RRB Nr. 1472/2021
Strassen, Seuzach, 512 Ohringerstrasse, Kreisel Zentrum, Seuzach bis Kreisel Wiesental Unterohringen, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1472. Strassen (Seuzach, 512 Ohringerstrasse, Kreisel Zentrum
Erwägungen
[Seuzach] bis Kreisel Wiesental [Unterohringen], km 1.280–2.770, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Ohringerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Seuzach zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 512 geführt. Im Abschnitt zwischen dem Kreisel Zentrum (Seuzach) und dem Kreisel Wiesental (Unterohringen) wurde die Ohringerstrasse in den 70er- Jahren ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde 2001 auf dem Teilstück in Unterohringen der Deckbelag ersetzt. Die gesamte Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist mittlere bis starke Spurrinnen auf. Zudem sind Längs- und Querrisse vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn instand gesetzt werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem Teilstück km 1.280–1.650 der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut. Auch die Fundationsschicht muss örtlich ersetzt werden. Im Teilstück km 1.650–2.340 wird der bestehende Belag abgefräst und neu eine Binder- und Deckschicht eingebaut. Im Teilstück km 2.340–2.770 wird der bestehende Belag abgefräst und neu eine Binder- und lärmarme Deckschicht eingebaut. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder teilweise verstärkt. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Verkehrsmessstelle Nr. 1087 erneuert. Zudem wird die bestehende Strassenbeleuchtung in Unterohringen und innerorts Seuzach ergänzt und den gültigen Standards angepasst. Mit der Strasseninstandsetzung wird auch die Radwegführung beim Einlenker Kirchhügelstrasse verbessert. Die Gemeinde Seuzach ersetzt im Abschnitt Turnerstrasse bis Kreisel Zentrum gleichzeitig die Wasserleitung, und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich erneuern im ganzen Abschnitt ihr Leitungsnetz.
Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 10. November 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 970 000 Nebenarbeiten 620 000 Technische Arbeiten 260 000 Total 3 850 000
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 3 850 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30613), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2022 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 2 304 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1676/2021 bewilligte Ausgabe von Fr. 97 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 512 Ohringerstrasse in der Gemeinde Seuzach wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 850 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1676/2021 wird bezüglich der Ausgabe aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli