RRB Nr. 1334/2024
Amt für Landschaft und Natur, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2024
1334. Amt für Landschaft und Natur (Stellenplan)
Erwägungen
1. Herausforderungen im Fachbereich Neobiota Quarantäneorganismen bedrohen die Biodiversität, die Lebensmittelproduktion und damit verbunden die Ernährungssicherheit. Breiten sie sich erst einmal aus, stellen sie eine direkte Gefahr für die Versorgungssicherheit dar. Die Bekämpfung ist nicht nur mit exponentiell steigenden Kosten, sondern auch mit einem exponentiell steigenden Pflanzenschutzmitteleinsatz verbunden. Um die Ausbreitung und die damit zusammenhängenden Folgen zu verhindern, werden die Organismen im Auftrag des Bundes überwacht, getilgt und allenfalls eingedämmt. Dafür zuständig ist die Fachstelle Pflanzenschutz als Teil des Fachbereichs Pflanzenbau & Agrartechnik am Strickhof, einer Abteilung des Amtes für Landschaft und Natur (ALN). Die Fachstelle Pflanzenschutz besteht derzeit aus drei Personen mit 2,5 Stellen. In den letzten vier Jahren hat sich die Anzahl der Überwachungsaufträge von 16 auf 26 erhöht. Zudem musste der Kontrollumfang der einzelnen Aufträge ausgebaut werden. Allein für die Überwachung hat sich im Kanton Zürich die aufgewendete Stundenzahl von 240 im Jahr 2020 auf 450 im Jahr 2023 fast verdoppelt. Mit den dafür vorgesehenen Stellenprozenten war das bereits jetzt nicht mehr zu bewältigen. Einige Aufträge konnten deshalb wegen der knappen personellen Mittel gar nicht oder nur unvollständig ausgeführt werden. 2023 wurde erstmals in der Region Kloten ein Japankäferbefall festgestellt. Dieser stellt eine sehr grosse Gefahr für die Landwirtschaft und die Biodiversität dar, da er sich von mehr als 400 Wirtspflanzen ernährt. Würde man diesen Schädling nicht mit allen möglichen Mitteln zu tilgen versuchen, würden massive Schäden und damit verbunden hohe Kosten im ganzen Kanton Zürich und später in der ganzen Schweiz die Folge sein. Aus diesem Grund wurden verschiedene Massnahmen ergriffen (200 Fallen zur Überwachung und Bekämpfung, Einsatz von Insektiziden, Nematodenausbringung gegen Larven und vieles mehr), um den Schädling möglichst zu tilgen. Für die Bekämpfung dieses Organismus wurden insgesamt 8000 Stunden investiert, wobei 1400 Stunden direkt in der Fachstelle Pflanzenschutz anfielen. Dies hatte zur Folge, dass fast 800 angeordnete Überstunden ausbezahlt werden mussten.
Der Japankäfer wird noch viele Jahre Aufwand verursachen. Sollte sich in den kommenden Jahren herausstellen, dass der Käfer nicht mehr getilgt werden kann, wird zur Eindämmungsstrategie gewechselt. Dies bedeutet, dass weiterhin der Grossteil der genannten Massnahmen, die vom Bund vorgeschrieben werden, umgesetzt werden müssen. Im Kanton Tessin, der sich bereits in der Eindämmungsstrategie befindet, sind über 500 Fallen zur Bekämpfung der Quarantäneorganismen im Einsatz. Dafür werden vier Vollzeitstellen eingesetzt. Aufgrund der Globalisierung und der steigenden Anzahl Überwachungsaufträge des Bundes ist in Zukunft mit weiteren neuen Quarantäneorganismen zu rechnen. Aus diesem Grund wurden auf Bundesebene trotz Schuldenbremse zusätzliche Mittel von 0,6 Mio. Franken bewilligt, die für zusätzliche Stellen eingesetzt werden sollen.
2. Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft des Bundes stehen viele Veränderungen an, welche die Fachstelle Pflanzenschutz in den nächsten Jahren zusätzlich beanspruchen werden: Damit Landwirtinnen und Landwirte Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen dürfen, müssen sie eine Fachbewilligung erlangen. Ab 2027 müssen neu zusätzlich Weiterbildungskurse besucht werden, damit die Fachbewilligung ihre Gültigkeit behält. Somit müssen ab dann insgesamt 3500 Zürcher Landwirtinnen und Landwirte alle fünf Jahre acht Kursstunden der Fachstelle Pflanzenschutz absolvieren. Zusätzlich wird im gleichen Zeitraum die Einführung eines neuen Systems zur Erfassung des Pflanzenschutzmittelverbrauchs auf den Betrieben, das sogenannte Digiflux, eingeführt. Dies wird eine grosse administrative Herausforderung für die Landwirtinnen und Landwirte im Kanton, weshalb die Fachstelle Pflanzenschutz mit einem grösseren Anfragevolumen für Unterstützung rechnet.
3. Aufgaben der Fachstelle Pflanzenschutz und erforderliche zusätzliche personelle Mittel Der Grundauftrag der Fachstelle Pflanzenschutz ist in der Verordnung über die landwirtschaftliche und die bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung (SR 915.1) umschrieben. Das Beratungsportfolio besteht aus einzelbetrieblichen Beratungen, Kursen, Publikationen, Versuchen, Vollzugsunterstützung sowie Mitarbeit in kantonsinternen und nationalen Gremien, Arbeitsgruppen und Projekten. Die Fachstelle Pflanzenschutz ist nach § 161 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LS 910.1) die zuständige Fachstelle für den Vollzug der Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schad- organismen (SR 916.20). Sie ist damit nach den Vorgaben des Bundes verpflichtet, Quarantäneorganismen zu überwachen und bei Bedarf zu bekämpfen. Um die erwähnten Herausforderungen der Fachstelle Pflanzenschutz im Spezialbereich Neobiota und für die Bereitstellung von Weiterbildungsangeboten im Pflanzenschutz in Zukunft zu bewältigen, ist der Stellenplan des ALN wie folgt per 1. Januar 2025 zu erweitern: Stellen Richtposition Klasse VVO Es handelt sich hierbei um eine ordentliche Stellenaufstockung von im Stellenplan des ALN (Abteilung Strickhof) bereits bestehenden Stellen. Die Stellenschaffung führt zu jährlichen Mehrkosten von rund Fr. 150 000 (Lohn einschliesslich Sozialleistungen und Infrastruktur). Da der Bund beim erstmaligen Auftreten eines Quarantäneorganismus 75% und nachfolgend 50% der Bekämpfungskosten entschädigt, werden sich die Lohnkosten entsprechend verringern. Mit dem vermehrten Auftreten von solchen Quarantäneorganismen ist davon auszugehen, dass die Stelle vollumfänglich über die Entschädigung durch den Bund finanziert werden kann. Die jährlichen Kosten sind im Budget 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 eingestellt.
4. Herausforderungen im Vollzug der Direktzahlungen gemäss Bundesagrarpolitik Die Abteilung Landwirtschaft des ALN ist gemäss § 1 der Landwirtschaftsverordnung vom 23. Oktober 2019 (LS 910.11) für den Vollzug der Bundesagrarpolitik und die Administration der Direktzahlungen zuständig. Agricola ist das heutige gemeinsame Agrarinformationssystem von zwölf Kantonen, zu denen auch der Kanton Zürich zählt. Bis Ende 2025 führt der Kanton Zürich im Auftrag dieser Kantone die Geschäftsstelle von Agricola. Diese Funktion (0,8 Stellen) ist eine befristete Projektstelle, die bis Ende 2025 noch durch die zwölf Kantone finanziert wird. Ab 2026 ist die Geschäftsstelle des Agrarinformationssystems ausgelagert an die eOperations AG, die im Eigentum aller Kantone ist. Aufgrund der räumlichen und fachlichen Nähe hat die Geschäftsstelle viele Koordinations- und Betreuungsaufgaben für den Kanton Zürich mit abgedeckt. Auf kantonaler Ebene benötigt es deshalb personelle Mittel, um das Agrarinformationssystem zu betreuen und die Weiterentwicklung des Agrarinformationssystem gemäss dem kantonalen Bedürfnis sicherzustellen. Mit RRB Nr. 277/2023 wurden diese personellen Mittel bis Ende Mai 2025 bewilligt, danach fehlen sie dem ALN.
Die Funktion der fachlichen und technischen Applikationsverantwortung auf kantonaler Ebene benötigt es jedoch weiterhin. Ab 2026 wird Agricola von einem neuen überkantonalen IT-Tool abgelöst. Die Einführung und Nutzung dieser neuen IT-Lösung zum Vollzug der landwirtschaftsrelevanten Gesetzgebung ist in vollem Gange. Der Bund plant zudem, weitere neue IT-Tools für den kantonalen Vollzug verbindlich zu erklären, was auf kantonaler Ebene weitere personelle Mittel erfordert. Deshalb ist die Stelle weiterzuführen und der Stellenplan ab 1. Juni 2025 wie folgt zu erweitern: Stellen Richtposition Klasse VVO Es handelt sich hierbei um eine ordentliche Stellenaufstockung von einer im Stellenplan des ALN (Abteilung Landwirtschaft) bereits bestehenden Stelle. Dies führt ab 2025 zu jährlichen Mehrkosten von Fr. 180 000 (Lohn einschliesslich Sozialleistungen und Infrastruktur). Die jährlichen Kosten sind im Budget 2025 sowie im KEF 2025–2028 eingestellt. Die Kosten gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Landschaft und Natur werden mit Wirkung ab 1. Januar 2025 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO
II. Im Stellenplan des Amtes für Landschaft und Natur werden mit Wirkung ab 1. Juni 2025 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli