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RRB Nr. 157/2021

Strassen, Herrliberg, 712 Forchstrasse, Humrigenstrasse - Schlattstrasse, Strasseninstandsetzung, Provisorium Bushaltestelle Harzerstrasse, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

157. Strassen (Herrliberg, 712 Forchstrasse, Humrigenstrasse-­ Schlattstrasse, km 0.900–2.080; Strasseninstandsetzung, Provisorium Bushaltestelle Harzerstrasse, Ausgabenbewilligung und Projektfestsetzung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die 712 Forchstrasse ist ein Teilstück der regionalen Verbindungsstrasse von Herrliberg nach Ebmatingen. Auf dem Abschnitt Humrigenstrasse bis Schlattstrasse ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Hierfür ist eine Ausgabenbewilligung zu beschliessen. Die bestehende Bushaltestelle Harzerstrasse liegt ebenfalls in diesem Instandsetzungsperimeter. Ein Provisorium für deren Verschiebung ist damit vorliegend festzusetzen. Die Fahrbahn weist Spurrinnen, etliche Quer- und Längsrisse sowie Ausbrüche auf. Die Abschlüsse weisen schadhafte Stellen auf und entsprechen nicht mehr den geltenden Normen. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamts muss die Strassenbeleuchtung erneuert bzw. an die geltenden Normen angepasst werden. Im Weiteren wurde mit Verfügung der Baudirektion Nr. 0913/2019 der hindernisfreie Ausbau der Bushaltestelle «Rietli» festgesetzt. Die entsprechenden Arbeiten werden, mit separatem Kostenträger/Projekt-­ Nr. 84S-81060, im Zuge dieser Strasseninstandsetzung vorgenommen. Zur Verbesserung der Fussgängersicherheit soll auch der Fussgängerübergang Nr. 1436 mit einer Mittelinsel, zulasten der Gemeinde Herrliberg, ausgestattet werden. Das entsprechende Projekt wurde mit Verfügung der Baudirektion Nr. 0504/2021 festgesetzt. In einer zweiten Etappe wird das Ortszentrum, Abschnitt Grütstrasse bis Humrigenstrasse, an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Hierzu wird die künftige Strassenraumgestaltung im Rahmen eines Betriebs- und Gestaltungsprojekts (BGK) entwickelt. Auch werden in diesem Rahmen die Standorte der Haltestellen überprüft. Die Realisierung dieser zweiten Etappe ist ungefähr 2026 vorgesehen. Vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten soll die bestehende Bushaltestelle Harzerstrasse im Sinne eines mehrjährigen Provisoriums rund 60 m talwärts verschoben werden. Die definitive Lage der Haltestelle wird im Rahmen des laufenden BGK bestimmt, allenfalls ist sie in der Folge leicht talwärts zu verschieben oder mit einer anderen Haltestelle zusammenzulegen.

B. Projekt Provisorium Bushaltestelle Harzerstrasse Das in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Herrliberg sowie den kantonalen Fachstellen und der Kantonspolizei erarbeitete Haltestellenprojekt umfasst folgende Massnahmen: – Verschiebung der Bushaltestelle Harzerstrasse um rund 60 m talwärts; – Anpassung der Randabschlüsse und Erstellung des Wartebereichs für die provisorische Bushaltestelle; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Strasseninstandsetzung Die Strasseninstandsetzung wird in Abstimmung mit dem Neubau von Kanalisations- und Werkleitungen durch die Gemeinde Herrliberg ausgeführt. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Deck-, Binder- und Tragschicht); – teilweise Instandsetzung der Strassenentwässerung; – Ersatz der defekten Fahrbahnabschlüsse; – Erneuerung der Strassenbeleuchtung; – Ausbau der Bushaltestelle «Rietli» (Kostenträger/Projekt-Nr. 84S- 81060, Projekt festgesetzt mit Verfügung der Baudirektion Nr. 0913/ 2019); – Ausbau Fussgängerübergang Nr. 1436 mit Mittelinsel, (Kosten zulasten der Gemeinde Herrliberg, Projekt festgesetzt mit Verfügung der Baudirektion Nr. 0504/2021). Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauf‌lage nach § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1), Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, verzichtet werden kann.

C. Einspracheverfahren und Projektfestsetzung Die öffentliche Auf‌lage des Bauprojekts «Provisorium Bushaltestelle Harzerstrasse» gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 20. November bis 21. Dezember 2020. Innerhalb der Auf‌lagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.

D. Finanzierung Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 10. Dezember 2020 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 495 000 Nebenarbeiten 280 000 Technische Arbeiten 25 000 Total 1 800 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40334), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt «Provisorium Bushaltestelle Harzerstrasse» sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 712 Forchstrasse in der Gemeinde Herrliberg werden gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Instandsetzung der 712 Forchstrasse, Humrigenstrasse bis Schlattstrasse, in Herrliberg, sowie das Provisorium Bushaltestelle Harzerstrasse wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an – den Gemeinderat Herrliberg, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts) – die Volkswirtschaftsdirektion, Planverwaltung (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts)

– das Tiefbauamt, Strassenregion IV, Projektleiter Roman Rüegg (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts) – die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Bau­direktion

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2021; the act was consolidated again on January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.
  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 13, Art. 15, Art. 16, and Art. 17 — read in the version of August 1, 2020; the act was consolidated again on July 1, 2021, June 1, 2022, and June 1, 2026.

Cited in