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RRB Nr. 1434/2023

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023

1434. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nr. 767/2023 wurde der befristete Betrieb der Zivilschutzanlage (ZSA) «Rotacher» in Dietlikon mit einer maximalen Kapazität von 120 Plätzen letztmals bis Ende Dezember 2023 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 3 560 000. Angesichts der weiterhin starken Zuwanderung und der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser Unterkunft bis Ende Juni 2025 zu verlängern.

B. Betrieb Asylunterkunft in der ZSA «Rotacher» in Dietlikon Im Herbst 2023 konnte diese Unterkunft mit baulichen und betrieblichen Massnahmen so optimiert werden, dass von einem Cateringbetrieb auf Selbstversorgung umgestellt werden konnte. Zudem wurde die Reinigung neu organisiert. Dies führt zu monatlich rund 70% tieferen Betriebskosten. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage ist eine Finanzierung des Betriebs mit den bewilligten Mitteln gemäss RRB Nr. 767/2023 bis Ende Juni 2025 möglich. Die Aufwendungen können im Budgetentwurf 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027, Planjahr 2025, verfügbar gemacht werden. Die Beträge werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird der weitere befristete Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Rotacher» in Dietlikon von Januar 2024 bis längstens Ende Juni 2025 bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Sozialhilfegesetz (SHG) 20, Art. 5a — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on January 1, 2024.
  • Asylfürsorgeverordnung, Art. 6 — read in the version of August 1, 2020; the act was consolidated again on January 1, 2025.

Cited in