Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 4 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 1476/2022

Förderung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 2023, Subvention, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2022

1476. Förderung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 2023 (Subvention)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist bereits seit Jahren angespannt. So wurde schon in der 2016 im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit veröffentlichten Studie zur Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz festgehalten, dass in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Gesundheitsversorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen eine deutliche Unter- und Fehlversorgung besteht. Im Vergleich zu Erwachsenen müssen Kinder und Jugendliche häufiger und länger auf einen Therapieplatz, eine Abklärung oder eine Behandlung warten. Hiervon betroffen sind alle Settings, d. h. Behandlungsplätze bei niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten, Ambulatorien, Tageskliniken wie auch stationäre Behandlungsplätze. Durch die Coronapandemie bzw. durch die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung hat sich die Versorgungssituation nochmals deutlich verschlechtert, da Kinder und Jugendliche zu den Bevölkerungsgruppen gehören, die dadurch besonders stark psychisch belastet sind. Gemäss den neusten veröffentlichten Kennzahlen zur psychischen Gesundheit mit Fokus auf Covid-19 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan Bulletin 02/2022) hat sich 2020/2021 die Anzahl junger Menschen, die von erhöhter psychischer Belastung berichten, im Vergleich zu 2017 mehr als verdoppelt. Auch nehmen die psychiatrischen Hospitalisationen von Kindern und Jugendlichen seit 2012 kontinuierlich zu; insbesondere Hospitalisierungen aufgrund eines mutmasslichen Suizidversuchs haben seit 2017 deutlich zugenommen. Davon betroffen sind vor allem Mädchen und junge Frauen. Ein ähnliches Bild zeichnet die neuste Auswertung aus der Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik zu Suiziden: Während die Gesamtzahl an Suiziden im Jahr 2020 generell zurückgegangen ist, ist die Anzahl Suizide bei jungen Frauen unter 20 Jahren gestiegen. Seit Ausbruch der Pandemie zeigte sich nochmals eine deutliche Zunahme von psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, wobei die psychiatrischen Kliniken vor allem ab Herbst 2020 einen markanten Anstieg der Anfragen verzeichneten. Dieser zusätzliche Bedarf an psychiatrischen Versorgungsleistungen konnte mit den bestehenden Kapazitäten nicht mehr bewältigt werden, die Kinder- und Jugendpsychiatrien waren ambulant wie stationär stark überlastet.

2. Massnahmen 2021–2022 In Zusammenarbeit mit den psychiatrischen Kliniken hat die Gesundheitsdirektion deshalb 2021 ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, um die stationäre und ambulante Grundversorgung sicherzustellen und zu einer angemessenen psychiatrischen Versorgung für Kinder und Jugendliche im Kanton beizutragen. Dafür stellte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 598/2021 finanzielle Unterstützung im Umfang von höchstens 7,9 Mio. Franken für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Die Nachfrage nach psychiatrischer und psychologischer Unterstützung – ambulant und stationär – ist seither nochmals gestiegen (siehe RRB Nr. 508/2022). Zur Verbesserung der Versorgungssituation im ambulanten Bereich wurden die Personalbestände des ambulanten und konsiliarischen Angebots des Kinderspitals Zürich (Kispi), des Sozialpädiatrischen Zentrums des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Ambulatorien für Kinder und Jugendliche der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) ausgebaut, wobei sich die Umsetzung des Ausbaus der Personalbestände aufgrund des akuten Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendpsychiatrie teilweise stark verzögert hat. Gleichwohl haben diese Massnahmen bereits zu einer Entlastung der angespannten Versorgungslage beigetragen. So können in den Ambulatorien die akuten Fälle grösstenteils wieder ohne Zeitaufschub behandelt werden. Auch die Wartezeiten für reguläre Aufnahmen stabilisieren sich aufgrund der Erhöhung der ambulanten Kapazitäten, liegen jedoch trotz der getroffenen Massnahmen noch nicht in einem klinisch vertretbaren Bereich. Aufgrund der 2021 weiter gestiegenen Nachfrage hat auch die Anzahl der notfallmässig auf erwachsenenpsychiatrischen Stationen triagierten Jugendlichen insbesondere im ersten Halbjahr 2021 nochmals deutlich zugenommen. Um diese Jugendlichen bestmöglich zu versorgen, hat der interdisziplinäre Konsiliardienst der PUK 66 konsiliarische Beratungen vor Ort auf den Erwachsenenstationen geleistet und über 500 konsiliarische Beratungen am Telefon durchgeführt. Dank der umgehenden Bereitstellung stationärer Kapazitäten der Modellstation SOMOSA für reguläre jugendpsychiatrische Aufenthalte und der Erweiterung der stationären Angebote für Kinder und Jugendliche an der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) und am KSW haben sich

die Wartezeiten im stationären Bereich im ersten Halbjahr 2022 verkürzt, sind aber immer noch deutlich länger als die Wartezeiten in der

Erwachsenen- und Gerontopsychiatrie. Mit der Eröffnung des Kriseninterventionszentrums für Jugendliche der PUK Anfang Oktober 2022 sind nun alle sieben im RRB Nr. 598/2021 aufgeführten stationären Massnahmen umgesetzt worden. Damit sollte bis Ende Jahr ein positiver Effekt für die stationäre Versorgungssituation eintreten und trotz anhaltendem Zuweisungsdruck auch die Platzierung von Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie wieder abnehmen.

3. Weitere Förderung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung 2023 Gemäss heutigem Stand ist davon auszugehen, dass mit den durch RRB Nr. 598/2021 unterstützten Massnahmen eine Stabilisierung erreicht wird; dies allerdings auf sehr hohem Auslastungsniveau. Zudem ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie nach wie vor, d. h. wie auch schon vor der Pandemie, von einer ausgeprägten Unterversorgung betroffen. Ein Grossteil der bereits umgesetzten Massnahmen soll deshalb weitergeführt werden. Zur weiteren Verbesserung der angespannten Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen zudem folgende zusätzlichen Massnahmen umgesetzt werden:

1. Nach dem Ausbau ihres stationären Angebots plant die ipw auch den Ausbau ihrer ambulanten Angebote. Neu eröffnet wird eine Tagesklinik für Jugendliche mit zehn Plätzen. Zusätzlich wird eine bestehende Beratungsstelle für Jugendliche räumlich und personell zu einem Ambulatorium für Jugendliche erweitert.

2. Als Ergänzung zu den bestehenden Versorgungsstrukturen plant die PUK ein stationsäquivalentes Home-Treatment-Angebot für psychisch schwer kranke Kinder und Jugendliche. Zusätzlich zu den mit RRB Nr. 598/2021 unterstützten Kapazitätserweiterungen im stationären Bereich wird die bedarfsgerechte stationäre Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mittelfristig dadurch gewährleistet, dass die Clienia Littenheid AG im Rahmen der Spitalplanung 2023 einen Leistungsauftrag für einen neuen kinder- und jugendpsychiatrischen Standort in Oetwil am See (voraussichtlich ab August 2024) erhalten hat und dass der geplante Ausbau des psychosomatischen Angebots des Kispi in Zusammenhang mit dem Umzug in die Lengg zu einer Kapazitätserweiterung führen wird. Ebenfalls ist zu erwarten, dass sich die stationären Angebote nach dem Mehraufwand in der Aufbauphase grösstenteils über die stationären Tarife finanzieren werden können. Hingegen werden im nichtstationären Bereich die zuvor aufgeführten Massnahmen voraussichtlich noch nicht ausreichen, um eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu erreichen. Es kommt hinzu, dass die Leistungen in der spitalambulanten psychiatrischen Versorgung wie auch in der Kinder- und Jugendmedizin im Allgemeinen nicht ausreichend über die Tarife gedeckt sind. Deshalb werden diese Angebote als wesentlicher Bestandteil der psychiatrischen Grundversorgung und im Sinne der Massnahme RRZ 4b «Die ambulante Versorgung in der Psychiatrie gezielt fördern» der Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 (vgl. RRB Nr. 670/2019) seit Längerem vom Kanton finanziell unterstützt. Für einen Grossteil der in RRB Nr. 598/2021 sowie im vorliegenden Beschluss aufgeführten Massnahmen bestehen deshalb Rahmenvereinbarungen, die Anforderungen, Leistungserbringung und Subventionierung regeln. Für den initialen Mehraufwand und insbesondere zur Erbringung ambulanter Leistungen sind die Spitäler auf die finanzielle Unterstützung durch den Kanton angewiesen.

4. Finanzierung Decken die Tarife die Kosten einer wirtschaftlichen Leistungserbringung nicht, kann der Kanton Listenspitälern Subventionen bis zu 100% der ungedeckten Kosten folgender Leistungen gewähren (§ 11 Abs. 1 Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz [SPFG, LS 813.20]): – stationäre und spitalgebundene ambulante Pflichtleistungen bei Personen, soweit sie versorgungspolitisch sinnvoll sind (lit. a), – in Zusammenhang mit kantonalen Leistungsaufträgen stehende gemeinwirtschaftliche Leistungen für das Gesundheitswesen (lit. b). In Anwendung dieser Bestimmungen soll sich der Kanton an den ungedeckten Kosten der Leistungen gemäss Kapitel 2 beteiligen. Die Gesundheitsdirektion prüft die von den Kliniken beantragten Massnahmen einzeln und schliesst mit ihnen die erforderlichen Vereinbarungen gemäss den rechtlichen Vorgaben ab. Die ermittelten Subventionen sind für folgende Massnahmen 2023 vorgesehen (in Franken, gerundet auf Fr. 10 000): Zu unterstützende Bereiche Fortführung bisheriger Massnahmen Einführung neuer Massnahmen Stationäre Versorgung 2 490 000 Tageskliniken 320 000 190 000 Konsiliardienst 290 000 Ambulatorien 1 010 000 50 000 Home Treatment 1 300 000 Total 4 110 000 1 540 000 Von den insgesamt 5,65 Mio. Franken sind höchstens 2,49 Mio. Franken Beiträge an die ungedeckten Kosten für die stationäre Versorgung. Hiervon sind 1,15 Mio. Franken für die geschaffenen stationären Kapazitäten des KSW und der ipw sowie 1,34 Mio. Franken für den stationären

Bereich des neuen Kriseninterventionszentrums der PUK vorgesehen. Weitere Fr. 320 000 sind für die im Angebot des Kriseninterventionszentrums integrierten Tagesklinikplätze vorgesehen. Fr. 190 000 sind für die neu geplanten Tagesklinikplätze der ipw eingestellt und 1,3 Mio. Franken für das neue Home Treatment der PUK. Für die Betreuung von Jugendlichen auf den Erwachsenenstationen durch den Konsiliardienst sind wie bisher jährlich Fr. 290 000 vorgesehen und die restlichen 1,06 Mio. Franken für die Bereitstellung der seit 2021 geschaffenen ambulanten Kapazitäten der vier Kliniken. Die Subventionen verteilen sich voraussichtlich wie folgt auf die Kliniken (in Franken, gerundet auf Fr. 50 000): Spital 2023 Psychiatrische Universitätsklinik Zürich 3 850 000 Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland 500 000 Kantonsspital Winterthur 1 000 000 Kinderspital Zürich 300 000 Total 5 650 000 Weil in § 11 SPFG der Subventionszweck und der Höchstsatz festgelegt sind, handelt es sich gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) um eine gebundene Ausgabe. Von den erforderlichen Mitteln in der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung, von 5,65 Mio. Franken im Jahr 2023 sind bereits 1,67 Mio. Franken im Rahmen der Regelfinanzierung im Budgetentwurf 2023 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 abgebildet, die restlichen Zusatzsubventionen wurden im Budgetentwurf 2023 nicht berücksichtigt. Davon können 0,86 Mio. Franken kompensiert werden. Die zusätzlich benötigten Budgetmittel im Umfang von 3,12 Mio. Franken werden voraussichtlich im Rahmen der Nachtragskredite 2023 (1. Sammelvorlage) beantragt werden müssen. Um die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung nachhaltig sicherzustellen, wird der Kanton auch mittelfristig die entsprechenden Versorgungsangebote fördern müssen. Hierfür wird die Gesundheitsdirektion in den nächsten Jahren – unter Berücksichtigung einschränkender Faktoren wie des Fachkräftemangels – im Rahmen der üblichen Prozesse die bisherigen wie auch weitere Massnahmen prüfen und gegebenenfalls Vereinbarungen abschliessen müssen. Die zusätzlich benötigten Mittel sind ab 2024 zu berücksichtigen. Die Subventionen sollen mit dem jährlichen Regierungsratsbeschluss zu den versorgungsnotwendigen Sonderleistungen von Listenspitälern bewilligt werden. Darüber hinaus setzt sich

die Gesundheitsdirektion auf nationaler Ebene für eine kostendeckende Tarifierung bei wirtschaftlicher Leistungserbringung ein.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden den Spitälern gemäss § 11 des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023 Subventionen von bis zu 100% der ungedeckten Kosten, höchstens Fr. 5 650 000, als gebundene Ausgabe bewilligt.

II. Die Ausgabe geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung.

III. Die Gesundheitsdirektion wird beauftragt, mit den subventionsberechtigten Spitälern Vereinbarungen über Subventionsbeiträge gemäss Dispositiv I abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz, Art. 11 — read in the version of January 1, 2022; the act was consolidated again on January 1, 2023.

Cited in