Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 1476/2023

Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Erich Vontobel, Bubikon, betreffend Bau der Oberlandautobahn jetzt beschleunigen! Künftige Rolle des Kantons Zürich bei der Realisierung des wichtigen Grossprojekts?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 328/2023

Sitzung vom 12. Dezember 2023

1476. Anfrage (Bau der Oberlandautobahn jetzt beschleunigen! Künftige Rolle des Kantons Zürich bei der Realisierung des wichtigen Grossprojekts?) Die Kantonsräte Daniel Wäfler, Gossau, Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Erich Vontobel, Bubikon, haben am 25. September 2023 folgende Anfrage eingereicht: Der Kanton Zürich hat die Oberlandautobahn, oder anders gesagt, die noch bestehende Autobahnlücke der A15 zwischen Uster und Hinwil über Jahrzehnte projektiert und im Richtplan eingetragen. Am 1. Januar 2020 wurde der Abschnitt dem Bundesamt für Strasse (ASTRA) zur Realisierung übergeben. Nun liegen die weiteren Projektschritte zwar beim Bund, doch dem Kanton kommen immer noch wichtige Funktionen zu. So hat er den Verkehr flüssig zu halten und die Interessen der betroffenen Region im Gesamtprojekt zu vertreten. Sollten die aktuellen und sehr begrüssenswerten geologischen Sondierungsarbeiten gute Resultate bringen und die Machbarkeit einer oder beider Varianten («Richtplan» oder «Tunnel tief») bestätigen, dann wäre der Entscheid für die am besten umsetzbare Variante rasch zu fällen. Der Baubeginn sollte anfangs der 2030er Jahre möglich sein und nicht erst 2038, wie vom Bundesamt für Strassen im Sommer kommuniziert. Dies liegt im vitalen Interesse des Kantons Zürich und speziell der vom Verkehr betroffenen Region. In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat den aktuellen Stand der Vorbereitungsarbeiten durch das ASTRA und welche Hindernisse sieht er aktuell für den schnellen Fortschritt des Projekts?

2. Wie war der bisherige Austausch mit dem ASTRA und wie ist er weiter geplant?

3. Welche Variante («Richtplan» oder «Tunnel tief») bevorzugt der Regierungsrat?

4. Wie verhält es sich mit dem Verkehrsaufkommen durch das Aathal und die Entwicklung des Schleichverkehrs durch die Ausweichrouten? Bitte um Auflistung des Verkehrsaufkommens durch das Aathal seit dem Jahr 2000 bis heute und mit Prognose für das Jahr 2030.

5. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf und Möglichkeiten, um das Projekt auf Bundesebene zu beschleunigen? Falls ja, wie ist er bereit, sich in Bern bei Politik und Verwaltung dafür einzusetzen?

6. Ist der Regierungsrat bereit, in der Zukunft die Zusammenarbeit mit dem Verein «Zusammenschluss Oberlandstrasse» zu vertiefen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, Jean-Philippe Pinto, Volketswil, und Erich Vontobel, Bubikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nachdem der Kanton zuletzt Vorbereitungsarbeiten für ein sogenanntes Generelles Projekt, also ein Vorprojekt gemäss dem Bundesgesetz über die Nationalstrassen (SR 725.11), durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse Anfang 2020 dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) übergeben hat, wird das Projekt durch die ASTRA-Filiale IV in Winterthur geführt. Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten des Kantons, die zum Beispiel auch Grundwasserspiegelmessungen über einen längeren Zeitraum umfassten, konnten die Planungen des ASTRA beschleunigt werden. Das ASTRA prüft derzeit sowohl die im Richtplan festgesetzte Linienführung als auch die bereits in den genannten Vorarbeiten berücksichtigte Linienführungsvariante «Tunnel tief, Bestvariante». Die präzisen Abklärungen bereits in dieser Projektphase sind entscheidend für den Variantenentscheid und für eine möglichst rasche Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Lückenschliessung. So ist das ASTRA bestrebt, das Projektrisiko so gering wie möglich zu halten und damit die juristischen Verfahren, die bei derartigen Projekten zu erwarten sind, so kurz wie möglich und erfolgreich bestreiten zu können. Wenn diese Grundlagen nicht in der notwendigen Detaillierung abgeklärt würden und der Variantenentscheid entsprechend unzureichend abgestützt wäre, so würde dies das grösste Projektrisiko und Hindernis für die rasche Realisierung darstellen. Zu Frage 2: Der Kanton begleitet das Projekt sehr eng und unterstützt das ASTRA wo notwendig. Der Kanton und die Standortgemeinden sind in die Projektorganisation des ASTRA eingebunden und werden regelmässig über den Stand der Arbeiten orientiert. Zu Frage 3: Der Regierungsrat verfolgt das Ziel einer raschen Lückenschliessung, welche aber auch auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und Anliegen der Umwelt möglichst umfassend Rücksicht nimmt. Nach heutigem Kenntnisstand kann die im Fels verlaufende Variante «Tunnel tief, Bestvariante»

Vorteile bei der Berücksichtigung der verschiedenen Schutzgüter bringen. Hierzu sind aber noch nicht alle Abklärungen abgeschlossen, weshalb die Machbarkeit und Bewilligungsfähigkeit derzeit nicht nachgewiesen sind. Die bisherigen Rückmeldungen aus der Region unterstützen die Variante «Tunnel tief, Bestvariante». Sofern die Machbarkeit und Bewilligungsfähigkeit dieser Variante nachgewiesen werden können, unterstützt der Kanton die Bestrebungen der Standortgemeinden, diese Variante weiterzuverfolgen. Zu Frage 4: An der betroffenen Verkehrsachse Zürichstrasse, Aathal–Hinwil, betreibt der Kanton Zürich zwei Verkehrsmessstellen, ZH5887 in Seegräben und ZH4886 in Hinwil. Beide Messstellen zeigen eine Zunahme des Verkehrsaufkommens, die der allgemeinen durchschnittlichen Zunahme des Verkehrsaufkommens im Kanton Zürich entspricht. Dies ist auch für die Zukunft so zu erwarten. Rückschlüsse auf das Verkehrsaufkommen auf möglichen Ausweichrouten lassen sich daraus nicht ableiten. Eine lückenlose Auf‌listung der gewünschten Zeitreihe ist aufwendig und sprengt den Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage. Zu Frage 5: Das Projekt befindet sich auf dem schnellstmöglichen Weg und wird vom ASTRA rasch, aber mit der gebotenen Sorgfalt vorangetrieben. Für die Umsetzungsgeschwindigkeit sind die sorgfältige Klärung aller Risiken und die geschlossene Unterstützung des Vorhabens durch die Standortgemeinden von zentraler Bedeutung, um die Bewilligungsfähigkeit zu erlangen. Das für die vorliegende Anfrage zur Stellungnahme eingeladene ­ASTRA schreibt in diesem Zusammenhang, «(…), dass das ASTRA zusammen mit allen Projektbeteiligten die Projektierungsarbeiten für dieses Schlüsselprojekt konsequent und entschlossen vorantreibt. Dafür werden sämtliche notwendigen und erforderlichen Ressourcen bereitgestellt. Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden verläuft aus unserer Sicht momentan vorbildlich und lösungsorientiert und die Planungen schreiten entsprechend voran. Im Frühling/Sommer 2024 werden die Ergebnisse der anstehenden Baugrunduntersuchungen vorliegen. Damit wird die Basis dafür gelegt sein, um die Variantenwahl vertiefter durchführen zu können. Aus heutiger Sicht ist es sehr schwierig vorherzusagen, wie schnell die Planung in Zukunft voranschreiten wird. Denn

für das ASTRA hat die Erarbeitung eines genehmigungsfähigen Generellen Projekts oberste Priorität. Die Planung und Realisierung dieses Generationenprojekts müssen im Rahmen des dafür definierten Verfahrens erfolgen. Das ASTRA ist bestrebt, die einzelnen Schritte so rasch wie möglich und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben durch- zuführen. Das künftige Umsetzungstempo wird daher in erster Linie vom weiteren Verlauf der sorgfältigen Planungen und des entsprechenden Verfahrens abhängen, und nicht vom Bedürfnis nach einer möglichst raschen Realisierung.» Zu Frage 6: Das Amt für Mobilität steht im Rahmen der Grundsätze des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) im Austausch mit den Vertretungen des Vereins.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli