RRB Nr. 1335/2024
Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, Linda Camenisch, Wallisellen, und Stefan Schmid, Niederglatt, betreffend Studienerstellung durch die kantonale Verwaltung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 304/2024
Sitzung vom 18. Dezember 2024
1335. Anfrage (Studienerstellung durch die kantonale Verwaltung) Die Kantonsrätinnen Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Linda Camenisch, Wallisellen, sowie Kantonsrat Stefan Schmid, Niederglatt, haben am 23. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Umfangreiche Studien werden idealerweise von Akteuren erstellt wie Universitäten und Forschungsinstitute, Regierungsbehörden, Beratungsunternehmen und Think Tanks oder Wirtschaftsunternehmen, damit eine gewisse Neutralität entsteht. Dazu gehört die Offenheit des Auftrags bezüglich des Resultates. Kantonale Verwaltung Diese ist ideal für Studien mit Bezug zu regionalen oder öffentlichen Anliegen, bei denen staatliche Daten und Rahmenbedingungen eine grosse Rolle spielen. Da der Auftraggeber auch der Ersteller der Studie ist, kann der Verdacht der Voreingenommenheit entstehen. Professionelle Studienanbieter Diese sind sehr gut geeignet für unabhängige, methodisch anspruchsvolle und fachlich spezialisierte Studien. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung – in tabellarischer Aufstellung – der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Welche Studien wurden in den letzten fünf Jahren von der kantonalen Verwaltung (inkl. Statistisches Amt) erstellt?
2. Bei welchen Studien spielten staatliche Daten und Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle als Grundlage zur Studienerstellung?
3. Welche Abteilung oder Stelle war im Lead der jeweiligen Studie?
4. Welches war das Ziel der jeweiligen Studie?
5. Welche externen Stellen wurden bei der jeweiligen Studie beigezogen?
6. Welche internen und externen Kosten sind pro Studie entstanden?
7. Welche dieser Studien werden weiterbearbeitet oder weiterverfolgt? Und mit welchen konkreten Resultaten?
8. Welche Studien sind in der Planung für die kommenden Jahre vorgesehen und durch wen?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, Linda Camenisch, Wallisellen, und Stefan Schmid, Niederglatt, wird wie folgt beantwortet: Es gibt keine allgemeingültige Definition für den Begriff Studie. Eine Studie kann verschiedene Bedeutungen haben, je nach Kontext und Fachgebiet. Es gibt unterschiedliche Arten von Studien. Eine Fallstudie etwa beschreibt entweder eine Unterrichts- oder eine Forschungsmethode. Eine Laborstudie stellt eine wissenschaftliche Methodik dar, mit der unter kontrollierten Bedingungen mit im Labor durchgeführten Experimenten eine bestimmte Hypothese geprüft wird. Mit einer Feldstudie erfolgt eine systematische Beobachtung eines Objekts unter natürlichen Bedingungen ausserhalb des Labors. Eine Multimomenthäufigkeitsstudie umfasst eine Stichprobenuntersuchung, die dazu dient, gesicherte Aussagen über die Zeitstruktur bestimmter Vorgänge zu ermöglichen. Eine Machbarkeitsstudie ist ein Instrument und gleichzeitig eine Grundlage für die Entscheidung, ob und wie ein Projekt durchgeführt werden kann. Allein dieser summarische Überblick über verschiedene Arten von Studien zeigt, dass sich die gestellten Fragen nicht allgemeingültig beantworten lassen. Zu unterschiedlich sind die Erscheinungsformen von Studien. Zu Fragen 1, 2, 7 und 8: In der kantonalen Verwaltung wird keine Statistik oder Erhebung über Anzahl und Arten von erstellten Studien geführt. Eine solche Erhebung wäre praktisch kaum durchführbar. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 903/2017 die Projektmanagementmethodik HERMES für die ihm unterstellten Verwaltungseinheiten und die Staatskanzlei als verbindlich erklärt hat. In der kantonalen Verwaltung werden deshalb praktisch alle Projekte nach dieser Methode abgewickelt. Ein wesentliches Element bei der Durchführung eines Projekts nach der Projektmanagementmethode HERMES ist die Erstellung einer Studie. Die Studie hat die angestrebte Lösung zu beschreiben, indem sie gestützt auf die Standortbestimmung die groben Ziele definiert, mögliche Lösungsvarianten und das vorgeschlagene Vorgehen aufführt und diese bewertet. Der in der Studie dokumentierte Entscheid über das weitere Vorgehen bildet die Grundlage für die Vorbereitung des Entscheids, ob ein Projekt fortgesetzt wird oder nicht. Die Studie ist Voraussetzung für die Erarbeitung des Projektmanagementplans und des Durchführungsauftrags.
In der kantonalen Verwaltung werden unzählige Projekte eingeleitet, in deren Rahmen eine Studie erstellt wird. Die betroffenen Bereiche sind so vielfältig wie die Verwaltung selbst. Die Studie gibt Aufschluss, ob ein eingeleitetes Projekt überhaupt durchgeführt werden soll. Nicht alle eingeleiteten Projekte werden weitergeführt, viele werden aufgrund der Ergebnisse der Studie gerade auch abgebrochen. Dies zeigt, dass eine Erhebung von erstellten und von weiterbearbeiteten Studien praktisch nicht möglich ist. Desgleichen lässt sich nicht sagen, in welchen Fällen staatliche Daten als Grundlage zur Studienerstellung eine wichtige Rolle spielten. Vor diesem Hintergrund ist auch keine Aussage möglich zur Frage, welche Studien für die kommenden Jahre in Planung sind, da dies weitestgehend davon abhängt, welche Projekte durchgeführt werden. Zu Frage 3: Wie dargelegt, werden bei allen Projekten, die nach der Projektmanagementmethode HERMES abgewickelt werden, Studien erstellt, in aller Regel verwaltungsintern. Alle Abteilungen und Stellen, die für die Durchführung des Projekts verantwortlich sind, waren dabei im Lead. Dies betrifft grosse Teile der kantonalen Verwaltung. Zu Frage 4: Die Erstellung einer Studie ist kein Selbstzweck. Die Umschreibung der Ziele einer Studie hängt weitgehend vom Ziel des konkreten Projekts ab. Allgemein hat die Studie nicht nur die groben Ziele des Projekts zu definieren, sondern auch mögliche Lösungsvarianten und das Vorgehen aufzuzeigen und diese zu bewerten. Zu Fragen 5 und 6: Es gibt keine Erhebung, in welchen Fällen externe Stellen für die Erstellung einer Studie beigezogen wurden. Allgemein lässt sich sagen, dass auf externes Fachwissen etwa dann zurückgegriffen wird, wenn dieses verwaltungsintern nicht vorhanden ist, wenn eine besondere Fachexpertise erforderlich ist oder wenn bewusst eine fachliche Aussensicht eingeholt werden soll. Namentlich wenn eine wissenschaftliche Erforschung eines Gegenstandes erfolgen soll, dürfte der Beizug einer externen Stelle die Regel sein. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Projekte in vielen Fällen mit verwaltungsinternen Mitteln durchgeführt werden und damit auch die dazugehörige Studie verwaltungsintern erstellt wird. Über die internen und externen Kosten für die Erstellung von Studien liegen dem Regierungsrat keine Angaben vor.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli