Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 135/2025

Sportfonds, Zürcher Kantonalverband für Sport, jährlicher Beitrag 2026-2029, Gewährung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2025

135. Sportfonds des Kantons Zürich (Zürcher Kantonalverband für Sport, jährlicher Beitrag 2026–2029)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gestützt auf § 2 Abs. 1 der Sportfondsverordnung vom 9. Dezember 2020 (SfV; LS 612.2) werden die Mittel des Sportfonds unter anderem für Beiträge an den Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) zur Unterstützung der sportlichen Aktivitäten der ihm angeschlossenen Verbände und Vereine (lit. e) sowie für die Abgeltung von Dienstleistungen in der Sportförderung im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit der Sicherheitsdirektion (lit. f) eingesetzt. Gemäss § 9 Abs. 2 des Lotteriefondsgesetzes vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet die Sicherheitsdirektion bis zum Betrag von 2 Mio. Franken über Beiträge aus dem Sportfonds. Über höhere Beiträge entscheidet der Regierungsrat, wobei der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates bedarf. Das fakultative Referendum ist dabei ausgeschlossen. Der Entscheid kann gemäss § 9 Abs. 4 LFG mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der ZKS ist der Dachverband der Zürcher Sportverbände und Sportvereine. Unter seinem Dach finden sich 65 Zürcher Sportverbände mit mehr als 2200 Vereinen und über 380 000 Mitgliedern. Gemäss dem Sportpolitischen Konzept des Regierungsrates vom 15. Dezember 2021 unterstützt der Kanton die Tätigkeit des ZKS zugunsten seiner Mitglieder und anerkennt seine Rolle als Interessenvertreter des Vereins- und Verbandssports im Kanton Zürich. Zudem erfüllt der ZKS im Rahmen einer Leistungsvereinbarung verschiedene Aufgaben für das für den ausserschulischen Sport zuständige Sportamt der Sicherheitsdirektion, insbesondere das Mitwirken bei der Vergabe von Geldern des kantonalen Sportfonds sowie die Betriebsführung des kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg. In dieser Leistungsvereinbarung ist auch festgehalten, dass der ZKS geeignete Massnahmen für die Qualitätssicherung seiner Leistungen unter Beachtung des Branchenstandards im Schweizer Sport erbringt. So soll er ein Vorbild in ethischem Verhalten und guter Geschäftsführung sein, insbesondere in Sachen Transparenz über Entscheidungen sowie die Verwendung finanzieller Mittel, ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsgremien und die angemessene Beachtung der Nachhaltigkeit im Sport.

Der Kantonsrat genehmigte am 27. September 2021 einen jährlichen Beitrag aus dem Sportfonds für die Jahre 2022–2025 von 5,9 Mio. Franken (insgesamt 23,6 Mio. Franken) an den ZKS zur Unterstützung des Verbands- und Vereinssports sowie zur Abgeltung seiner Aufgaben aus der Leistungsvereinbarung (Vorlage 5693a). Für die Weiterführung der bewährten Zusammenarbeit und der bisherigen Beitragspraxis wurde am 5. November 2024 eine neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2026–2029 unterzeichnet.

2. Gesuch für die Jahre 2026–2029 Mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 stellte der ZKS das Gesuch um einen jährlichen Beitrag aus dem Sportfonds für die Jahre 2026–2029. Damit sollen zum einen die sportlichen Aktivitäten der ihm angeschlossenen Verbände und Vereine unterstützt werden. Die Zuteilung der Mittel an die Verbände und Vereine erfolgt dabei gemäss den Grundsätzen und Zielen der kantonalen Sportförderung im Rahmen eines verbandsdemokratischen Verfahrens, was die bedarfsgerechte Verwendung der Mittel sicherstellt. Zum anderen soll die Abgeltung für die Aufgaben aus der Leistungsvereinbarung erfolgen. Im Einzelnen beantragt der ZKS folgende jährliche Mittel aus dem Sportfonds: a) Unterstützung der Aktivitäten der Sportverbände und -vereine (§ 2 Abs. 1 lit. e SfV) Die jährlich beantragten Sportfondsmittel zur Unterstützung der Sportverbände und -vereine belaufen sich auf 5 Mio. Franken. Sie setzen sich wie folgt zusammen: – Sportmaterial von Sportverbänden und -vereinen Fr. 1 250 000 – Ausbildung, Kurse und Jugendlager Fr. 1 500 000 der Sportverbände – Grundbeiträge an Sportverbände Fr.   800 000 – Dienstleistungen zugunsten von Sportverbänden Fr. 1 100 000 und -vereinen – Förderung von Sportverbänden, -vereinen Fr.   350 000 und -vereinsnetzen b) Abgeltung aus der Leistungsvereinbarung mit der Sicherheitsdirektion (§ 2 Abs. 1 lit. f SfV) Gemäss Leistungsvereinbarung vom 5. November 2024 werden die vom ZKS zu erbringenden Leistungen mit einer jährlichen Pauschalentschädigung von Fr. 950 000 abgegolten. Sie setzen sich wie folgt zusammen: – Förderung des Verbands- und Vereinssports Fr. 475 000 – Betriebsführung des kantonalen Sportzentrums Fr. 275 000 Kerenzerberg – Unterstützung des Sportanlagenbaus Fr. 200 000 Die beantragten Sportfondsmittel belaufen sich damit jährlich auf Fr. 5 950 000, für die Jahre 2026–2029 auf insgesamt Fr. 23 800 000. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen. Der Betrag für das Jahr 2029 ist in den KEF 2026–2029 aufzunehmen.

3. Erwägungen Der vom ZKS für die Jahre 2026–2029 beantragte jährliche Beitrag für die Unterstützung der ihm angeschlossenen Verbände und Vereine entspricht der bisherigen Praxis. Damit die Planungssicherheit für den ZKS und damit auch für den Zürcher Sport gewährleistet werden kann, ist es zweckmässig, den Beitrag wiederum für vier Jahre zu beschliessen. Aufgrund der grossen Bedeutung des Verbands- und Vereinssports für die Sportförderung und das aktive Sporttreiben im Kanton Zürich ist es gerechtfertigt, den durch den ZKS beantragten jährlichen Beitrag aus dem Sportfonds von 5 Mio. Franken (gesamthaft 20 Mio. Franken) für die Jahre 2026–2029 zu bewilligen. Ebenso zu bewilligen ist der Betrag von jährlich Fr. 950 000 für die Abgeltung der Aufgaben des ZKS aus der Leistungsvereinbarung für die Jahre 2026–2029 (gesamthaft 3,8 Mio. Franken). Der jährliche Beitrag an den ZKS zur Unterstützung des Verbands- und Vereinssports sowie zur Abgeltung seiner Aufgaben aus der Leistungsvereinbarung vom 5. November 2024 werden an folgende Auflagen geknüpft: – Der ZKS hat dem Sportamt für die Auszahlung des jährlichen Beitrags ein Budget über die Mittelverwendung vorzulegen. – Der ZKS hat gemäss Vorgabe des Sportamtes jeweils eine Abrechnung über die Mittelverwendung im Vorjahr vorzulegen. Dabei ist auf die einzelnen beantragten Positionen einzugehen und sind wesentliche Abweichungen zu begründen.

– Der nicht beanspruchte Teil des jährlichen Beitrags ist in den Sportfonds zurückzuführen. Sollten bis zum Ende des Rechnungsjahres einzelne Positionen nicht ausgeschöpft werden können, kann der ZKS die Übertragung des Saldos auf das Folgejahr beantragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Zürcher Kantonalverband für Sport wird unter den Auflagen gemäss den Erwägungen für die Jahre 2026–2029 zur Unterstützung des Verbands- und Vereinssports und zur Abgeltung der Aufgaben aus der Leistungsvereinbarung vom 5. November 2024 ein Beitrag von jährlich Fr. 5 950 000, insgesamt höchstens Fr. 23 800 000, aus dem Sportfonds gewährt.

II. Die Beitragsgewährung steht unter Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Gartenstrasse 10, 8610 Dübendorf (E), sowie an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Bundesgesetz über die Luftfahrt, Art. 9 — read in the version of January 1, 2025; the act was consolidated again on January 1, 2026.