Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 1439/2023

Übertragung der hoheitlichen Funktionen des Kantonsapothekers

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023

1439. Übertragung der hoheitlichen Funktionen

Erwägungen

des Kantonsapothekers Die Kantonsapotheke Zürich wird verselbstständigt und per 1. Januar 2024 als Aktiengesellschaft dem Universitätsspital Zürich (USZ) angegliedert. Mit der Verselbstständigung und dem Übergang an das USZ soll die Funktion des Kantonsapothekers neu bei der Kantonalen Heilmittelkontrolle (KHZ) angesiedelt werden. Diese nimmt bereits heute einen Grossteil der hoheitlichen und aufsichtsrechtlichen Aufgaben wahr. Dr. Stefan Burkard, Leiter der KHZ, übernimmt die Aufgaben des bisherigen Kantonsapothekers Andreas Hintermann. Dr. Stefan Burkard führt die KHZ seit 2007 und bringt langjährige Erfahrung sowie umfassendes Wissen über die Aufgaben und Verpflichtungen in der Aufsicht und in der Heilmittelversorgung mit. Mit seiner Ernennung zum neuen Kantonsapotheker ist ein reibungsloser Übergangsprozess gewährleistet.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die hoheitlichen Funktionen des Kantonsapothekers werden auf den 1. Januar 2024 auf Dr. Stefan Burkard, Leiter der Kantonalen Heilmittelkontrolle, übertragen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an Dr. Stefan Burkard, Leiter der Kantonalen Heilmittelkontrolle, Postfach, 8090 Zürich, sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in