RRB Nr. 155/2024
Anfrage Susanne Brunner, Zürich, und Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, betreffend Zusammensetzung Gleichstellungskommission, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 402/2023
Sitzung vom 28. Februar 2024
155. Anfrage (Zusammensetzung Gleichstellungskommission) Die Kantonsrätinnen Susanne Brunner, Zürich, und Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, haben am 11. Dezember 2023 folgende Anfrage eingereicht: Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich berät seit 1994 als ständige ausserparlamentarische Kommission den Regierungsrat in Gleichstellungsfragen. Die Aufgaben, die Zusammensetzung, die Wahl der Mitglieder und weiteres sind in der Verordnung über die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann vom 30. Juni 1993 geregelt (172.6). Die Verordnung hält fest, dass die Kommission aus höchstens 15 Mitgliedern besteht. Derzeit verfügt die Kommission jedoch über 16 Mitglieder. Neben der erwähnten Verordnung regelt die «Geschäftsordnung der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann» die Arbeit der Gleichstellungskommission. Die Geschäftsordnung wurde am 2. Dezember 2016 von der Kommission erlassen und ist mit Unterschrift von Regierungsrätin Jacqueline Fehr genehmigt worden. Auch in der Geschäftsordnung ist festgehalten, dass die Kommission aus höchstens 15 Mitgliedern besteht. Die Geschäftsordnung hält weiter fest, dass bei der Zusammensetzung eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Parteien anzustreben sei. Die politische Ausgewogenheit ist jedoch nicht gegeben, u. a. auch deshalb, weil die SP derzeit mit zwei Vertreterinnen in der Kommission Einsitz hat. Im Zusammenhang mit dem Wechsel der Vertretung der SVP in die Gleichstellungskommission schlägt die zuständige Direktion der Justiz und des Innern die Zuwahl eines weiteren Mitgliedes vor. Dabei handelt es sich um ein Mitglied der Fraktion der AL. Gerne bitten wir den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist sich der Regierungsrat der Tatsache bewusst, dass die Zusammensetzung der Gleichstellungskommission mit heute 16 Mitgliedern nicht mit der Verordnung konform ist?
2. Hat der Regierungsrat davon Kenntnis, dass infolge des Wechsels der Vertretung der SVP die Justizdirektion die Zuwahl eines weiteren Mitgliedes vorschlägt, nämlich eines der Fraktion der AL, sodass die Kommission im Resultat aus 17 Mitgliedern bestehen würde?
3. Ist der Regierungsrat immer noch der Meinung, dass es richtig ist, dass die verschiedenen Parteien ausgewogen in der Kommission vertreten sind?
4. Wie begründet der Regierungsrat, dass die SP mit zwei Mitgliedern in der Kommission vertreten ist? Warum ist die SVP als grösste Partei im Kantonsrat nur mit einem Mitglied vertreten?
5. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Kommissionsgrösse von höchstens 15 Mitgliedern weiterhin geeignet ist, eine zweckmässige, effiziente, wie auch kostenbewusste Arbeit der Gleichstellungskommission zu gewährleisten?
6. Ist der Regierungsrat gewillt, die Gleichstellungskommission wieder in Einklang zu bringen mit der oben erwähnten Verordnung, d. h. dass die Kommission auf 15 Mitglieder zu beschränken ist? Wenn nein, warum nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Susanne Brunner, Zürich, und Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 3, 5 und 6: Die Zahl 15 (Anzahl Mitglieder der Gleichstellungskommission) ist eine Ordnungsvorschrift. Der Regierungsrat kann von dieser abweichen, wie er dies mit der Wahl im Dezember 2023 getan hat. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung über die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann vom 30. Juni 1993 (LS 172.6) war die Fraktionslandschaft eine andere als 2023. So verfügte die Alternative Liste (AL) damals noch nicht über Fraktionsstärke. Diesem Umstand hat der Regierungsrat mit der Neuwahl im Dezember 2023 insofern Rechnung getragen, als nunmehr alle politischen Parteien ausgewogenen vertreten sind. Zu Frage 2: Die Nominierten wurden dem Regierungsrat in Kenntnis der Verordnung vorgeschlagen, und dieser hat die Mitglieder gewählt. Zu Frage 4: Bereits in der Periode 2013 bis 2023 hatte eine Politikerin, die nicht Mitglied des Kantonsrates war, das Präsidium inne. Zusätzlich war ein Fraktionsmitglied aus der gleichen Partei Mitglied der Kommission. Damit war zu dieser Zeit die FDP mit zwei Personen vertreten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli