RRB Nr. 1398/2021
Verein Jugendprojekt LIFT, Bern, Beitragsberechtigung, Erneuerung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2021
1398. Verein Jugendprojekt LIFT, Bern (Beitragsberechtigung,
Erwägungen
Ausgabenbewilligung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 37 Abs. 1 lit. d des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) kann der Kanton Subventionen bis zu 75% der anrechenbaren Aufwendungen für Angebote, Projekte und Dienstleistungen zur Entwicklung und Förderung der Berufsbildung und für weitere Bildungsmassnahmen ausrichten. Mit Beschluss Nr. 1112/2018 anerkannte der Regierungsrat den Verein Jugendprojekt LIFT, Bern, als beitragsberechtigt mit Bezug auf das LIFT-Programm an Schulen des Kantons Zürich für die Dauer von vier Jahren (2018–2021). Mit Schreiben vom 12. Oktober 2020 ersucht der Verein ab 2022 um Erneuerung der Beitragsberechtigung und die weitere Ausrichtung einer jährlichen Subvention von mindestens Fr. 100 000 zugunsten des LIFT-Programmes an Schulen des Kantons Zürich. Der Verein Jugendprojekt LIFT, Bern, bietet unter anderem im Kanton Zürich das Integrations- und Präventionsprogramm LIFT (Leistungsfähig durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit) an. LIFT ist ein Programm an der Nahtstelle zwischen Volksschule (Sek I) und Berufsbildung (Sek II). Jugendliche, die aufgrund ihrer schulischen und sozialen Situation überdurchschnittlich Mühe haben könnten, nach der obligatorischen Schulzeit eine Anschlusslösung zu finden, erhalten frühzeitig Unterstützung im Berufsfindungsprozess. An Wochenarbeitsplätzen sammeln die Jugendlichen in Industrie- und Gewerbebetrieben von Mitte der 7. bis in die 9. Klasse durch praktische Tätigkeit erste Erfahrungen in der Arbeitswelt und lernen die Anforderungen der Berufswelt kennen. Sie werden an ihrer Schule in Modulkursen systematisch auf die Arbeitseinsätze vorbereitet und dabei begleitet. Seit Jahren ist LIFT im Kanton Zürich verankert und erfolgreich tätig. Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung durch LIFT (Oktober 2020) nahmen in 82 Schulen rund 1000 Schülerinnen und Schüler am Programm teil. Seit 2010 wird LIFT jährlich durch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung evaluiert. Die Evaluationen bescheinigen dem Projekt eine positive Wirkung. Es hat sich gezeigt, dass ein grosser Teil
der Jugendlichen mit erschwerter Ausgangslage bezüglich späterer Integration in die Arbeitswelt durch eine frühzeitige Platzierung an Wochen- arbeitsplätzen und mit entsprechender Begleitung nach der Schulzeit deutlich bessere Chancen hat, ohne Zwischenlösungen direkt in eine Lehre mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) einzutreten. Gemäss der aktuellen Evaluation begannen 2020 nach dem Abschluss der Volksschule 54,9% der Zürcher LIFT-Teilnehmenden eine EFZ-Lehre oder eine EBA-Ausbildung. 25,3% der Zürcher LIFT-Teilnehmenden begannen nach der Schule ein schulisches oder betriebliches Brückenangebot und 9,2% ein Praktikum. Die für die Jugendlichen ab dem 7. Schuljahr im Rahmen des Programmes erbrachte Integrationsdienstleistung wird von den Schulen, insbesondere aber auch von den Lehrbetrieben, als positiv und professionell wahrgenommen. Der Trägerverein erfüllt hinsichtlich des LIFT-Programmes weiterhin die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen und kann gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes für die Dauer von vier Jahren als beitragsberechtigt anerkannt werden. Es soll ab 2022 eine jährliche Subvention von höchstens Fr. 100 000 ausgerichtet werden. Bei den Subventionen gestützt auf § 37 Abs. 1 lit. d EG BBG handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Es ist dem gesuchstellenden Verein eine Subvention von jährlich höchstens Fr. 100 000 für 2022 bis 2025, insgesamt höchstens Fr. 400 000, als einmalige gebundene Ausgabe zu bewilligen. Mit der Subvention wird durchschnittlich ein Drittel der anrechenbaren Kosten gedeckt. Die Vorgabe von höchstens 75% gemäss § 37 Abs. 1 lit. d EG BBG ist damit erfüllt. Die Ausgabe geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufsberatung und Ausbildungsbeiträge. Sie ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Verein Jugendprojekt LIFT, Bern, wird mit Bezug auf das LIFT-Programm an Schulen des Kantons Zürich ab 1. Januar 2022 als beitragsberechtigt anerkannt.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2025. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. Dezember 2024 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.
III. Dem Verein Jugendprojekt LIFT, Bern, wird für die Jahre 2022 bis 2025 an die anrechenbaren Kosten des LIFT-Programmes an den Schulen des Kantons Zürich eine Subvention von einem Drittel, höchstens Fr. 100 000 pro Jahr, insgesamt höchstens Fr. 400 000, als einmalige gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufsberatung und Ausbildungsbeiträge, bewilligt.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Verein Jugendprojekt LIFT, Optingenstrasse 12, 3013 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli