RRB Nr. 1330/2024
Motion Josef Widler, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Ein mindestens sechsmonatiges Pflegepraktikum, Voraussetzung zur Zulassung zum Eignungstests für das Studium der Medizin, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 326/2024
Sitzung vom 18. Dezember 2024
1330. Motion (Ein mindestens sechsmonatiges Pflegepraktikum,
Erwägungen
Voraussetzung zur Zulassung zum Eignungstests für das Studium der Medizin) Kantonsrat Josef Widler, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 30. September 2024 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat schafft die gesetzliche Grundlage, um ein mindestens sechsmonatiges Pflegepraktikum als Voraussetzung für den Zugang zum Medizinstudium vorzuschreiben. Begründung Die Nachfrage nach neu ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Gründe dafür sind die Zunahme der Wohnbevölkerung im Kanton Zürich, speziell der über 65-jährigen. In den nächsten Jahren steigen zudem die Babyboomer aus dem Arztberuf aus. Heute kommen Studierende der Humanmedizin erst im fünften Studienjahr in Kontakt mit kranken und sterbenden Menschen. Viele Studierende sind mit dieser Situation konfrontiert und entschliessen sich bereits vor Abschluss des Studiums oder nach dem Staatsexamen, nicht als Ärztinnen oder Ärzte tätig zu werden. Im Pflegepraktikum sollen sie deshalb mit dem Leiden von pflegebedürftigen und sterbenden Menschen in Berührung gebracht werden, indem sie Einblick in den Pflegealltag erhalten. 2022 haben sich 6147 Personen um 2172 Studienplätze beworben, 3975 Bewerberinnen und Bewerber wurden abgewiesen. In den letzten Jahren steigen leider immer mehr Jungärztinnen und Jungärzte aus den oben erwähnten Gründen aus dem Beruf aus. Sie werden vom Berufsalltag überrascht und überfordert. Offenbar ist die heutige Auswahlmethode nicht geeignet, resiliente Personen zu selektionieren. Es soll deshalb den Anwärterinnen und Anwärtern für ein Medizinstudium ermöglicht werden, während mindestens sechs Monaten als Hilfspflegende ein Praktikum zu absolvieren. So erhalten sie Einblick in den Spital- oder Pflegeheimalltag, und interprofessionelles Arbeit wird gefördert. Zusätzlich wird ihr Verständnis für die Anliegen der Pflegenden gestärkt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Josef Widler, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen:
1. Ausgangslage Seit der Einführung des Numerus Clausus 1998 sind die Selektionsmechanismen für das Medizinstudium Gegenstand von fachlichen und politischen Diskussionen. An sieben Universitäten (Zürich, Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Tessin und Fribourg) und der ETH wird der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) angewandt. An drei Universitäten (Genf, Lausanne und Neuenburg) wird nach dem ersten Studienjahr die Anzahl Studierender mit Prüfungen mehr als halbiert. In einer eingehenden Evaluation des Schweizerischen Wissenschaftsrates für die Schweizer Hochschulkonferenz wurde 2016 festgestellt, dass der EMS eine geeignete Methode zur Selektion darstellt (vgl. files.wissenschaftsdium_SWIR_d.pdf). Im Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 146/2018 betreffend Numerus clausus oder alternative Eignungsprüfung für das Medizinstudium an der Universität Zürich: «Israelisches Modell» oder ähnliche zweistufige Verfahren, Selektion nach dem ersten Studienjahr, «sur dossier»-Zulassung (Vorlage 5639) äusserte sich der Regierungsrat ausführlich zur Kritik am EMS und legte alternative Zulassungsverfahren dar. Der Regierungsrat kam darin zum Schluss, dass sich die bisherige Praxis zur Auswahl von Studierenden für die medizinischen Studiengänge bewährt hat. Der EMS hat eine hohe Vorhersagekraft hinsichtlich des Studienerfolges. Die Zahl der Studierenden, die das Studium abbrechen, ist erfreulich tief (weit unter 10%). Die Abbruchquote liegt namentlich auch unter den Werten der Schweizer Hochschulen ohne Eignungstest. Im Bericht und Antrag zum genannten Postulat wurde auch auf eine Motion des Nationalrates von 2015 (Motion 15.3687) hingewiesen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, ein Praktikum als Ersatz oder Ergänzung zum EMS zu prüfen. Die eidgenössischen Räte lehnten diese Motion 2017 ab. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass kaum genügend Praktikumsplätze geschaffen werden könnten und dass die Einführung eines Praktikums zu einer Verlängerung der Medizinausbildung führen würde.
2. Forderung nach einem mindestens sechsmonatigen Pflegepraktikum Vorab ist auf die Unklarheit zwischen dem Titel und der einleitenden Forderung der Motion bezüglich des sechsmonatigen Pflegepraktikums als «Voraussetzung zur Zulassung zum Eignungstest» bzw. als «Voraussetzung für den Zugang zum Medizinstudium» hinzuweisen. Aufgrund der präziseren Formulierung im Titel wird davon ausgegangen, dass die Forderung auf ein Pflegepraktikum als Zulassung zum EMS abzielt. Diese Forderung ist aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen: a) Pflegepraktikum zur Erreichung des Motionsziels ungeeignet Die Forderung nach der Einführung eines Pflegepraktikums wird mit dem frühzeitigen Ausstieg der Jungärztinnen und Jungärzte aus ihrem Beruf begründet. Mit der Motion ist die Erwartung verknüpft, dass mit einem vertieften Einblick angehender Ärztinnen und Ärzte in die medizinische Praxis bereits vor Studienbeginn deren Berufsfeldverweildauer nach Studienabschluss erhöht wird. Diese Einschätzung ist kritisch zu beurteilen. Die Ausübung des Arztberufs bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten. Die erforderlichen praktischen Kompetenzen werden erst im Laufe des Gesamtstudiums sowie der Weiterbildung vertieft entwickelt und erworben. Dennoch verlassen immer wieder junge Ärztinnen und Ärzte frühzeitig ihren Beruf. Dieser Ausstieg erfolgt in der Regel nicht aufgrund der konkreten Tätigkeit mit den Patientinnen und Patienten oder der fehlenden Erfahrung im Umgang mit Krankheits- und Todesfällen. Vielmehr stehen für den Ausstieg aus dem Beruf meist die langen und unregelmässigen Arbeitszeiten, die Schichtarbeit, die schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der wachsende administrative Aufwand in den Spitälern im Vordergrund. Um die Berufsverweildauer zu verlängern und die Abkehr von der klinischen Tätigkeit in der Patientenversorgung zu vermindern, sind deshalb andere Massnahmen sinnvoll, welche die erwähnten Problemfelder angehen und vor allem in der Weiterbildungsphase ansetzen. Ein Pflegepraktikum, wie es die vorliegende Motion fordert, ist hierzu nicht geeignet. Der Regierungsrat geht mit den Motionärinnen und Motionären darin einig, dass der frühzeitige Patientenkontakt in der Ausbildung von grosser Bedeutung ist. Das aktuelle Curriculum des Medizinstudiums an der Universität Zürich (UZH) sieht praktische Erfahrungen im dritten
und vierten Studienjahr mit klinischen Kursen und im fünften Studienjahr mit einem neunmonatigen Praktikum vor. Neu wurde zudem ein entsprechendes Modul im ersten Studienjahr etabliert. Im Rahmen der überwiesenen Motion KR-Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich hat der Universitätsrat die UZH zudem mit dem Projekt «Med500+» beauftragt. Ziel des Projekts ist die Erarbeitung der Rahmenbedingungen für eine massgebliche Erhöhung der Studienkapazität in Humanmedizin. Teil des Projekts ist auch eine Curriculumsreform, in der unter anderem der frühzeitige Patientenkontakt weiter ausgebaut werden soll. b) Keine Kapazitäten für zusätzliche Praktikumsplätze 2023 sind gesamtschweizerisch 3142 Personen zum EMS angetreten. 1195 Personen (39%) erhielten einen Studienplatz, 1966 Personen (61%) wurden abgelehnt. An der UZH meldeten sich 2023 1670 Personen zum Studium in Humanmedizin an, davon hatten 842 Personen Wohnsitz im Kanton Zürich. Bei Umsetzung der Motion wären damit 2023 allein für die Studienanwärterinnen und -anwärter aus Zürich rund 101 000 Praktikumstage im Kanton Zürich notwendig gewesen (842 Personen × 24 Wochen × 5 Tage). Dieser Berechnung liegt die Annahme zugrunde, dass die betreffenden Personen das Praktikum in der Regel in ihrem Wohnkanton absolvieren. Die sehr grosse Zahl der notwendigen zusätzlichen Praktikumsplätze wird im Vergleich zu den Masterstudierenden im Zürcher Curriculum deutlich: für diese waren im Wahlstudienjahr 2023 50 400 Praktikumstage notwendig. Diese grosse Zahl an zusätzlichen Plätzen kann von den Zürcher Gesundheitsinstitutionen nicht bereitgestellt werden. Schon heute lastet ein hoher Druck auf den Spitälern, ausreichend Praktikumsplätze für die klinische Ausbildung während des Medizinstudiums zu schaffen und die knappen Kapazitäten zu erweitern. Noch mehr gilt dies für den Bereich der Pflege, wo die Institutionen derzeit im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative das Ausbildungsangebot für die Pflegeberufe ausbauen und ihre Kapazitätsgrenzen ausreizen müssen. Ein obligatorisches Praktikum für angehende Medizinstudierende würde diesen Ausbau zusätzlich erschweren und die Pflegeinitiative unnötig konkurrenzieren. In der praktischen Umsetzung bräuchte es für die zusätzlichen Plätze betreuendes Fachpersonal, das in der Folge am Patientenbett fehlen
würde – dies vor dem Hintergrund des bereits ausgeprägten Fachkräftemangels. Bei dieser Sachlage lassen die Kapazitäten der Zürcher Gesundheitsinstitutionen die Bereitstellung von jährlich über 100 000 zusätzlichen Praktikumstagen für mehrere hundert junge Erwachsene nicht zu.
c) Verlängerung der Ausbildungszeit Die ärztliche Ausbildung gehört schon jetzt zu einer der längsten Berufsausbildungen. An ein sechsjähriges Medizinstudium schliesst sich je nach Fachrichtung noch eine fünf- bis sechsjährige Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt an, die in der Regel die Voraussetzung für eine spätere Tätigkeit in der freien Praxis ist. Einer der Hauptgründe für ein Ausscheiden aus dem Arztberuf ist, wie erwähnt, die geringe Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die in erster Linie an den langen Arbeitszeiten und der fehlenden Möglichkeit von Teilzeitmodellen während der ärztlichen Weiterbildung festgemacht wird. Nach Abschluss der Weiterbildung sind Teilzeitmodelle einfacher zu realisieren. Zurzeit scheiden viele Ärztinnen und Ärzte allerdings bereits vor Abschluss der ärztlichen Weiterbildung aus, wobei der Anteil von ausscheidenden Frauen höher als jener der Männer ist. Mit der Einführung eines Pflegepraktikums würde sich der Abschluss der ärztlichen Aus- und Weiterbildung aus studienorganisatorischen Gründen um ein weiteres Jahr nach hinten verschieben und damit auch das Problem der mangelnden Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verschärfen. d) Numerus Clausus weiterhin notwendig Das obligatorische Praktikum würde die Selektion der Studierenden durch einen Eignungstest nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Damit würden auch künftig mehrere hundert Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich den EMS absolvieren und eine Mehrheit davon würde trotz absolviertem Praktikum weiterhin nicht zum Studium zugelassen werden können. Die vorgeschlagene Massnahme führt folglich dazu, dass jene Personen, die nicht zugelassen werden, aufgrund einer in diesem Zeitpunkt fehlenden Anschlusslösung mindestens ein halbes, häufig wohl aber ein ganzes Studienjahr verlieren. e) Notwendigkeit der gesamtschweizerischen Koordination Das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium an Hochschulen mit Numerus Clausus ist einheitlich geregelt und wird von der Schweizerischen Hochschulkonferenz und swissuniversities verantwortet und koordiniert. Die einseitige Einführung eines obligatorischen sechsmonatigen Pflegepraktikums im Kanton Zürich würde deshalb zu erheblichen Schwierigkeiten in der Durchführung des gesamtschweizerisch koordinierten Zulassungsverfahrens führen. Auf Bundesebene wurde zudem
am 23. September 2024 die Motion 23.3293 Roduit an den Bundesrat überwiesen. Diese kritisiert die bisherige Selektion und verlangt, dass zukünftig die Zulassung von Studierenden zum Medizinstudium auf Kompetenz- und Qualitätskriterien beruhen soll. Ein einseitiges «Vor- preschen» des Kantons Zürich könnte eine erneute zeitnahe Umgestaltung der Selektionskriterien notwendig machen, wenn der Bund andere Kriterien gemäss der Motion Roduit festlegen sollte. Bei einem Alleingang Zürichs ist zudem davon auszugehen, dass viele angehende Studierende auf Studienorte ohne Praktikum ausweichen, was dem Medizinstandort Zürich schaden würde. Änderungen im Zulassungsverfahren zum Medizinstudium sind deshalb auf Ebene der gesamtschweizerisch zuständigen Hochschulorgane anzugehen. f) Kosten Die Organisation und die Durchführung eines mindestens sechsmonatigen obligatorischen Praktikums sind anspruchsvoll und mit hohen Kosten verbunden. Die Zürcher Gesundheitsinstitutionen könnten eine derart hohe Anzahl an «unqualifizierten» Mitarbeitenden nicht sinnvoll in arztnahen oder pflegerischen Tätigkeiten einsetzen, weshalb für deren Betreuung zusätzliches qualifiziertes Personal vorzusehen wäre. Bei einer Praktikumsdauer von sechs Monaten wäre den Praktikantinnen und Praktikanten aus personalrechtlichen Gründen zudem eine Entschädigung auszurichten. Damit würden die Praktikumsbetriebe personell und finanziell doppelt belastet, und sie müssten dafür durch den Kanton entschädigt werden.
3. Fazit Die Einführung eines sechsmonatigen Pflegepraktikums als Zulassungsvoraussetzung zum Eignungstest für das Medizinstudium ist ressourcen- und kostenintensiv und mit vernünftigem Aufwand nicht umsetzbar. Für die Umsetzung des Ziels der Motion ist das Praktikum nicht geeignet, da dadurch kein günstiger Einfluss auf die Berufsverweildauer junger Ärztinnen und Ärzte erwartet werden kann. Aufgrund der Verlängerung der Ausbildungsdauer wäre vielmehr zu befürchten, dass das Medizinstudium in Zürich an Attraktivität verliert und der Ärztemangel dadurch weiter verschärft würde. Die Institutionen des Gesundheitswesens wären mit der Einrichtung einer derart grossen Zahl zusätzlicher Praktikumsplätze aufgrund der allgemein beschränkten Kapazitäten im Gesundheitswesen überfordert. Entsprechende Anstrengungen würden sich insbesondere zulasten der Pflege und damit auch der Patientinnen und Patienten auswirken, was es gerade vor dem Hintergrund des ausgewiesenen Fachkräftemangels zwingend zu verhindern gilt. Darüber hinaus würde die Einführung eines Praktikums mit systematischen Fehlinvestitionen einhergehen, würden doch zahlreiche Personen ein Praktikum absolvieren, die im anschliessenden Selektionsverfahren gar keine
Zulassung zum Medizinstudium erhielten. Die einseitige Einführung eines obligatorischen Pflegepraktikums im Kanton Zürich würde schliesslich auch zu Schwierigkeiten aufgrund der gesamtschweizerischen Koordination der Zulassungsverfahren führen. Mit dem Projekt «Med500+» zur Erhöhung der Anzahl der Studienplätze (vgl. Motion KR-Nr. 125/2021) bereitet die UZH Massnahmen vor, die unmittelbar und direkt am ausgewiesenen Ärztemangel in der Schweiz ansetzen. Es ist sachgerecht, die ohnehin knappen Mittel – in personeller wie finanzieller Hinsicht – zu bündeln und auf dieses Projekt zu konzentrieren. Die in diesem Rahmen vorgesehenen Anpassungen im Curriculum werden den Praxisbezug im Medizinstudium der UZH weiter stärken. Insofern wird damit auch dem Anliegen der Motion entsprochen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 326/2024 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli