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RRB Nr. 1396/2023

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023

1396. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur (zusätzliche gebundene Ausgabe und Vergabeerhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nr. 768/2023 wurde der befristete Betrieb der Zivilschutzanlage (ZSA) «Mattenbach» in Winterthur mit einer maximalen Kapazität von 100 Plätzen letztmals bis Ende Dezember 2023 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 3 260 000. Angesichts der weiterhin starken Zuwanderung und der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser Unterkunft bis Ende Juni 2024 zu verlängern.

B. Betrieb Asylunterkunft in der ZSA «Mattenbach» in Winterthur Weiterhin sollen das Catering durch die ORS Service AG (ORS), Zürich, sowie die Reinigung, Wäscherei und Hauswartung durch die Barrientos Reinigungen GmbH, Wettswil, sichergestellt werden, die bereits über die notwendige Erfahrung mit dem Betrieb von Asylzentren verfügen. Aufgrund der Dringlichkeit soll deshalb, gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. d der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1), der Betrag der Vergabe an die ORS für das Catering gemäss RRB Nr. 768/2023 von Fr. 1 581 850 auf Fr. 2 328 050 erhöht werden. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes um Fr. 125 969 auf Fr. 2 454 019 erhöhen. Die weiteren Aufwendungen konnten so reduziert werden, dass keine weiteren diesbezüglichen Vergabeerhöhungen erforderlich sind. Die Betreuung der Personen aus dem Asylbereich erfolgt standortübergreifend durch die ORS bis zum 29. Februar 2024 gemäss RRB Nr. 1165/2018 und den bestehenden Rahmenverträgen. Ab 1. März 2024 soll die Betreuung weiterhin durch die ORS auf der Grundlage der neu vergebenen Dienstleistungsaufträge im Asylbereich gemäss RRB Nr. 1198/2023 erfolgen.

C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von Januar bis Ende Juni 2024 (weitere sechs Monate) wird mit einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte ergeben sich für die ZSA «Mattenbach» in Winterthur die nachfolgenden zusätzlichen Betriebskosten bis Ende Juni 2024. Aufwendungen bis Ende Januar bis Total (in Franken, einschliesslich MWSt) Dezember Juni 2024 – Bereitstellungskosten (Installation, Anschaffungen, 75 000 75 000 Rückbau; Erfahrungswerte) – Infrastrukturkosten (v.a. Mindestmietvertragsdauer 362 276 152 765 515 041 bis Ende Juni 2024; rund 19 Monate) – Reinigung, Wäscherei, Hauswartung (Barrientos 875 170 124 603 999 773 Reinigungen GmbH, Wettswil; Erfahrungswerte) – Bewachungsdienstleistungen (Protectas SA, Zürich; 127 666 127 666 Angebot vom 24. November 2022) – Catering (ORS, Zürich; Angebot vom November 1 581 850 746 200 2 328 050 2022) – Unvorhergesehenes/Rundungen, davon: 238 038 76 432 314 470 Fr. 125 969 für Reinigung, Wäscherei, Hauswartung Fr. 125 969 für Catering Aufwendungen 3 260 000 (Dezember 2022 bis Dezember 2023) Zusätzliche Aufwendungen 1 100 000 (Januar bis Juni 2024) Total Aufwendungen 4 360 000 (Dezember 2022 bis Juni 2024) Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 100 000 für den von Januar bis Ende Juni 2024 verlängerten befristeten Betrieb der ZSA «Mattenbach» in Winterthur sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 100 000 können im Budgetentwurf 2024 verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur von Januar bis Juni 2024 zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 2. Dezember 2022 und gemäss RRB Nrn. 210/2023 und 768/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 4 360 000.

II. Der Betrag der Vergabe an die ORS Service AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 768/2023 wird von Fr. 1 581 850 auf Fr. 2 328 050 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 2 454 019 erhöhen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Sozialhilfegesetz (SHG) 20, Art. 5a — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on January 1, 2024.
  • Asylfürsorgeverordnung, Art. 6 — read in the version of August 1, 2020; the act was consolidated again on January 1, 2025.

Cited in