RRB Nr. 137/2024
Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2024
137. Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 22. November 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Vernehmlassung zur Änderung des Militärgesetzes (SR 510.10), der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (SR 510.30) und der Armeeorganisation (SR 513.1) eröffnet. Am 31. Dezember 2022 ist die fünfjährige Übergangsfrist zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) abgelaufen. Die WEA diente dazu, die Bereitschaft der Armee zu erhöhen, die Ausbildung und Ausrüstung zu verbessern sowie die regionale Verankerung der Streitkräfte zu stärken. Die Alimentierungsprobleme und die Sicherung der Bestände der Armee sowie weitere Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels mitsamt den sich veränderten Bedrohungsformen und den bewältigten Gesundheits- und Energiekrisen verlangen jedoch nach weiteren Anpassungen. Die wesentlichsten Elemente der Vorlage sind die Flexibilisierung des Ausbildungs- und Dienstleistungssystems, die Aktualisierung der Requisition, die Stärkung der Betriebskontinuität und Resilienz von Betrieben und Einrichtungen der Armee, der Schutz militärischer Fernmeldeanlagen, die Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung, die Stärkung der wehr- und sicherheitstechnischen Forschung und Entwicklung sowie die Regelung von Kompensationsgeschäften bei Beschaffungen für Armeematerial.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an hans.wipfli@vtg.admin.ch): Mit Schreiben vom 22. November 2023 haben Sie uns die Entwürfe zur Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns zur Vorlage wie folgt:
Aufgrund der sich verändernden Bedrohungslage mit neuen Bedrohungsformen sowie verschiedenartigen Krisen und der allgemeinen gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Transformation müssen sich Armee und Militärverwaltung anpassen und weiterentwickeln. Dazu sollen das Militärgesetz, die Armeeorganisation und weitere Erlasse angepasst werden. Insbesondere die Sicherung der Alimentierung der Armee und der Schutz vor Cyberbedrohung sind zentral für die Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit. Dazu sollen das Ausbildungs- und Dienstleistungssystem flexibilisiert, die Requisition aktualisiert und die Betriebskontinuität und Resilienz von Betrieben und Einrichtungen der Armee gestärkt werden. Mit den vorgeschlagenen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen sind wir einverstanden.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli