RRB Nr. 16/2025
Anfrage Paul von Euw, Bauma, Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Konrad Langhart, Stammheim, betreffend Windkraftanlagen und Mikroplastik, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 348/2024
Sitzung vom 15. Januar 2025
16. Anfrage (Windkraftanlagen und Mikroplastik) Kantonsrat Paul von Euw, Bauma, Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Kantonsrat Konrad Langhart, Stammheim, haben am 28. Oktober 2024 folgende Anfrage eingereicht: Der Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung des deutschen Bundestages hat im Jahr 2020 in einer Information festgestellt, dass die deutsche Umwelt durch Mikroplastik, welcher durch Erosion an Windkraftanlagen entsteht, mit jährlich 1400 Tonnen belastet wird. Umweltverbände in Deutschland publizieren doppelt so hohe Werte. Das Abriebmaterial belastet Wald- und Weidestandorte von Wild- und Nutztieren. Im Gegensatz zu anderen Mikroplastikemissionen landet er direkt auf dem Futterteller dieser Tiere und indirekt im menschlichen Körper. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass Mikroplastik im direkten Umfeld von Wild- und Nutztieren eine schädliche Auswirkung auf diese ausüben kann?
2. Wie gross erachtet der Regierungsrat den Einfluss des entstehenden Mikroplastiks durch Windkraftanlagen auf Wald, Wiesen, Tiere und Menschen und leitet er daraus eine potenzielle Gefahr ab?
3. Wurde das Thema Mikroplastik im Rahme der umfangreichen Grundlagenerarbeitung für geeignete Windkraftstandorte berücksichtigt? a. Wenn ja, wo wird das Fazit publiziert? b. Wenn nein, weshalb nicht?
4. Wird der Regierungsrat vor der Erteilung von Baubewilligungen für Windkraftanlagen die Mikroplastikbeeinflussung auf die Umwelt vertieft prüfen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Paul von Euw, Bauma, Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Konrad Langhart, Stammheim, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss dem Bericht des Bundesrates «Kunststoffe in der Umwelt» vom 23. September 2022 gelangen in der Schweiz jährlich rund 14 000 t Makro- und Mikroplastik in die Umwelt. Deren Emissionsquellen sind vielseitig. Mehr als die Hälfte der Kunststoffeinträge stammt vom Reifenabrieb, obwohl verschiedene Rückhaltemechanismen eingesetzt werden. Eine weitere wichtige Quelle ist das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen in der Umwelt (Littering). Aufgrund zu hoher Eintragsraten und tiefen Abbauraten reichern sich Kunststoffe an, was negative Folgen auf die Umwelt und Gesundheit haben kann. Bisher gibt es zu Mikroplastikemissionen in der Schweiz keine Vorschriften. Auch auf der Seite der Immissionen gibt es derzeit keine Nutzungseinschränkungen, beispielsweise betreffend das Weiden von Nutztieren entlang von vielbefahrenen Strassen. Zu Fragen 2–4: Der Eintrag in die Umwelt durch Mikroplastikabrieb bei Windenergieanlagen ist im Vergleich zum grössten Mikroplastikemittenten, dem Reifenabrieb, sehr gering. Zudem gibt es zu Mikroplastikemissionen keine Vorschriften. Deshalb ist diesbezüglich in den Richtplangrundlagen für Windenergieanlagen nichts ausgewiesen. Für den Erhalt einer Baubewilligung für eine Grosswindkraftanlage müssen Gesuchstellende im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt nachweisen. Mit der UVP prüft die zuständige Behörde im Rahmen des Bewilligungsverfahrens, ob das Bauvorhaben das Umweltrecht einhält. Dazu gehören auch allfällige zukünftige Auflagen zu Mikroplastikemissionen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli