitarbeiter/in Geschlossener Vollzug 1,3 Plätze pro Mitarbeiter/in Untersuchungshaft Phase 2 und 3 1,3 Plätze pro Mitarbeiter/in Für die Phase 1 der Untersuchungshaft empfiehlt das BJ einen Personalschlüssel von 2,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in. Allerdings werden im Kanton Zürich nur wenige Inhaftierte (rund 5%) im Setting der Phase 1 geführt, die meisten Inhaftierten befinden sich in den Phasen 2 und 3, die dem geschlossenen Vollzug sehr ähnlich sind.
Die notwendige Entwicklung zum Soll-Bestand gemäss den Empfehlungen des BJ soll im Kanton Zürich etappenweise erfolgen. In einem ersten Schritt wurden 24,0 bisher befristete Stellen, die weiterhin benötigt werden, in unbefristete Stellen umgewandelt sowie 10,0 neue Stellen per 1. Januar 2026 unbefristet geschaffen (RRB Nr. 509/2024).
1.1 Gewährleistung der Sicherheit in den Institutionen Die Belastung des Personals in den Institutionen des Strafvollzugs ist derzeit ausserordentlich hoch. Dies ist einerseits bedingt durch die anhaltend hohe Auslastung in den Untersuchungsgefängnissen, in den Institutionen des geschlossenen Straf- und Massnahmenvollzugs sowie im offenen Strafvollzug und anderseits durch die Zusammensetzung der inhaftierten Personen. Mit den vom BJ empfohlenen Personalschlüsseln wird diesem Umstand Rechnung getragen. In etlichen Institutionen von JuWe werden diese Personalschlüssel derzeit unterschritten. Ein Grossteil der inhaftierten Personen ist psychisch krank, medikamentenabhängig oder im Verhalten auffällig und oftmals aggressiv. Die Institutionen von JuWe verzeichnen zunehmend mehr sicherheitsrelevante Vorfälle. Diese sind sowohl für Mitarbeitende als auch Mitinhaftierte eine Gefahr. Das führt neben der zahlenmässigen Belastung zu einem zusätzlichen Aufwand und die Situation spitzt sich laufend zu: Mitarbeitende müssen auf Ferien verzichten, übernehmen zusätzliche Schichten, Krankheitsausfälle beginnen sich zu häufen und Kündigungen nehmen zu. Um eine Negativspirale mit noch mehr Kündigungen und entsprechend noch höherem Druck auf das bestehende Personal zu verhindern, braucht es Abhilfe. Als Teil der inneren Sicherheit kann JuWe nicht warten, bis «etwas passiert». Die Sicherheit der Mitarbeitenden, der Inhaftierten und letztlich auch der Gesellschaft hat oberste Priorität. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs wurden mittels Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 15. Juni 2024 (DV 2024-544) 71,8 Stellen per 1. September 2024 und 7,4 Stellen per 1. Januar 2025 befristet geschaffen. Der Aufwand dieser Stellen beträgt insgesamt 11,1 Mio. Franken pro Jahr und wurde für 2025 als Nachtrag zum Budgetentwurf 2025 bewilligt. Diese personellen Mittel sind weiterhin zwingend notwendig, um den gesetzlichen Auftrag mit den empfohlenen Standards zu erfüllen, die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und dem Betreuungsanspruch der inhaftierten Personen gerecht zu werden. Die unbefristete Weiterführung von 77,2 der mit DV 2024-544 befristet geschaffenen Stellen ist unabdingbar. Entsprechend sollen diese Stellen ab 1. März 2025 neu unbefristet im Stellenplan der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, geführt werden.
Weiterhin befristet bleiben zwei Stellen Sozialarbeiter/in für die Durchführung von Lernprogrammen im Zusammenhang mit dem neuen Sexualstrafrecht. Dieses Projekt begann Anfang 2025.
1.2 Sicherstellung einer langfristigen Auftragserfüllung In den vergangenen Jahren haben sich zudem verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen so verändert, dass JuWe entweder zusätzliche Aufgaben übernehmen (z. B. angeordnete ambulante Therapien) oder seine Organisationsstruktur ändern musste (z. B. Reaktivierung C-Bewilligung für die Poliklinik des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes als Folge des vom Bundesrat beschlossenen Anordnungsmodells für Psychotherapie). Überdies musste JuWe in verschiedenen Bereichen (z. B. Beschaffungswesen, Datenschutz oder Digitalisierung) feststellen, dass die erforderlichen Aufgaben mit den vorhandenen personellen Mitteln nicht bewältigt werden können. Um auf diese neuen Anforderungen adäquat zu reagieren, mussten in den letzten Jahren vermehrt befristete Stellen mit Direktionsverfügungen geschaffen werden. Diese Aufgaben sind auch zukünftig zu bewältigen und der Stellenplan von JuWe ist auch diesbezüglich nachzuführen. Dabei sind mit Wirkung ab 1. März 2025 insgesamt 12,3 befristete Stellen in unbefristete Stellen zu überführen.
2. Stellenbedarf
2.1 Untersuchungsgefängnisse Zürich Der grösste Nachholbedarf besteht bei den Untersuchungsgefängnissen und bei diesen in der Hauptabteilung Untersuchungsgefängnisse Zürich. Ausgenommen ist dabei die vorläufige Festnahme im Gefängnis Zürich West. Die Untersuchungshaft kennt drei Phasen. Die erste Phase gilt, wenn als Haftgrund Verdunkelungsgefahr gegeben ist. In dieser Phase sind die Haftbedingungen restriktiv. In der Regel bleibt eine inhaftierte Person 23 Stunden in der Zelle und hat eine Stunde Hofgang. In den Phasen zwei und drei muss gestützt auf die einschlägigen Vorgaben des Gesetzes, der Rechtsprechung sowie der konkordatlichen Reglemente die Untersuchungshaft die Unschuldsvermutung stark gewichten und die Haftbedingungen so ausgestalten, dass Haftschäden so gut wie möglich vermieden werden können. Die Haftbedingungen mutmasslich unschuldiger Menschen sollten demnach nicht schlechter als im Vollzug (also bei verurteilten Menschen) sein. Dazu gehören der Gruppenvollzug mit Zellenöffnungen bis zu acht Stunden am Tag, Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten, Sozialdienste sowie eine angemessene medizinische Versorgung. 95% der Personen in Untersuchungshaft befinden sich in den Phasen 2 und 3. Das BJ empfiehlt für die Phasen 2 und 3 den Personalschlüssel von 1,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in. JuWe will von dieser Empfehlung aufgrund der finanzpolitischen Realitäten abweichen und strebt für die Untersuchungshaft einen Personalschlüssel von 1,7 anstatt 1,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in an.
Im Fokus stehen die Gefängnisse Dielsdorf (GFD) und Zürich (GFZ). Dort wurde bis zur erwähnten Direktionsverfügung mit Personalschlüsseln zwischen 2,58 und 4,91 gearbeitet. Das war aus den einleitend dargelegten Gründen der Sicherheit nicht länger verantwortbar. Beim GFZ verschlechterte sich der Personalschlüssel in Überbelegungsphasen der Untersuchungsgefängnisse, die immer wieder vorkommen, noch zusätzlich, dient das Gefängnis doch als «Überlaufbecken» mit bis zu 180 Plätzen. Deshalb sind die 11,0 befristeten Stellen, die für das GFD und die 51,0 befristeten Stellen, die für das GFZ per 1. September 2024 mit Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 15. Juni 2024 geschaffen wurden, auch künftig dringend notwendig und in unbefristete Stellen umzuwandeln. Damit sind diese beiden Gefängnisse dauerhaft mit einem Personalschlüssel von 1,7 ausgestattet. Es handelt sich um folgende Stellen: Stellen Richtposition Klasse VVO 44,0 Aufseher/in 13 16,0 Aufseher/in mbA 15 2,0 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16
2.2 Vollzugseinrichtungen Zürich Die Hauptabteilung Vollzugseinrichtungen Zürich (VEZ) des JuWe umfasst vier sehr unterschiedliche Institutionen, wovon drei einen dringenden Bedarf an zusätzlichen Stellen hatten.
2.2.1 Gefängnis Affoltern Im Gefängnis Affoltern (GFA) werden geschlossene Kurzstrafen (bis 18 Monate) vollzogen. Für den geschlossenen Vollzug empfiehlt das BJ einen Personalschlüssel von 1,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in. Im geschlossenen Kurzstrafenvollzug sind zunehmend Menschen mit Suchterkrankungen sowie Menschen mit psychischen Belastungen bzw. Krankheiten untergebracht. Aufgrund der Störungsbilder weisen diese Menschen oftmals ein sehr aggressives Verhalten auf. In jüngster Zeit kam es zu verschiedenen Vorfällen mit überaus auffälligen und aggressiven Inhaftierten, die für die Sicherheit der Mitarbeitenden und der anderen Inhaftierten eine ernste Gefahr darstellten. Für einen Bereich des GFA wurden dringend mehr Sicherheitsmassnahmen notwendig. Dafür wurden mit Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 15. Juni 2024 2,0 Stellen (in der Richtposition Aufseher/in Klasse 13 VVO) geschaffen. Zur intensiveren Betreuung von psychisch auffälligen Inhaftierten bestand zudem der dringende Bedarf nach 1,0 Stellen in der Richtposition Pflegefachfrau/-mann Klasse 16 VVO im Bereich Psychiatriepflege. Damit näherte sich das GFA dem vom BJ definierten Personalschlüssel ein Stück weit an. Um dies aufrechterhalten zu können, sind die befristeten 3,0 Stellen in unbefristete Stellen umzuwandeln.
2.2.2 Vollzugszentrum Bachtel Das Vollzugszentrum Bachtel (VZB) ist eine Einrichtung für den offenen Vollzug. Für diese Haftform definiert das BJ einen Personalschlüssel von 1,5 Plätzen pro Mitarbeiter/in. Auch im VZB sind zunehmend psychisch auffällige Inhaftierte zu betreuen. Der Anteil Personen mit schweren Suchtkrankheiten ist im VZB sehr hoch. Das VZB hat dafür in einem Trakt einen sogenannten Interventionsvollzug eingerichtet, der personalintensiver ist als der Normalvollzug. Mit Direktionsverfügung vom 15. Juni 2024 wurden dafür folgende 2,8 befristete Stellen geschaffen: 1,2 Stellen in der Richtposition Arbeitsagoge/-agogin Klasse 15 VVO sowie 1,6 Stellen in der Richtposition Sozialpädagoge/ -agogin FH mbA Klasse 17 VVO. Da auch im Bereich Hauswirtschaft und Technischer Dienst dringender Handlungsbedarf bestand, wurden mit derselben Direktionsverfügung 1,4 befristete Stellen geschaffen (1,0 Stellen in der Richtposition Handwerkermeister/in Klasse 15 VVO sowie 0,4 Stellen in der Richtposition Koch/Köchin Klasse 14 VVO). Diese Annäherung an den vom BJ definierten Personalschlüssel ist auch weiter dringend angezeigt, weshalb die befristeten 4,2 Stellen neu unbefristet im Stellenplan zu führen sind.
2.2.3 Halbgefangenschaft Winterthur Für die Vollzugsform «Halbgefangenschaft» macht das BJ keine Angaben zum Personalschlüssel. Die meisten dort eingewiesenen Personen gehen tagsüber auswärts einer Arbeit nach und verbringen die Freizeit, die Nächte und die Wochenenden in der Institution. Die Sicherheitsvorkehrungen sind geringer als in anderen Haftformen. Um die zu leistenden Schichten abdecken zu können, benötigte die Halbgefangenschaft Winterthur (HGW) 2,0 Stellen mehr als bisher, was einem Personalschlüssel von 3,8 eingewiesenen Personen pro Mitarbeiter/in entspricht. Um die bestehenden personellen Mittel in der HGW langfristig erhalten und gewährleisten zu können, sollen die 2,0 befristeten Stellen (in der Richtposition Aufseher/in mbA Klasse 14 VVO) in unbefristete Stellen umgewandelt werden.
2.2.4 Zusammenfassung Insgesamt sollen in den Einrichtungen der VEZ 9,2 befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt werden: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Aufseher/in 13 0,4 Koch/Köchin mbA 14 2,0 Aufseher/in mbA 14 1,2 Arbeitsagoge/-agogin 15 1,0 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16 1,0 Handwerkermeister/in 15 1,6 Sozialpädagoge/-pädagogin FH mbA 17
2.3 Justizvollzugsanstalt Pöschwies Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies besteht zur Hauptsache aus 346 Plätzen für den Vollzug längerer Strafen und Massnahmen. Dieser Bereich ist unterteilt in einen Normalvollzug mit 192 Plätzen und verschiedene Spezialabteilungen, die betreuungsintensiver sind, namentlich die Sicherheitsabteilungen sowie die Forensisch-Psychiatrische Abteilung mit 24 Plätzen, in der ausschliesslich sogenannte Massnahmen vollzogen werden. Weiter gibt es in der JVA Pöschwies eine Abteilung für den Kurzstrafenvollzug mit 30 Plätzen. Während für den geschlossenen Vollzug ein Personalschlüssel von 1,3 Plätzen pro Mitarbeiter/in angestrebt wird, werden für den Massnahmenvollzug und für betreuungsintensive Spezialabteilungen mehr personelle Mittel benötigt. In einem ersten Schritt wurden für die Reorganisation und Weiterentwicklung des sicherheitsorientierten Spezialvollzugs einschliesslich Einzelhaft sowie für den Gesundheitsdienst der JVA Pöschwies mit Direktionsverfügung vom 15. Juni 2024 4,0 Stellen wie folgt befristet geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Aufseher/in 13 2,0 Aufseher/in mbA 14 Die befristeten 4,0 Stellen sind in unbefristete Stellen umzuwandeln, um die Fachkompetenz und Kontinuität in sicherheitsrelevanten sowie gesundheitsbezogenen Bereichen langfristig sicherzustellen und die JVA Pöschwies Schritt für Schritt an den Soll-Bestand gemäss den Empfehlungen des BJ heranzuführen. 2.4 Bewährungs- und Vollzugsdienste
2.4.1 Rückfallprävention In den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (BVD) ist die Risikoabklärung von Gewalt- und Sexualstraftätern und in der Folge die Umsetzung des risikoorientierten Sanktionenvollzugs zentral für die Rückfallprävention und den Schutz der Gesellschaft vor solchen Täterinnen und Tätern. Auch sind die BVD zuständig für die Umsetzung weiterer gesetzlicher Aufträge im Bereich alternativer Vollzugsformen wie Electronic Monitoring, Tätigkeit-, Kontakt- und Rayonverbote (TKR-Verbote), Gemeinnützige Arbeit, Lernprogramme. Die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen erbringt für die Kantone des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats zentrale Dienstleistungen. Die Anzahl behandelter Fälle bzw. erbrachter Dienstleistungen hat von 2016 bis 2022 um 45% zugenommen. Mit verschiedenen Anpassungen der Organisation und der Prozesse wurden die Abläufe optimiert und der grösste Teil des Fallzuwachses konnte damit bewältigt werden. Übrig blieb der Bedarf an 1,0 zusätzlichen Stellen Psychologe/-login, um das sicherheitsrelevante Fallvolumen auch künftig korrekt abwickeln zu können, diese 1.0 Stellen wurden mit Direktionsverfügung vom 15. Juni 2024 befristet geschaffen. Dieser Bedarf ist langfristig ausgewiesen, weshalb die befristete 1,0 Stellen in der Richtposition Psychologe/-login Klasse 19 VVO als unbefristete Stelle im Stellenplan aufzunehmen ist.
2.4.2 Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote Die BVD sind zudem zuständig für die Überwachung der TKR-Verbote, die seit 1. Januar 2015 von Gerichten ausgesprochen werden können. Nach einer anfangs zögerlichen Entwicklung kam es seit 2020 zu einem starken Anstieg von neu angeordneten TKR-Verboten. Da 2020 46 neue Fälle und 2021 71 neue Fälle bei den BVD eingingen und bis dahin keine personellen Mittel für den Vollzug von TKR-Verboten vorhanden waren, wurden 2022 mit Direktionsverfügung 2,0 befristete Stellen in der Richtposition Sozialarbeiter/in mbA in der Klasse 18 VVO geschaffen. Bei einem Grossteil der Personen mit einem TKR-Verbot handelt es sich um Männer mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot. Diese Aufträge können auf absehbare Zeit nicht abgeschlossen werden und führen zu einer langfristigen Zunahme des Bestands: Von 91 Fällen Ende 2020 ist die Fallzahl auf 356 Fälle bis Ende 2023 angewachsen. Um die stetig zunehmende Anzahl TKR-Verbote überwachen zu können, wurden mit Direktionsverfügung vom 15. Juni 2024 im BVD zusätzlich 1,0 Stelle (Richtposition Sozialarbeiter/in mbA, Klasse 18 VVO) befristet geschaffen. Gemäss bisherigen Kennzahlen ist mit einer weiteren Fallzunahme zu rechnen. Um den gesetzlichen Auftrag langfristig erfüllen zu können, werden diese 3,0 befristeten Stellen zwingend auch weiterhin benötigt und sind deshalb in unbefristete Stellen umzuwandeln. Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Psychologe/-login 19 3,0 Sozialarbeiter/in mbA 18
2.5 Psychiatrisch-Psychologischer Dienst Auf den 1. Juli 2022 mit Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 erfolgte im schweizerischen Krankenversicherungsrecht die Umstellung vom Delegations- zum Anordnungsmodell in der Psychotherapie. Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für die Abrechnung von psychologisch-psychotherapeutischen Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) grundlegend geändert. Wegen der neu definierten formalen Anforderungen (Art. 50c Bst. b Verordnung über die Krankenversicherung [SR 832.102]) ist absehbar, dass sich das Therapieumfeld verändert. Es war damit zu rechnen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der für JuWe bisher extern tätigen niedergelassenen forensisch qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten keine Behandlungen mehr durchführen können, da sie die Kriterien für die OKP-Abrechnung nicht mehr erfüllen. Damit der Psychiatrisch- Psychologische Dienst (PPD) die entsprechenden Behandlungen nahtlos übernehmen konnte, mussten entsprechende personelle Mittel geschaffen werden. Mit der Einführung der neuen formalen Bedingungen hat sich auch die Ausbildungssituation von angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im PPD verändert. Neu müssen sie neben einer Berufsausübungsbewilligung über mindestens ein Jahr klinische Erfahrung in einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtung mit Anerkennung als ambulante oder stationäre Weiterbildungsstätte der Kategorie A, B oder C verfügen, um für die OKP-Abrechnung zugelassen zu werden. Um die Ausbildungsverantwortung für forensisches Fachpersonal weiterhin wahrnehmen und so auch dem Fachkräftemangel begegnen zu können, war die Anerkennung des PPD als Weiterbildungsstätte durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung notwendig. Diesen neuen Anforderungen konnte der PPD mit den 2022 und 2023 mittels Direktionsverfügungen neu geschaffenen befristeten Stellen erfolgreich begegnen. Es handelt sich dabei um 1,0 Stellen in der Richtposition Leitende/r Psychologe/-login Klasse 21 VVO, um 2,8 Stellen in der Richtposition Psychologe/-login Klasse 20 VVO sowie um 1,0 Stellen in der Richtposition Oberarzt/-ärztin Klasse 23 VVO und 1,0 Stellen Oberarzt/-ärztin in der Klasse 25 VVO. Um diese notwendigen Strukturen aufrechtzuerhalten, sind die befristeten 5,8 Stellen in unbefristete Stellen zu überführen.
Stellen Richtposition Klasse VVO 2,8 Psychologe/-login 20 1,0 Leitende/r Psychologe/-login 21 1,0 Oberarzt/-ärztin 23 1,0 Oberarzt/-ärztin 25
2.6 Fachbereich Recht Die Compliance-Anforderungen an die Beschaffungsprozesse und die Verträge werden immer höher. Um sie erfüllen zu können, sind besondere juristische Kenntnisse und Kompetenzen notwendig. Neben den submissionsrechtlichen Fragestellungen nehmen auch der Datenschutz und die Informationssicherheit weiter an Bedeutung zu. Damit das zentral geführte Vertrags- und Beschaffungsteam sowie das Datenschutz-Kompetenzteam die Rechtskonformität sicherstellen können, wurden 2023 mittels Direktionsverfügung 3,0 befristete Stellen ge- schaffen, nämlich 2,0 Stellen in der Richtposition Juristische/r Sekretär/in mbA Klasse 21 VVO und 1,0 Stellen in der Richtposition Verwaltungsassistent/in Klasse 13 VVO. Um die Herausforderungen in diesem Bereich auf Dauer zu bewältigen, sind die befristeten Stellen in unbefristete zu überführen. Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 13
2.7 Fachbereich Finanzen, Controlling und Logistik Im JuWe, einem der grössten Ämter der kantonalen Verwaltung, sind verschiedene Projekte und Prozessoptimierungen im Gange oder in Planung. Um diese Vorhaben fachseitig effizient zu bewältigen und um sie mit den zahlreichen Arbeitspartnerinnen und -partnern zu koordinieren, benötigte JuWe personelle Mittel für eine entsprechende Leitungsperson. Deshalb wurden 2023 mit Direktionsverfügung 1,0 befristete Stellen in der Richtposition Abteilungschef/in Klasse 21 VVO geschaffen. Aufgrund der Übernahme zusätzlicher Aufgabenfelder wie der strategischen Baukoordination und der Fachstelle Sicherheit sowie der Mitarbeit in verschiedenen Projekten nahmen die Koordinations-, Administrations- und Organisationsaufgaben der Fachbereichsleitung Finanzen, Controlling und Logistik (FCL) stark zu. Deshalb waren zusätzliche personelle Mittel in der Unterstützung der Fachbereichsleitung erforderlich und es wurden mit derselben Direktionsverfügung befristet 0,5 Stellen in der Richtposition Verwaltungsassistent/in Klasse 13 VVO geschaffen. Die erwähnte Leitungsfunktion ist im JuWe für den fachseitigen Betrieb von Fachapplikationen und für die Koordination weiterer Vorhaben auch künftig unabdingbar. Gleiches gilt für die Führungsunterstützung, damit die Leitung FCL den thematisch breiten Fachbereich mit den vielen Schnittstellen zu Arbeitspartnern überhaupt führen kann. Die befristet geschaffenen 1,5 Stellen sind deshalb im Stellenplan neu unbefristet zu führen. Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Verwaltungsassistent/in 13 1,0 Abteilungschef/in 21
3. Finanzielle Auswirkungen Die insgesamt 89,5 befristeten Stellen sollen mit Wirkung ab 1. März 2025 unbefristet im Stellenplan geführt werden. Die Kosten für diese Stellen belaufen sich auf insgesamt 13,1 Mio. Franken pro Jahr. Hierbei ist der notwendige Sachaufwand (Dienstkleider, Funkgeräte, Personensicherungssysteme) miteingerechnet. Die
Ausgaben für 2025 sind im Budget enthalten. Die ab 2026 benötigten Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 sowie in den Folgejahren in der Leistungsgruppe Nr. 2206, Justizvollzug und Wiedereingliederung, einzustellen. Vergleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan von JuWe bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan von Justizvollzug und Wiedereingliederung werden mit Wirkung ab 1. März 2025 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 48,0 Aufseher/in 13 4,0 Aufseher/in mbA 14 0,4 Koch/Köchin mbA 14 1,2 Arbeitsagoge/-agogin 15 16,0 Aufseher/in mbA 15 1,0 Handwerkermeister/in 15 3,0 Pflegefachfrau/-mann HF mbA 16 1,6 Sozialpädagoge/-pädagogin FH mbA 17 1,0 Psychologe/-login 19 3,0 Sozialarbeiter/in mbA 18 2,8 Psychologe/-login 20 1,0 Leitende/r Psychologe/-login 21 1,0 Oberarzt/-ärztin 23 1,0 Oberarzt/-ärztin 25 1,5 Verwaltungsassistent/in 13 1,0 Abteilungschef/in 21 89,5 Total
II. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli