RRB Nr. 140/2024
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredites und des Nachtragskredites zur Schaffung eines Schutzschirms für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung gemäss Art. 11a des Covid-19-Gesetzes, Antrag an den Kantonsrat
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2024
140. Abrechnung des Verpflichtungskredits und des Nachtragskredits
Erwägungen
zur Schaffung eines Schutzschirms für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung gemäss Art. 11a des Covid-19-Gesetzes, Genehmigung Die Volkswirtschaftsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 30. Januar 2024 über die Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredits und des Nachtragskredits zur Schaffung eines Schutzschirms für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung gemäss Art. 11a des Covid- 19-Gesetzes. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2024-02-16; Vor-
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli