Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 134/2024

Tilia Rheinau, Bereitstellung Sonderbetreuungsplätze, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2024

134. Tilia Rheinau, Bereitstellung Sonderbetreuungsplätze (gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Kantonale Sozialamt führt auf dem Klinikareal der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich in Neu-Rheinau nach § 43 des Selbstbestimmungsgesetzes (SLBG, LS 831.5) eine spezialisierte Einrichtung für Menschen mit Behinderung, das Tilia – Wohnen und Beschäftigung. Das Tilia verfügt an fünf Standorten über rund 240 Wohn- und Beschäftigungsplätze. Die genutzten Infrastrukturen nehmen wenig Rücksicht auf die komplexen Situationen, die sich bei der Pflege und Betreuung fremd- und selbstgefährdender Personen für das Personal und andere Klientinnen und Klienten ergeben. Ein grosser Mangel besteht bei Angeboten für Klientinnen und Klienten mit ausserordentlich hoher Fremd- und Selbstgefährdung. Im Tilia sind deshalb in Einklang mit § 43 Abs. 1 SLBG die infrastrukturellen und konzeptionellen Voraussetzungen für die Langzeitbetreuung solcher Klientinnen und Klienten zu verbessern. Dies ist auch nötig, da die bestehenden sogenannten Time-Out-Plätze im Tilia seit Langem stets ausgelastet sind und für Personen mit ausserordentlichem Gefährdungspotenzial nicht immer ausreichend Sicherheit bieten. Ebenso muss dieser Bedarf gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG, SR 831.26) gedeckt werden. Zurzeit besteht ein Aufnahmedruck, der weder inner- noch ausserkantonal gedeckt werden kann. Deshalb ist die Errichtung einer geeigneten Infrastruktur im Tilia aufgrund des ausgewiesenen Bedarfs dringlich und gemäss IFEG notwendig. Es wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Deckung der infrastrukturellen Anforderungen im Tilia geprüft. Die Errichtung eines Holzmodulbaus hat sich als beste Variante mit den geringsten Risiken und der grössten Nachhaltigkeit erwiesen. So bestünde neu und längerfristig eine Infrastruktur zur Aufnahme von Klientinnen und Klienten mit besonderem Gefährdungspotenzial.

B. Projekt Im Bereich der Tilia-Objekte Alleestrasse 76–78 und 86–88 in Rheinau soll ein freistehender Holzmodulbau errichtet werden. Priorität hat die Sicherheit des Personals und der zu betreuenden Personen. Deshalb ist eine Raumgestaltung mit breiten Durchgängen für die zu betreuenden Personen und das Personal sowie generell möglichst wenig Verletzungspotenzial unerlässlich. Der Wohn- und Essbereich soll ausreichend Platz für die Alltagsgestaltung der Klientinnen und Klienten sowie für die Betreuungspersonen bieten. Eine Kontakttüre soll den Schlafbereich abtrennen, damit jederzeit optischer und physischer Kontakt möglich ist. Weil die Fenster geschlossen gehalten werden müssen, benötigen die Räume eine Be- und Entlüftung. Dusche/Bad/WC sollen bezüglich Robustheit gegen Beschädigungen dem Standard einer Justizvollzugsanstalt entsprechen. Für Aggressionsfälle soll ein Auszeitraum als echtes Weichzimmer ausgestaltet werden, um das Selbstverletzungsrisiko zu minimieren. Brandmeldeanlage, Videoüberwachung und Schliesssystem sollen als Erweiterungen der bestehenden Anlagen im Objekt Alleestrasse 86–88 ausgeführt werden.

C. Finanzielles Die Kosten für die Erstellung des Holzmodulbaus belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 15. Dezember 2023 auf Fr. 1 350 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand 1. Oktober 2023 / 114,5 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 887 400 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 32 000 5 Baunebenkosten 317 100 6 Reserve 113 500 9 Ausstattung 0 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 1 350 000

Die Realisierung des Holzmodulbaus ist zur Erfüllung von gesetzlichen vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) erforderlich. Bei den Kosten für den Holzmodulbau handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, da aufgrund des ausserordentlich hohen Fremd- und Selbstgefährdungspotenzials und der damit verbundenen infrastrukturellen Anforderungen weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 350 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das vollumfänglich im Budgetjahr 2024 anfallende Vorhaben sind im Budget 2024 keine Mittel eingestellt. Sie werden vollständig innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Für den Betrieb fallen Folgekosten an. Zum heutigen Zeitpunkt können diese Folgekosten noch nicht genau beziffert werden. Diese betrieblichen Mehrkosten werden aber teilweise kompensiert, da auch bei nicht kantonalen Platzierungen die Vollkosten durch den Kanton getragen werden müssen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 66 446. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 367 000 41,36 30 12 233 1 376 13 609 Hochbauten Rohbau 2 187 950 8,15 20 9 398   705 10 103 Hochbauten Ausbau 241 380 11,56 20 12 069   905 12 974 Hochbauten Installationen 553 670 38,93 20 27 684 2 076 29 760 Hochbauten Ausstattung   0 0,00 10   0   0   0 Total 1 350 000 100 61 384 5 062 66 446 In den Gesamtkosten von Fr. 1 350 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 24. Oktober 2023 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 150 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erstellung eines Holzmodulbaus des Tilia in Rheinau wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 350 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2023)

III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 24. Oktober 2023 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 150 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli