RRB Nr. 1374/2022
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und Zürcher Hochschule der Künste, Zulassungsbeschränkungen für die Studienjahre 2023/2024–2025/2026
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2022
1374. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und Zürcher Hochschule der Künste (Zulassungsbeschränkungen für die Studienjahre 2023/2024–2025/2026)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss § 18 Abs. 1 und 2 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG; LS 414.10) kann der Regierungsrat auf Antrag des Fachhochschulrates für einzelne Hochschulen oder einzelne Studiengänge Zulassungsbeschränkungen anordnen, soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs erforderlich ist. Hinsichtlich der Zulassungsbeschränkungen ist die Eignung der Studienanwärterinnen und Studienanwärter entscheidend. Eignungsabklärungen werden an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit sowie für die Zulassung zu den Masterstudiengängen durchgeführt. An der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) finden für alle Bachelor- und Masterstudiengänge Eignungsabklärungen statt. Die Eignungsabklärungen sind in den jeweiligen Studienerlassen der ZHAW und der ZHdK geregelt.
2. Beschränkung der Aufnahmekapazitäten ab dem Studienjahr Seit dem Studienjahr 2008/2009 werden die Aufnahmekapazitäten an der ZHAW und der ZHdK beschränkt. Diese Zulassungsbeschränkungen wurden mit RRB Nr. 1101/2019 letztmals erneuert. Sie betrafen die Bachelorstudiengänge der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit der ZHAW sowie alle Departemente der ZHdK mit ihren Bachelor- und Masterstudiengängen. In Bezug auf das Verfahren wurde für alle Studiengänge festgehalten, dass Studienanwärterinnen und Studienanwärter in der Reihenfolge der Ergebnisse der Eignungsabklärungen zum Studium zugelassen werden und dass eine nicht bestandene Eignungsabklärung einmal wiederholt werden kann. Überdies wurde präzisiert, dass in den folgenden Jahren abgesehen vom Bachelorstudiengang Soziale Arbeit keine Wartelisten für Studieneintritte geführt werden. Da die mit RRB Nr. 1101/2019 für drei Jahre festgelegten Aufnahmekapazitäten letztmals für das Studienjahr 2022/2023 zur Anwendung gelangten, ist zu prüfen, welche Zulassungsbeschränkungen ab dem Stu- dienjahr 2023/2024 erforderlich sind. Dabei ist wiederum eine Beurteilung für drei Studienjahre vorzunehmen. Diese Zeitspanne, die sich bisher bewährt hat, erlaubt es, Veränderungen der Studienangebote und der räumlichen Verhältnisse der Hochschulen rechtzeitig in die Planung einzubeziehen. Die Aufnahmekapazitäten richten sich in erster Linie nach der verfügbaren Infrastruktur. Ferner sind die Besonderheiten einzelner Studiengänge zu berücksichtigen. Dies betrifft einerseits Studiengänge mit überdurchschnittlichen Auswirkungen auf den Infrastruktur- und Personalbedarf wie z. B. Einzelunterricht oder andere Unterrichtsformen mit einem grossen Betreuungsaufwand. Anderseits Studiengänge mit integriertem Praktikum, bei denen zur Qualitätssicherung das Vorhandensein von genügend qualitativ ausreichenden Praktikumsplätzen wichtig ist. Da eine Erhöhung der Staatsbeiträge zur Finanzierung einer Erweiterung der bestehenden Kapazitäten nicht in Betracht kommt, sind auch für die nächsten Jahre Zulassungsbeschränkungen für ein ordnungsgemässes und qualitativ hochstehendes Studium unumgänglich. Die ZHAW und die ZHdK haben ihre Aufnahmekapazitäten überprüft und soweit nötig angepasst. Diese Anpassungen werden nachfolgend dargelegt.
2.1 ZHAW An der ZHAW sind auch in den kommenden Jahren Zulassungsbeschränkungen für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit erforderlich. Die bisherige Beschränkung der Aufnahmekapazitäten hat sich bewährt. Beim neuen Bachelorstudiengang Biomedizinische Labordiagnostik am Departement Life Sciences und Facility Management übersteigt das Interesse an diesem Studiengang die geplante Anzahl an Studienplätzen und es stehen trotz intensiver Akquirierungsanstrengungen nicht ausreichend externe Praktikumsplätze zur Verfügung. Deshalb wird die Aufnahmekapazität für die nächsten drei Jahre auf 80 Studienplätze festgelegt. Nach drei Jahren wird abgeschätzt werden können, auf welchem Stand sich das Interesse an diesem neuen Studiengang einpendelt. Von der Zulassungsbeschränkung sind dipl. Biomedizinische Analytikerinnen und Analytiker, die ein verkürztes Studium (90 ECTS) ohne Praktikum absolvieren, ausgenommen. Beim Bachelorangebot des Departements Gesundheit ist ab Herbst 2023 insgesamt ein deutlicher Ausbau der zugelassenen Studierendenkohorten im Haus Adeline Favre bei den Studiengängen Ergotherapie und Physiotherapie vertretbar. Die Qualität der Ausbildung ist mit qualitativ ausreichend vorhandenen Praktikumsplätzen sichergestellt. Für die Studiengänge Ergotherapie (bisher 90) und Pflege (bisher 150) ist eine
Erhöhung um je 30 Studienplätze (120 bzw. 180) geplant. Für den Studiengang Physiotherapie (bisher 150) ist eine gestaffelte Erhöhung der Aufnahmekapazität um sechs Studienplätze (156) ab Herbstsemester 2023/2024 sowie um weitere 24 Plätze (180) ab Herbstsemester 2025/2026 geplant. Beim Studiengang Hebamme, bei dem die Zahl der Studienplätze unverändert bleibt (weiterhin 90), fehlen zusätzliche Praktikumsplätze. Auch die Anzahl an Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention (66) bleibt unverändert. Die Raumsituation im Toni-Areal lässt in Kombination mit einem vermehrten Einsatz von Online-Unterricht eine eingeschränkte Vergrösserung der Zahl der Studienplätze für die Studiengänge Soziale Arbeit auf 230 (bisher 210) und Angewandte Psychologie ab 2024/2025 auf 150 (bisher 120) zu. Die Studienordnung der ZHAW regelt die Zulassung zu den Masterstudiengängen. Die dort vorgesehenen selektiven Kriterien sind unter Berücksichtigung des beschränkten Angebots von Studienplätzen in den Masterstudiengängen für die Zulassung massgebend.
2.2 ZHdK An der ZHdK wird die Aufnahmekapazität nicht für die einzelnen Bachelor- und Masterstudiengänge, sondern für jedes der fünf Departemente festgelegt. Diese Lösung, die durch § 18 FaHG abgedeckt ist, hat sich bewährt. Sie ermöglicht es, auf sich ändernde Verhältnisse bei den Anmeldungen für die einzelnen Studienangebote flexibler zu reagieren und die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb eines Departements in die von ihnen bevorzugten Studiengänge aufzunehmen. Da am Standort im Toni-Areal auch für die ZHdK die Raumverhältnisse und die für die Ausbildungen erforderlichen technischen Einrichtungen beschränkt bleiben, ist das Weiterführen der Zulassungsbeschränkungen unerlässlich. Zudem ist der Aufwand für die Betreuung der Studierenden in den Studiengängen mit einem hohen Anteil an Einzelunterricht (Musik, Theater) gross. Auch in anderen Studiengängen ist die Betreuung der Studierenden aufgrund der erforderlichen pädagogischen Konzepte intensiv. Die ZHdK beantragt, im Departement Kulturanalysen und Vermittlung mit der Einführung des neuen Majors Critical Social Practice auf Masterstufe ab dem Studienjahr 2025/2026 die Studienplatzzahl auf 114 zu erhöhen. Bei den übrigen Departementen der ZHdK ist keine Änderung vorgesehen.
3. Vorgaben zur Eignungsabklärung Entsprechend § 18 Abs. 2 FaHG, wonach hinsichtlich der Zulassungsbeschränkungen grundsätzlich die Eignung entscheidend ist, erfolgt die Zulassung aufgrund der Ergebnisse der Eignungsabklärungen der Studienanwärterinnen und Studienanwärter. Die Eignungsabklärungen sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Ausbildung ausgerichtet; für die inhaltliche Festlegung und die Durchführung sind die Hochschulen zuständig. Mit dem Zulassungsverfahren soll erreicht werden, dass jeweils die besten Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie sich erstmals um die Aufnahme bewerben oder ob sie das Aufnahmeverfahren bereits einmal erfolglos durchlaufen haben. Eine Warteliste für spätere Studieneintritte (nach Reihenfolge der Anmeldungen) ist – wie schon in den letzten Jahren – nur für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der ZHAW, der jedes Semester beginnt, vorgesehen. Die Ausnahmelösung für diesen Studiengang gewährleistet die Gleichstellung mit anderen Fachhochschulen im Bereich Soziale Arbeit der Deutschschweiz. Im Übrigen gilt wie bisher die Regelung, dass eine nicht bestandene Eignungsabklärung einmal wiederholt werden kann. Der Fachhochschulrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2022 die Zulassungsbeschränkungen zuhanden des Regierungsrates verabschiedet.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. An der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und der Zürcher Hochschule der Künste werden für die Studienjahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 Zulassungsbeschränkungen gemäss Dispositiv II–IV angeordnet.
II. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr der Bachelorausbildungen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird wie folgt festgelegt (Angaben in Vollzeitäquivalenten): Departement Gesundheit: – Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention: 66 Studienplätze – Bachelorstudiengang Ergotherapie: 120 Studienplätze – Bachelorstudiengang Hebamme: 90 Studienplätze – Bachelorstudiengang Pflege: 180 Studienplätze – Bachelorstudiengang Physiotherapie: 2023/2024–2024/2025: 156 Studienplätze, 2025/2026: 180 Studienplätze Departement Angewandte Psychologie: – Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie: 2023/2024: 120 Studienplätze, ab 2024/2025: 150 Studienplätze Departement Soziale Arbeit: – Bachelorstudiengang Soziale Arbeit: 230 Studienplätze Departement Life Sciences und Facility Management: – Bachelorstudiengang Biomedizinische Labordiagnostik: 80 Studienplätze
III. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule der Künste wird wie folgt festgelegt (Angaben in Vollzeitäquivalenten): Departement Darstellende Künste und Film: – 114 Studienplätze Departement Design: – 150 Studienplätze Departement Kulturanalysen und Vermittlung: – 111 Studienplätze; ab 2025/2026: 114 Studienplätze Departement Fine Arts: – 106 Studienplätze Departement Musik: – 298 Studienplätze
IV. Studienanwärterinnen und Studienanwärter werden in der Reihenfolge der Ergebnisse der Eignungsabklärungen zum Studium zugelassen. Es werden keine Wartelisten für Studieneintritte in den nachfolgenden Jahren geführt. Davon ausgenommen ist der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, für den eine Warteliste für spätere Studieneintritte (nach Reihenfolge der Anmeldungen) zulässig ist. Eine nicht bestandene Eignungsabklärung kann einmal wiederholt werden.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und die Zürcher Hochschule der Künste sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli