RRB Nr. 1371/2023
Strassen, Flaach, 542 Andelfingerstrasse, Ellikerstrasse bis Neuguet, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2023
1371. Strassen (Flaach, 542 Andelfingerstrasse, Ellikerstrasse
Erwägungen
bis Neuguet, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Andelfingerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Flaach zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 542 geführt. Die Andelfingerstrasse im Abschnitt Ellikerstrasse bis Neuguet wurde 1970 ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde die Strasse 1992 mit einer Oberflächenbehandlung instand gestellt. Die Fahrbahnoberfläche ist stark ausgemagert und weist Spurrinnen in der gesamten Fahrbahnlänge auf. Zudem sind viele Längs- und Querrisse vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem gesamten Abschnitt der bestehende Belag abgefräst und durch eine neue Binder- und Deckschicht ersetzt. Die bestehende Entwässerung versickert ohne Retention direkt im kiesigen Untergrund. Aus umwelttechnischen Gründen werden die bestehenden Leitungen in Sickerleitungen umfunktioniert und es wird eine neue Entwässerungsanlage erstellt. Die neue Ableitung wird zentral oberflächlich abgeleitet. Die bestehenden Randabschlüsse werden örtlich erneuert oder ergänzt. Über den gesamten Abschnitt wird für die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung der Staatsstrassen ein Kabelrohrblock gebaut. Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung werden die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich die Freileitung in den Untergrund verlegen. Die Absprache und Koordination mit der Gemeinde, dem Verkehrsbetrieb und allen Werkeigentümerinnen und -eigentümern hat stattgefunden. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 1. November 2023 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 3 802 000 Nebenarbeiten 140 000 Technische Arbeiten 158 000 Total 4 100 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 4 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30616), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2024 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 542 Andelfingerstrasse in der Gemeinde Flaach wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli