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RRB Nr. 1530/2021

Strassen Bäretswil, 794 Bettswilerstrasse, Zelgstrasse bis Wirzwil, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021

1530. Strassen (Bäretswil, 794 Bettswilerstrasse, Zelgstrasse

Erwägungen

bis Wirzwil, km 0.875–2.800, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Bettswilerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Bäretswil zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 794 geführt. Sie verbindet Bäretswil mit Gibswil. Auf dem Abschnitt Zelgstrasse bis Wirzwil ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Die Fahrbahnbeläge, die den heutigen Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden vollständig ersetzt und die Randabschlüsse erneuert. Die bestehenden Sicker- und Entwässerungsleitungen werden teilweise angepasst oder ersetzt, da sie schadhafte Stellen aufweisen und nicht mehr den geltenden Normen entsprechen. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamts wird die Strassenbeleuchtung teilweise erneuert und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Trag-, Binder- und Deckschicht sowie stellenweise Ersatz der Fundation); – Ersatz der Fahrbahnabschlüsse; – Instandsetzung und Ergänzung der bestehenden Strassenentwässerung und Sickerleitungen; – Erneuerung der Strassenbeleuchtung. Die Gemeinde Bäretswil nimmt gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung Erneuerungen an den Kanalisations- und Werkleitungen vor. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 26. November 2021 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 015 000 Nebenarbeiten 200 000 Technische Arbeiten 185 000 Total 2 400 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40410), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2022 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 794 Bettswilerstrasse, Zelgstrasse bis Wirzwil, in der Gemeinde Bäretswil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 400 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2021; the act was consolidated again on January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in